Überblick
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Grünen zum . Viele Details werden aus Gründen des Staatswohls oder des Datenschutzes nicht öffentlich beantwortet und als Verschlusssache eingestuft.
Zentrale Erkenntnisse zur Szene
- 26.000 Personen gehören 2024 zur Szene; 774 extremistische Straftaten wurden begangen.
- Region Ostwestfalen-Lippe gilt als Hotspot.
- Laufende und abgeschlossene Strafverfahren, u. a. gegen die Gruppe „Patriotische Union“ um „Prinz Reuß“.
- Das „Königreich Deutschland“ wurde 2025 verboten; Ermittlungen wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte laufen weiter.
- Ideologische Nähe zur AfD wird festgestellt; einzelne AfD-Mitglieder sind in Verfahren verwickelt oder weisen Überschneidungen auf.
Einstufung und Geheimhaltung
Viele Fragen (v. a. zu Geldwäsche, FIU, ZKA, Waffen, Ermittlungen, Rechtshilfe, Finanzströmen) werden nicht offen beantwortet, da:
- Rückschlüsse auf Arbeitsweisen von Sicherheitsbehörden möglich wären.
- Persönlichkeitsrechte Betroffener geschützt werden müssen.
- Ermittlungen nicht gefährdet werden dürfen.
Waffenbesitz & Gefährdung
- 191 Personen aus der Szene verloren 2024 ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse.
- 357 Personen hatten Ende 2024 noch eine Waffenbesitzkarte.
- Waffenbesitz gilt als hohes Risiko, da die Szene staatliche Maßnahmen ablehnt.
- Waffenrecht wird derzeit umfassend evaluiert; mögliche Verschärfungen werden geprüft.
Gruppierungen & Mitgliederzahlen (Stand 2026)
- Bismarcks Erben/Vaterländischer Hilfsdienst: ca. 500
- Indigenes Volk/Germaniten: ca. 800
- Staatenbund Deutsches Reich: ca. 200
- Verband Deutscher Wahlkommissionen: ca. 300
- Internationale Organisation Völkerrecht: ca. 300 → Keine Länderaufschlüsselung aus Datenschutzgründen.
Internationalisierung
- Nur wenige gezielte Auslandsverbindungen, meist persönliche Kontakte.
- Austausch mit US-„Sovereign Citizens“ und russischer Anastasia-Bewegung in Einzelfällen.
- Online-Radikalisierung spielt eine zentrale Rolle.
Reichsbürger im öffentlichen Dienst
- 2023–2024: 19 Personen in Bundes-Sicherheitsbehörden eindeutig der Szene zugeordnet.
- Weitere 15 Personen mehreren extremistischen Phänomenbereichen zuordenbar.
- Keine Disziplinarverfahren abgeschlossen; laufende Verfahren werden nicht kommentiert.
Einfluss auf Schulen
- Einzelne Fälle von Schulabmeldungen oder Versuchen, eigenen Unterricht zu etablieren.
- Gefahr der Abschottung von Kindern vor staatlichen Institutionen.
Prävention & Ausstieg
- Bundesprogramme wie „Demokratie leben!“ und das BfV-Programm „Wendepunkt“ unterstützen Ausstiegsberatung.
- Keine neuen Programme geplant, bestehende werden fortgeführt.
Gefahreneinschätzung
- Gewaltorientierte Szene wächst absolut, aber nicht prozentual.
- Reaktives Risiko: Gewalt gegen staatliche Maßnahmen.
- Aktives Risiko: Umsturzpläne durch radikalisierte Gruppen.
- Vermischung mit anderen extremistischen Milieus erhöht Gefährdung.
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/6920