Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke stellen eine Kleine Anfrage zur Neuberechnung der Regelsätze in SGB II und SGB XII. Im Zentrum stehen Kritikpunkte an der bisherigen Berechnungsmethodik – insbesondere im Bereich gesunde Ernährung, Referenzgruppen, Transparenz, Stromkosten, Kinderbedarfe und völkerrechtliche Vorgaben.
Die Bundesregierung antwortet überwiegend zurückhaltend, verweist auf laufende Arbeiten und vermeidet konkrete Festlegungen.
Kernpunkte der Kritik der Fragesteller
- Das aktuelle Berechnungsverfahren sei nicht ausreichend, um ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen.
- Besonders kritisiert:
- Ernährungsanteil im Regelsatz reicht laut Forschung nicht für gesunde Ernährung.
- Kinder sind besonders gefährdet (Wachstums- und Entwicklungsrisiken).
- Referenzgruppen enthalten verdeckt Arme und Haushalte mit Erwerbsausgaben → Verzerrung nach unten.
- Ein Drittel der statistischen Werte wird gestrichen → starker Warenkorb-Eingriff.
- Essen außer Haus wird komplett gestrichen → soziale Funktion von Ernährung wird ignoriert.
- Völkerrechtliche Gutachten sehen Verstoß gegen UN-Sozialpakt.
- Möglicher Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Haltung der Bundesregierung (übergreifend)
- Die Neuermittlung der Regelsätze (EVS 2023) läuft; keine konkreten Aussagen möglich.
- Man berücksichtigt:
- wissenschaftliche Erkenntnisse
- Stellungnahmen von Verbänden
- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- Die Bundesregierung hält am statistischen Modell fest und lehnt einen Warenkorb für gesunde Ernährung ab.
- Ernährung wird als eigenverantwortliche Entscheidung der Leistungsberechtigten betrachtet.
- Viele Fragen werden mit Verweis auf laufende Abstimmungen nicht beantwortet.
Thema Ernährung
- Regierung lehnt es ab, den Ernährungsanteil so zu berechnen, dass er gesunde Ernährung garantiert.
- Keine eigenen Untersuchungen zu Kosten gesunder Ernährung.
- Soziale Funktion von Ernährung (z. B. gemeinsames Essen) wird nicht berücksichtigt.
- Regierung verweist auf pauschale Eigenverantwortung.
Referenzgruppen & Statistik
- Regierung macht keine Angaben zu:
- Einkommensgrenzen der Referenzgruppen
- Bereinigungskriterien
- Umgang mit verdeckt Armen
- Herausnahme von Haushalten mit Hinzuverdienst
- Eurostat-Daten zu Deprivation werden genannt, aber als methodisch begrenzt bewertet.
Strom, Haushaltsenergie, Instandhaltung
- Regierung prüft Entwicklungen, äußert sich aber nicht konkret.
- Keine Aussage zur möglichen Herausnahme der Stromkosten aus der Pauschale.
- Keine Aussage zur Aktualisierung des Verteilungsschlüssels für Haushalte mit Kindern.
Kinderbedarfe
- Persönlicher Schulbedarf bleibt separate Leistung, keine statistische Erhebung geplant.
- Sofortzuschlag für Kinder (25 €) wird im Rahmen der Sozialstaatsreform geprüft.
Völkerrecht & Menschenrechte
- Regierung erkennt internationale Kritik an, hält sie aber für nicht zutreffend.
- Sie betont, dass die Berechnung gesetzeskonform sei.
- Stellungnahme im laufenden Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt steht noch aus.
Preis- und Lohnentwicklung
- Fortschreibung erfolgt wie gesetzlich vorgesehen.
- Konkrete Zeiträume oder Methoden werden nicht genannt.
Mehrwertsteuer & Grundnahrungsmittel
- Keine allgemeingültige Definition von „Grundnahrungsmitteln“.
- Regierung sieht keinen Bedarf, die Liste der ermäßigten MwSt.-Lebensmittel zu erweitern.
Fazit
Die Bundesregierung bleibt in nahezu allen Punkten vage und verweist auf laufende interne Abstimmungen.
Zentrale Kritikpunkte der Fragesteller – insbesondere zur Angemessenheit der Regelsätze, Ernährung, Transparenz und völkerrechtlichen Verpflichtungen – werden nicht substanziell beantwortet.
Die Regierung hält am bisherigen statistischen Modell fest und lehnt eine stärkere Orientierung an gesundheitlichen oder sozialen Mindeststandards ab.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/6151