Wade­phul will Zah­lun­gen an noch leben­de pol­ni­sche NS-Opfer

Bun­des­au­ßen­mi­nis­ter Johann Wade­phul hat sich öffent­lich für Zah­lun­gen an noch leben­de pol­ni­sche Opfer der deut­schen Besat­zung im Zwei­ten Welt­krieg aus­ge­spro­chen. Aus der deutsch-pol­ni­schen Geschich­te erge­be sich eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung gegen­über den Men­schen, die unter der NS-Herr­schaft in Polen gelit­ten hät­ten. Wade­phul äußer­te die Hoff­nung, noch in die­sem Jahr zu Ergeb­nis­sen zu kom­men. Zugleich mach­te er deut­lich, dass ein mög­li­ches Vor­ge­hen mit dem Bun­des­tag abge­stimmt wer­den müs­se.

Eine kon­kre­te Sum­me oder ein bereits beschlos­se­nes Pro­gramm gibt es bis­lang nicht. Nach über­ein­stim­men­den Berich­ten wird die Zahl der noch leben­den Betrof­fe­nen in Polen der­zeit auf rund 50.000 geschätzt. Gemeint sind dabei nicht aus­schließ­lich Holo­caust-Über­le­ben­de, son­dern all­ge­mein noch leben­de pol­ni­sche Opfer der deut­schen Besat­zungs- und NS-Gewalt­herr­schaft. Die genaue Abgren­zung eines mög­li­chen Emp­fän­ger­krei­ses wäre poli­tisch und admi­nis­tra­tiv noch zu klä­ren.

Wade­phuls Äuße­run­gen fal­len in eine seit Jah­ren belas­te­te Debat­te über deut­sche Ver­ant­wor­tung, pol­ni­sche For­de­run­gen und die recht­li­che Bewer­tung frü­he­rer Repa­ra­ti­ons­fra­gen. Polen for­dert seit Lan­gem wei­te­re Leis­tun­gen für Men­schen, die wäh­rend der deut­schen Besat­zung ver­folgt, ent­rech­tet, ver­schleppt oder ander­wei­tig geschä­digt wur­den. Die Bun­des­re­gie­rung ver­weist bei Repa­ra­ti­ons­for­de­run­gen dage­gen tra­di­tio­nell dar­auf, dass die Fra­ge völ­ker­recht­lich abge­schlos­sen sei. Dabei spielt ins­be­son­de­re der pol­ni­sche Ver­zicht von 1953 eine zen­tra­le Rol­le, des­sen Bewer­tung in Polen poli­tisch umstrit­ten ist.

Wade­phul ver­mei­det des­halb erkenn­bar den Begriff der Repa­ra­tio­nen. Sei­ne Posi­ti­on zielt viel­mehr auf Zah­lun­gen an noch leben­de Opfer, also auf eine huma­ni­tä­re und erin­ne­rungs­po­li­ti­sche Ges­te gegen­über einer klei­ner wer­den­den Grup­pe hoch­be­tag­ter Betrof­fe­ner. Poli­tisch ist dies bedeut­sam, weil Ber­lin damit zwar nicht von sei­ner Linie zur abge­schlos­se­nen Repa­ra­ti­ons­fra­ge abrückt, aber eine kon­kre­te zusätz­li­che Leis­tung für Über­le­ben­de in Aus­sicht stellt.

Ob dar­aus ein ver­bind­li­ches Ent­schä­di­gungs­pro­gramm wird, hängt von den wei­te­ren Bera­tun­gen inner­halb der Bun­des­re­gie­rung und im Bun­des­tag ab. Offen sind ins­be­son­de­re der finan­zi­el­le Umfang, die Kri­te­ri­en für Anspruchs­be­rech­tig­te, das Ver­fah­ren der Aus­zah­lung und die haus­halts­po­li­ti­sche Ein­ord­nung. Wade­phuls Vor­stoß mar­kiert damit eine erkenn­ba­re Ver­än­de­rung in der Ton­la­ge der deut­schen Polen­po­li­tik, ist aber noch kei­ne Zusa­ge für ein beschlos­se­nes Zah­lungs­pro­gramm.


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