Die doppelte Staatsangehörigkeit hat sich seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu einem zentralen Thema der Integrations- und Innenpolitik entwickelt. Seit Ende Juni 2024 können Menschen, die sich in Deutschland einbürgern lassen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten. Damit wurde eine frühere Rechtslage abgelöst, in der Mehrstaatigkeit nur für bestimmte Gruppen, etwa EU-Bürger, oder in Ausnahmefällen möglich war. Zugleich wurde die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre gesenkt.
Die neuen Zahlen zeigen, dass die Möglichkeit des Doppelpasses von den meisten neu Eingebürgerten genutzt wird. Nach Angaben des Mediendienstes Integration lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den untersuchten Städten im Jahr 2025 zwischen 85 und 98 Prozent. Nur eine kleine Minderheit der neu Eingebürgerten gab die bisherige Staatsangehörigkeit auf. Gründe dafür waren häufig, dass die Betroffenen zuvor staatenlos waren oder dass ihr Herkunftsstaat Mehrstaatigkeit nicht oder nur eingeschränkt zulässt. Genannt werden etwa Indien, Äthiopien und Eritrea.
Parallel dazu sind die Einbürgerungszahlen deutlich gestiegen. 2025 erhielten deutschlandweit mehr als 330.000 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Fast jeder vierte von ihnen lebte in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden mehr als 100.000 Einbürgerungsanträge gestellt, besonders viele in Düsseldorf, Köln, Essen, Duisburg und Dortmund.
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung bleiben trotz der Reform anspruchsvoll. Bewerber müssen in der Regel seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, ihren Lebensunterhalt selbst sichern, ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, einen Einbürgerungstest bestehen und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Hinzu kommen Anforderungen an Straffreiheit, Identitätsnachweis und Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Vor der Entscheidung wird zudem geprüft, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen, etwa Hinweise auf Extremismus.
Befürworter der doppelten Staatsangehörigkeit verweisen darauf, dass sie die Einbürgerung für viele Menschen attraktiver macht. Für viele Betroffene geht es nicht nur um rechtliche Vorteile, sondern auch um emotionale und familiäre Bindungen an das Herkunftsland. Praktische Gründe spielen ebenfalls eine Rolle, etwa Reisen, Eigentums- und Erbrechtsfragen oder berufliche Möglichkeiten in beiden Staaten.
Kritiker sehen die Entwicklung dagegen mit Skepsis. In Teilen von Union und AfD wird argumentiert, doppelte Staatsangehörigkeit könne Loyalitätskonflikte begünstigen oder die Herausbildung abgeschotteter Milieus fördern. Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings forderte angesichts der hohen Doppelpassquoten eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Er sprach sich dafür aus, die Möglichkeiten zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern in besonderen Fällen auszuweiten, etwa bei schweren Straftaten oder Extremismus.
Die politische Debatte verschiebt sich damit zunehmend. Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur die Frage, ob Mehrstaatigkeit zugelassen werden soll. Entscheidend wird vielmehr, wie der Staat mit den Folgen einer stark ausgeweiteten doppelten Staatsangehörigkeit umgeht: im Einbürgerungsverfahren, im öffentlichen Dienst, bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten und bei möglichen Loyalitätskonflikten. Pauschale Schlüsse sind dabei schwierig. Doppelte Staatsangehörigkeit ist für sich genommen kein Beleg mangelnder Integration. Sie kann aber in bestimmten Konstellationen zusätzliche Prüf- und Abwägungsfragen aufwerfen.
Die Entwicklung zeigt: Der Doppelpass ist in Deutschland nicht mehr Ausnahme, sondern zunehmend Normalfall. Für die Integrationspolitik bedeutet das eine stärkere rechtliche Einbindung von Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben. Für die Innenpolitik stellt sich zugleich die Aufgabe, Vertrauen, Zugehörigkeit und Sicherheitsinteressen in ein tragfähiges Verhältnis zu bringen.