Jens Spahn tritt zurück

  • Jens Spahn tritt zurück Der CDU/CSU‑Fraktionsvorsitzende Jens Spahn ist von sei­nem Amt zurück­ge­tre­ten, nach­dem bekannt wur­de, dass er in den USA mit­hil­fe einer Leih­mut­ter ein Kind bekom­men hat .
  • Kon­flikt mit Par­tei­po­si­ti­on Die CDU hat­te erst im Febru­ar das Ver­bot der Leih­mut­ter­schaft in Deutsch­land bekräf­tigt. Spahns Ent­schei­dung steht damit im Wider­spruch zur offi­zi­el­len Par­tei­li­nie und lös­te par­tei­in­ter­ne Rück­tritts­for­de­run­gen aus .
  • Per­sön­li­che Erklä­rung Spahns Spahn erklär­te in sei­nem Rück­tritts­schrei­ben, dass sein per­sön­li­ches Glück – eine Fami­lie mit sei­nem Mann zu grün­den – nicht mit sei­nem poli­ti­schen Amt ver­ein­bar sei .
  • Recht­li­cher Hin­ter­grund Leih­mut­ter­schaft ist in Deutsch­land ver­bo­ten, aber es ist nicht ille­gal, ein im Aus­land durch Leih­mut­ter­schaft gebo­re­nes Kind groß­zu­zie­hen .

Zwi­schen Kin­der­wunsch und ethi­schen Gren­zen

Die Fra­ge, ob ein Mensch von Beginn sei­nes Lebens an Gegen­stand eines Ver­trags sein darf, gehört zu den grund­le­gends­ten ethi­schen Debat­ten unse­rer Zeit. Wäh­rend die Leih­mut­ter­schaft für vie­le unge­wollt kin­der­lo­se Paa­re die letz­te Hoff­nung auf ein eige­nes Kind dar­stellt, sehen Kri­ti­ker in der Pra­xis einen fun­da­men­ta­len Ver­stoß gegen die Men­schen­wür­de – und zwar sowohl gegen­über dem Kind als auch gegen­über der aus­tra­gen­den Frau.

Ein zen­tra­les Argu­ment der Geg­ner betrifft die recht­li­che und mora­li­sche Stel­lung des Kin­des. Wird ein Kind im Rah­men einer ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung aus­ge­tra­gen und anschlie­ßend an die Wunsch­el­tern über­ge­ben, gerät es unwei­ger­lich in die Nähe einer han­del­ba­ren Ware. Kri­ti­ker spre­chen von einer schlei­chen­den Kom­mer­zia­li­sie­rung des mensch­li­chen Lebens, bei der ein Kind gleich­sam „auf Bestel­lung” ent­steht. Hin­zu kommt die Fra­ge nach der Her­kunft und Iden­ti­tät: Die Auf­spal­tung in gene­ti­sche, aus­tra­gen­de und sozia­le Eltern­schaft schafft kom­ple­xe Zuge­hö­rig­keits­ver­hält­nis­se, deren lang­fris­ti­ge psy­cho­lo­gi­sche Aus­wir­kun­gen auf das Kind kaum abzu­schät­zen sind.

Nicht min­der gewich­tig ist die Per­spek­ti­ve auf die Leih­mut­ter selbst. Eine Schwan­ger­schaft ist kein rein bio­lo­gi­scher Vor­gang, der sich ver­trag­lich von der Per­son der Frau tren­nen lie­ße. Medi­zi­ni­sche und psy­cho­lo­gi­sche Fach­leu­te ver­wei­sen auf die tie­fe kör­per­li­che und emo­tio­na­le Bin­dung, die zwi­schen einer Frau und dem von ihr aus­ge­tra­ge­nen Kind ent­steht. Beson­ders in Län­dern mit nied­ri­gem Ein­kom­mens­ni­veau besteht zudem die kon­kre­te Gefahr, dass wirt­schaft­li­che Not Frau­en in die­se Rol­le drängt – womit aus einem ver­meint­lich frei­wil­li­gen Akt schnell eine Form struk­tu­rel­ler Aus­beu­tung wer­den kann.

Aus reli­gi­ons­ethi­scher und natur­recht­li­cher Sicht kom­men wei­te­re Ein­wän­de hin­zu. Tra­di­tio­nel­le Posi­tio­nen beto­nen, dass Zeu­gung, Schwan­ger­schaft und Erzie­hung eine untrenn­ba­re Ein­heit bil­den, die im Rah­men einer sta­bi­len part­ner­schaft­li­chen Gemein­schaft statt­fin­den soll­te. Jede exter­ne Betei­li­gung – sei es durch Leih­müt­ter oder Samen­spen­der – löse die­se Ein­heit auf und schaf­fe Ver­hält­nis­se, für die kei­ne gewach­se­nen sozia­len und recht­li­chen Nor­men exis­tie­ren.

Der Schmerz unge­wollt kin­der­lo­ser Paa­re ist dabei nicht zu leug­nen und ver­dient ernst­haf­te gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung. Befür­wor­ter eines strik­ten Ver­bots ver­wei­sen jedoch auf die Adop­ti­on als einen Weg, der einem bereits gebo­re­nen Kind eine Fami­lie gibt, ohne neue ethi­sche Pro­ble­me zu erzeu­gen. Die Debat­te um die Leih­mut­ter­schaft ist letzt­lich auch eine Debat­te dar­über, wo die Gren­zen der Ver­füg­bar­keit über mensch­li­ches Leben ver­lau­fen – eine Fra­ge, auf die Gesell­schaf­ten welt­weit noch kei­ne ein­heit­li­che Ant­wort gefun­den haben.


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