War­um das Ende des Pen­nys mehr Pro­ble­me schafft als löst

In Phil­adel­phia wur­de die letz­te US-Pen­ny-Mün­ze geprägt. Die Ent­schei­dung, das 238 Jah­re alte Ein-Cent-Stück abzu­schaf­fen, geht auf eine Anwei­sung des Prä­si­den­ten zurück, der die hohen Her­stel­lungs­kos­ten bemän­gel­te: Ein Pen­ny kos­tet fast vier Cent in der Pro­duk­ti­on und ist im All­tag weit­ge­hend bedeu­tungs­los gewor­den.

His­to­ri­scher und sym­bo­li­scher Kon­text
Die Mün­ze gehör­te seit 1787 zur frü­hen ame­ri­ka­ni­schen Geld­ge­schich­te und wur­de spä­ter mit Abra­ham Lin­colns Por­trät ver­se­hen. Trotz nost­al­gi­scher Erin­ne­run­gen ein­zel­ner Men­schen hat der Pen­ny in der Pra­xis kaum noch Nut­zen; die meis­ten der rund 300 Mil­li­ar­den exis­tie­ren­den Pen­nies lie­gen unge­nutzt her­um.

Prak­ti­sche Fol­gen und aktu­el­le Pro­ble­me
Die Abschaf­fung führt jedoch zu merk­li­chen Schwie­rig­kei­ten im Han­del. Händ­ler müs­sen Prei­se run­den oder ver­su­chen, Rest­be­stän­de an Pen­nies zu erhal­ten. Das Run­den auf den nächst­lie­gen­den Nickel führt laut einer Stu­die zu leich­ten Mehr­kos­ten für Ver­brau­cher und poten­zi­ell deut­li­chen Zusatz­kos­ten für Unter­neh­men.
Die Lage wird durch gesetz­li­che Vor­ga­ben ver­kom­pli­ziert: Meh­re­re US-Bun­des­staa­ten und Städ­te ver­lan­gen wei­ter­hin exak­tes Wech­sel­geld. Zudem darf das SNAP-Pro­gramm (Lebens­mit­tel­hil­fe) Emp­fän­ger nicht anders behan­deln als ande­re Kun­den, wes­halb Run­dun­gen recht­li­che Fol­gen haben könn­ten. Händ­ler­ver­bän­de for­dern des­halb eine gesetz­li­che Klä­rung.

Öko­no­mi­sche Bewer­tung
Theo­re­tisch soll­te das Ende des Pen­nys Kos­ten spa­ren. Kri­tisch ist jedoch, dass mehr Nickels geprägt wer­den müs­sen, deren Her­stel­lung noch teu­rer ist. Die Net­to­ein­spa­run­gen könn­ten dadurch gerin­ger aus­fal­len oder sogar ins Gegen­teil umschla­gen. Die­ses Pro­blem wur­de im poli­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zess nicht aus­rei­chend berück­sich­tigt.

Kri­tik an der Umset­zung
Ein wie­der­keh­ren­der Vor­wurf ist das Feh­len eines durch­dach­ten Über­gangs­plans. Wäh­rend ande­re Län­der ihre kleins­ten Mün­zen geord­net abge­schafft haben, erfolg­te die Ent­schei­dung in den USA abrupt per Social-Media-Ankün­di­gung ohne kla­re Richt­li­ni­en für Han­del und Ver­brau­cher. Dies erschwert den Über­gang erheb­lich und schafft Rechts­un­si­cher­heit.

Gesell­schaft­li­che Wahr­neh­mung
Obwohl der Pen­ny kul­tu­rell auf­ge­la­den ist, bleibt die öffent­li­che Reak­ti­on ins­ge­samt ver­hal­ten. Nost­al­gi­sche Stim­men exis­tie­ren, jedoch ohne poli­ti­schen Druck zur Rück­kehr der Mün­ze.


Eine Abschaf­fung oder zumin­dest eine deut­li­che Reduk­ti­on der 1- und 2 Cent-Mün­zen ist in der EU-Politik in Arbeit, jedoch nicht voll­stän­dig umge­setzt und nicht EU-weit ver­ein­heit­licht.

Eine Lis­te aus­ge­wähl­ter EU-Staa­ten, die bereits ein Run­dungs­ver­fah­ren für Bar­geld-Zah­lun­gen ein­ge­führt haben, bei dem der Gesamt­be­trag auf 5 Cent gerun­det wird, obwohl die 1- und 2‑Cent-Mün­zen wei­ter­hin gesetz­li­ches Zah­lungs­mit­tel blei­ben:

LandVor­ge­hens­wei­se
Finn­landBeim Bar­geld­ver­kauf wird auf den nächs­ten 5 Cent gerun­det („Swe­dish roun­ding“). Die 1- und 2‑Cent-Mün­zen sind tech­nisch wei­ter­hin lega­ler Zah­lungs­mit­tel, wer­den aber prak­tisch kaum benutzt.
Nie­der­lan­deAb Sep­tem­ber 2004 kann der Gesamt­be­trag im Bar­geld­ge­schäft auf den nächs­ten 5 Cent gerun­det wer­den; die 1- und 2‑Cent-Mün­zen blei­ben gül­tig, aber wer­den kaum aus­ge­ge­ben.
Bel­gi­enRun­dung auf 5 Cent bei Bar­geld­zah­lun­gen ein­ge­führt; die klei­nen Mün­zen blei­ben aber bestehen.
IrlandRun­dung auf 5 Cent bei Bar­geld ab Okto­ber 2015 umge­setzt, 1- und 2‑Cent-Mün­zen wei­ter­hin legal.
Ita­li­enSeit 1. Janu­ar 2018 wird das Prä­gen von 1- und 2‑Cent-Mün­zen für den Umlauf ein­ge­stellt; in der Pra­xis wird beim Bar­geld häu­fig gerun­det.
Est­landAb 1. Janu­ar 2025 wird ein ver­bind­li­ches Run­dungs­sys­tem ein­ge­führt („der Preis wird beim Bar­geld­zah­lung auf den nächs­ten 5 Cent gerun­det“).
Slo­wa­keiEben­falls eines der Län­der, in denen die Run­dung bei Bar­geld­zah­lun­gen bereits ein­ge­führt ist.

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