Ein­bür­ge­run­gen in Deutsch­land errei­chen 2025 neu­en Höchst­stand

Die Pres­se­mit­tei­lung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts vom 3. Juni 2026 zu den Ein­bür­ge­run­gen im Jahr 2025 besagt im Kern:

Die Zahl der Ein­bür­ge­run­gen erreich­te mit 332.500 Per­so­nen einen neu­en Höchst­stand. Das waren 14 % bezie­hungs­wei­se 40.500 mehr als 2024. Seit Ein­füh­rung der Sta­tis­tik im Jahr 2000 wur­de damit erst­mals die Mar­ke von 300.000 Ein­bür­ge­run­gen in einem Jahr über­schrit­ten.

Die größ­te Grup­pe waren wei­ter­hin Per­so­nen mit vor­he­ri­ger syri­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit: 65.600 Ein­bür­ge­run­gen, also rund 20 % aller Ein­bür­ge­run­gen. Gegen­über 2024 sank die­se Zahl jedoch um 21 %. Danach folg­ten Per­so­nen mit tür­ki­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit mit 34.100 Ein­bür­ge­run­gen und rus­si­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit mit 19.700 Ein­bür­ge­run­gen; bei­de Grup­pen leg­ten gegen­über dem Vor­jahr jeweils um 51 % zu. Beson­ders star­ke Zuwäch­se gab es außer­dem bei bos­ni­schen, US-ame­ri­ka­ni­schen und alba­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen.

Die meis­ten Ein­bür­ge­run­gen erfolg­ten regu­lär nach min­des­tens fünf Jah­ren Auf­ent­halt: 72 % waren Regel­fall­ein­bür­ge­run­gen, wei­te­re 19 % betra­fen Mit­ein­bür­ge­run­gen von Ehe­gat­ten und Kin­dern. Wie­der­gut­ma­chungs­fäl­le mach­ten 4 % aus und stie­gen auf 12.000 Fäl­le. Ein­bür­ge­run­gen wegen beson­de­rer Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen gin­gen dage­gen stark zurück, was mit Ände­run­gen im Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht zusam­men­hängt.

Die durch­schnitt­li­che Auf­ent­halts­dau­er bis zur Ein­bür­ge­rung lag 2025 bei 12,4 Jah­ren. Syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge wur­den im Schnitt nach 7,9 Jah­ren ein­ge­bür­gert, tür­ki­sche nach 24,1 Jah­ren und rus­si­sche nach 14,1 Jah­ren. Das Bun­des­amt deu­tet den Anstieg bei tür­ki­schen und rus­si­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen als Fol­ge der Reform, die Mehr­staa­tig­keit grund­sätz­lich zulässt.

Neu erfasst wur­den außer­dem Anträ­ge und Ver­fah­ren: 2025 gab es 467.400 Ein­bür­ge­rungs­an­trä­ge und 371.100 erle­dig­te Ver­fah­ren. Von den erle­dig­ten Ver­fah­ren ende­ten 90 % mit einer Ein­bür­ge­rung, etwa 5 % wur­den zurück­ge­zo­gen, rund 3 % abge­lehnt und wei­te­re rund 3 % ander­wei­tig erle­digt. Wich­tig ist metho­disch: Die Zah­len sind vor­läu­fig, teils unvoll­stän­dig und Anträ­ge sowie Ver­fah­ren sind nicht direkt jah­res­gleich ver­gleich­bar, weil Antrag­stel­lung und Abschluss oft in unter­schied­li­che Jah­re fal­len.


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