Arbeitspflicht statt Existenzsicherung – Die AfD und der Umbau des Sozialstaats

zum Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Reform der Grundsicherung.

Die AfD versteht Grundsicherung nicht als Schutz vor Armut, sondern als Disziplinierungsinstrument. Mit verpflichtender „Bürgerarbeit“, verschärften Sanktionen und Bezahlkarte rückt sie das Existenzminimum in die Nähe einer Gegenleistung. Damit wird ein zentrales Prinzip des Sozialstaats – die bedingungslose Sicherung der Menschenwürde – relativiert und durch ein Misstrauensregime ersetzt.

Besonders problematisch ist die implizite Unterstellung, Arbeitslosigkeit sei primär Ausdruck mangelnden Willens. Strukturelle Ursachen wie Qualifikationsdefizite, regionale Arbeitsmärkte oder gesundheitliche Einschränkungen geraten aus dem Blick. Zwangsmaßnahmen mögen kurzfristig Aktivität erzeugen, fördern aber kaum nachhaltige Integration und riskieren Stigmatisierung sowie Verdrängung regulärer Beschäftigung.

Die drastischen Einschränkungen für Ausländer offenbaren zudem eine migrationspolitische Agenda im Gewand der Sozialpolitik. Ein zweiklassiges Sozialsystem und pauschale Zumutbarkeitsannahmen („Rückkehr ins Herkunftsland“) stehen quer zu Integrationszielen und Gleichbehandlungsgrundsätzen.

Insgesamt verschiebt die AfD den Charakter der Grundsicherung von sozialer Absicherung hin zu Kontrolle und Sanktion. Das mag ideologisch stringent sein, ist sozialpolitisch jedoch kurzsichtig – und verkennt, dass ein starker Sozialstaat nicht durch Zwang, sondern durch befähigende Unterstützung wirkt.

Kernaussagen des Antrags

1. Grundidee: „Aktivierende Grundsicherung“

  • Sozialleistungen sollen stärker an Pflichten geknüpft werden.
  • Leitmotiv: „Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten.“
  • Langfristiger Leistungsbezug soll Ausnahme bleiben.

2. Einführung verpflichtender „Bürgerarbeit“

  • Nach 6 Monaten Leistungsbezug sollen erwerbsfähige Erwachsene verpflichtet werden,
    15 Stunden pro Woche gemeinnützige Arbeit zu leisten.
  • Keine zusätzliche Vergütung, nur Erstattung von Mehraufwendungen.
  • Befreiungen: mind. 20 Wochenstunden Erwerbsarbeit, Schule/Ausbildung, Krankheit.

3. Bezahlkarte statt Bargeld

  • Einführung einer Bezahlkarte für SGB‑II‑Empfänger.
  • Einsatz besonders bei Verweigerung der Bürgerarbeit als Sanktion.
  • Ziel: mehr Kontrolle über Leistungsnutzung.

4. Strengere Regeln zur Ortsabwesenheit

  • Leistungsbeziehende sollen sich grundsätzlich im Inland aufhalten.
  • Verdacht auf ungenehmigten Auslandsaufenthalt → sofortige vorläufige Zahlungseinstellung.
  • Bei Bestätigung: vollständige Aufhebung der Leistungen und rückwirkender Ausschluss für jeden Monat mit Auslandsaufenthalt.
  • Hintergrund: Bekämpfung sogenannter „Pendelmigration“.

5. Massive Einschränkungen für ausländische Leistungsbeziehende

  • Volljährige Ausländer sollen grundsätzlich vom SGB II ausgeschlossen werden, außer sie erfüllen:
    • 10 Jahre existenzsichernde Beschäftigung (Drittstaaten) bzw. 5 Jahre (EU-Bürger).
    • Deutschkenntnisse mindestens B2.
    • Drittstaatsangehörige: unbefristeter Aufenthaltstitel.
  • Leistungen sollen nur noch max. 12 Monate am Stück und max. 5 Jahre im gesamten Erwerbsleben möglich sein.
  • Auszahlung nur auf inländische Konten.

6. Verlagerung bestimmter Gruppen ins SGB XII (Sozialhilfe)

  • Personen, die faktisch nicht erwerbsfähig sind, sollen aus dem SGB II herausgenommen werden:
    • gesundheitlich stark eingeschränkt,
    • wegen Kinderbetreuung weniger als 3 Stunden täglich verfügbar,
    • pflegende Angehörige.
  • Ziel: Entlastung der Jobcenter und „Bereinigung“ der Arbeitslosenstatistik.

Quelle: Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld

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