Bundesaußenminister Johann Wadephul hat sich öffentlich für Zahlungen an noch lebende polnische Opfer der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg ausgesprochen. Aus der deutsch-polnischen Geschichte ergebe sich eine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen, die unter der NS-Herrschaft in Polen gelitten hätten. Wadephul äußerte die Hoffnung, noch in diesem Jahr zu Ergebnissen zu kommen. Zugleich machte er deutlich, dass ein mögliches Vorgehen mit dem Bundestag abgestimmt werden müsse.
Eine konkrete Summe oder ein bereits beschlossenes Programm gibt es bislang nicht. Nach übereinstimmenden Berichten wird die Zahl der noch lebenden Betroffenen in Polen derzeit auf rund 50.000 geschätzt. Gemeint sind dabei nicht ausschließlich Holocaust-Überlebende, sondern allgemein noch lebende polnische Opfer der deutschen Besatzungs- und NS-Gewaltherrschaft. Die genaue Abgrenzung eines möglichen Empfängerkreises wäre politisch und administrativ noch zu klären.
Wadephuls Äußerungen fallen in eine seit Jahren belastete Debatte über deutsche Verantwortung, polnische Forderungen und die rechtliche Bewertung früherer Reparationsfragen. Polen fordert seit Langem weitere Leistungen für Menschen, die während der deutschen Besatzung verfolgt, entrechtet, verschleppt oder anderweitig geschädigt wurden. Die Bundesregierung verweist bei Reparationsforderungen dagegen traditionell darauf, dass die Frage völkerrechtlich abgeschlossen sei. Dabei spielt insbesondere der polnische Verzicht von 1953 eine zentrale Rolle, dessen Bewertung in Polen politisch umstritten ist.
Wadephul vermeidet deshalb erkennbar den Begriff der Reparationen. Seine Position zielt vielmehr auf Zahlungen an noch lebende Opfer, also auf eine humanitäre und erinnerungspolitische Geste gegenüber einer kleiner werdenden Gruppe hochbetagter Betroffener. Politisch ist dies bedeutsam, weil Berlin damit zwar nicht von seiner Linie zur abgeschlossenen Reparationsfrage abrückt, aber eine konkrete zusätzliche Leistung für Überlebende in Aussicht stellt.
Ob daraus ein verbindliches Entschädigungsprogramm wird, hängt von den weiteren Beratungen innerhalb der Bundesregierung und im Bundestag ab. Offen sind insbesondere der finanzielle Umfang, die Kriterien für Anspruchsberechtigte, das Verfahren der Auszahlung und die haushaltspolitische Einordnung. Wadephuls Vorstoß markiert damit eine erkennbare Veränderung in der Tonlage der deutschen Polenpolitik, ist aber noch keine Zusage für ein beschlossenes Zahlungsprogramm.