Dop­pel­te Staats­an­ge­hö­rig­keit wird zum Regel­fall der Ein­bür­ge­rung

Die dop­pel­te Staats­an­ge­hö­rig­keit hat sich seit der Reform des deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts zu einem zen­tra­len The­ma der Inte­gra­ti­ons- und Innen­po­li­tik ent­wi­ckelt. Seit Ende Juni 2024 kön­nen Men­schen, die sich in Deutsch­land ein­bür­gern las­sen, ihre bis­he­ri­ge Staats­an­ge­hö­rig­keit grund­sätz­lich behal­ten. Damit wur­de eine frü­he­re Rechts­la­ge abge­löst, in der Mehr­staa­tig­keit nur für bestimm­te Grup­pen, etwa EU-Bür­ger, oder in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich war. Zugleich wur­de die regu­lä­re Min­dest­auf­ent­halts­dau­er für eine Ein­bür­ge­rung von acht auf fünf Jah­re gesenkt.

Die neu­en Zah­len zei­gen, dass die Mög­lich­keit des Dop­pel­pas­ses von den meis­ten neu Ein­ge­bür­ger­ten genutzt wird. Nach Anga­ben des Medi­en­diens­tes Inte­gra­ti­on lag die Quo­te der Mehr­staa­tig­keit in den unter­such­ten Städ­ten im Jahr 2025 zwi­schen 85 und 98 Pro­zent. Nur eine klei­ne Min­der­heit der neu Ein­ge­bür­ger­ten gab die bis­he­ri­ge Staats­an­ge­hö­rig­keit auf. Grün­de dafür waren häu­fig, dass die Betrof­fe­nen zuvor staa­ten­los waren oder dass ihr Her­kunfts­staat Mehr­staa­tig­keit nicht oder nur ein­ge­schränkt zulässt. Genannt wer­den etwa Indi­en, Äthio­pi­en und Eri­trea.

Par­al­lel dazu sind die Ein­bür­ge­rungs­zah­len deut­lich gestie­gen. 2025 erhiel­ten deutsch­land­weit mehr als 330.000 Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit. Fast jeder vier­te von ihnen leb­te in Nord­rhein-West­fa­len. Dort wur­den mehr als 100.000 Ein­bür­ge­rungs­an­trä­ge gestellt, beson­ders vie­le in Düs­sel­dorf, Köln, Essen, Duis­burg und Dort­mund.

Die Vor­aus­set­zun­gen für eine Ein­bür­ge­rung blei­ben trotz der Reform anspruchs­voll. Bewer­ber müs­sen in der Regel seit min­des­tens fünf Jah­ren recht­mä­ßig in Deutsch­land leben, ihren Lebens­un­ter­halt selbst sichern, aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se nach­wei­sen, einen Ein­bür­ge­rungs­test bestehen und sich zur frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung beken­nen. Hin­zu kom­men Anfor­de­run­gen an Straf­frei­heit, Iden­ti­täts­nach­weis und Kennt­nis­se der deut­schen Rechts- und Gesell­schafts­ord­nung. Vor der Ent­schei­dung wird zudem geprüft, ob sicher­heits­re­le­van­te Erkennt­nis­se vor­lie­gen, etwa Hin­wei­se auf Extre­mis­mus.

Befür­wor­ter der dop­pel­ten Staats­an­ge­hö­rig­keit ver­wei­sen dar­auf, dass sie die Ein­bür­ge­rung für vie­le Men­schen attrak­ti­ver macht. Für vie­le Betrof­fe­ne geht es nicht nur um recht­li­che Vor­tei­le, son­dern auch um emo­tio­na­le und fami­liä­re Bin­dun­gen an das Her­kunfts­land. Prak­ti­sche Grün­de spie­len eben­falls eine Rol­le, etwa Rei­sen, Eigen­tums- und Erb­rechts­fra­gen oder beruf­li­che Mög­lich­kei­ten in bei­den Staa­ten.

Kri­ti­ker sehen die Ent­wick­lung dage­gen mit Skep­sis. In Tei­len von Uni­on und AfD wird argu­men­tiert, dop­pel­te Staats­an­ge­hö­rig­keit kön­ne Loya­li­täts­kon­flik­te begüns­ti­gen oder die Her­aus­bil­dung abge­schot­te­ter Milieus för­dern. Der CDU-Innen­po­li­ti­ker Gün­ter Krings for­der­te ange­sichts der hohen Dop­pel­pass­quo­ten eine Ände­rung des Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts. Er sprach sich dafür aus, die Mög­lich­kei­ten zum Ver­lust der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit bei Dop­pel­staat­lern in beson­de­ren Fäl­len aus­zu­wei­ten, etwa bei schwe­ren Straf­ta­ten oder Extre­mis­mus.

Die poli­ti­sche Debat­te ver­schiebt sich damit zuneh­mend. Im Mit­tel­punkt steht nicht mehr nur die Fra­ge, ob Mehr­staa­tig­keit zuge­las­sen wer­den soll. Ent­schei­dend wird viel­mehr, wie der Staat mit den Fol­gen einer stark aus­ge­wei­te­ten dop­pel­ten Staats­an­ge­hö­rig­keit umgeht: im Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren, im öffent­li­chen Dienst, bei sicher­heits­re­le­van­ten Tätig­kei­ten und bei mög­li­chen Loya­li­täts­kon­flik­ten. Pau­scha­le Schlüs­se sind dabei schwie­rig. Dop­pel­te Staats­an­ge­hö­rig­keit ist für sich genom­men kein Beleg man­geln­der Inte­gra­ti­on. Sie kann aber in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen zusätz­li­che Prüf- und Abwä­gungs­fra­gen auf­wer­fen.

Die Ent­wick­lung zeigt: Der Dop­pel­pass ist in Deutsch­land nicht mehr Aus­nah­me, son­dern zuneh­mend Nor­mal­fall. Für die Inte­gra­ti­ons­po­li­tik bedeu­tet das eine stär­ke­re recht­li­che Ein­bin­dung von Men­schen, die dau­er­haft in Deutsch­land leben. Für die Innen­po­li­tik stellt sich zugleich die Auf­ga­be, Ver­trau­en, Zuge­hö­rig­keit und Sicher­heits­in­ter­es­sen in ein trag­fä­hi­ges Ver­hält­nis zu brin­gen.


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