Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 3. Juni 2026 zu den Einbürgerungen im Jahr 2025 besagt im Kern:
Die Zahl der Einbürgerungen erreichte mit 332.500 Personen einen neuen Höchststand. Das waren 14 % beziehungsweise 40.500 mehr als 2024. Seit Einführung der Statistik im Jahr 2000 wurde damit erstmals die Marke von 300.000 Einbürgerungen in einem Jahr überschritten.
Die größte Gruppe waren weiterhin Personen mit vorheriger syrischer Staatsangehörigkeit: 65.600 Einbürgerungen, also rund 20 % aller Einbürgerungen. Gegenüber 2024 sank diese Zahl jedoch um 21 %. Danach folgten Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit mit 34.100 Einbürgerungen und russischer Staatsangehörigkeit mit 19.700 Einbürgerungen; beide Gruppen legten gegenüber dem Vorjahr jeweils um 51 % zu. Besonders starke Zuwächse gab es außerdem bei bosnischen, US-amerikanischen und albanischen Staatsangehörigen.

Die meisten Einbürgerungen erfolgten regulär nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt: 72 % waren Regelfalleinbürgerungen, weitere 19 % betrafen Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern. Wiedergutmachungsfälle machten 4 % aus und stiegen auf 12.000 Fälle. Einbürgerungen wegen besonderer Integrationsleistungen gingen dagegen stark zurück, was mit Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht zusammenhängt.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren. Syrische Staatsangehörige wurden im Schnitt nach 7,9 Jahren eingebürgert, türkische nach 24,1 Jahren und russische nach 14,1 Jahren. Das Bundesamt deutet den Anstieg bei türkischen und russischen Staatsangehörigen als Folge der Reform, die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zulässt.
Neu erfasst wurden außerdem Anträge und Verfahren: 2025 gab es 467.400 Einbürgerungsanträge und 371.100 erledigte Verfahren. Von den erledigten Verfahren endeten 90 % mit einer Einbürgerung, etwa 5 % wurden zurückgezogen, rund 3 % abgelehnt und weitere rund 3 % anderweitig erledigt. Wichtig ist methodisch: Die Zahlen sind vorläufig, teils unvollständig und Anträge sowie Verfahren sind nicht direkt jahresgleich vergleichbar, weil Antragstellung und Abschluss oft in unterschiedliche Jahre fallen.