Worum es insgesamt geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage zu Aktivitäten der Ülkücü-Bewegung („Graue Wölfe“) in Deutschland. Die Antworten decken Organisationsstrukturen, Ideologie, Gefährdungslagen, rechtliche Bewertungen, Präventionsmaßnahmen und internationale Verflechtungen ab.
1. Ideologie & Hintergrund
- Die Ülkücü-Bewegung gilt als größte rechtsextreme Bewegung mit türkischem Hintergrund in Deutschland.
- Ideologie: extremer Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Überhöhung des Türkentums.
- Feindbilder: Kurden, Armenier, Aleviten, Jesiden, Juden, politische Gegner.
- Auftreten oft moderat nach außen, intern jedoch klare rechtsextreme Ideologie.
2. Organisationsstrukturen & Zahlen
- Insgesamt ca. 13.500 türkische Rechtsextremisten in Deutschland.
- Davon ca. 10.500 in drei Dachverbänden:
- ADÜTDF: ~7.000 Mitglieder, 200 Vereine.
- ATIB: ~2.500 Mitglieder, 23 Vereine.
- ANF: ~1.000 Mitglieder, 15 Vereine.
- Zusätzlich ca. 3.000 Personen in einer „freien Szene“.
3. Online-Aktivitäten
- Dachverbände nutzen konservative Plattformen (Facebook, Instagram).
- Jüngere Szene: TikTok, Discord, Twitch – oft aggressiver, rassistisch, antisemitisch.
- Häufig Selbstinszenierungen mit Waffen.
4. Verfassungsrechtliche Bewertung
- Die Bewegung richtet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.
- Antisemitismus und ethnische Überlegenheitsnarrative sind zentral.
5. Rechtliche Maßnahmen & Verbotsfragen
- Sicherheitsbehörden prüfen laufend Maßnahmen.
- Bundesregierung äußert sich nicht zu möglichen Vereinsverboten, um operative Maßnahmen nicht zu gefährden.
6. Gewalt, Hass & Straftaten
- Politisch motivierte Straftaten werden im Bereich PMK – ausländische Ideologie erfasst.
- Konkrete Straftaten mit Bezug zu „Grauen Wölfen“:
- 2023: 22
- 2024: 25
- 2025: 19
- Meist Bedrohungen, Sachbeschädigungen, Drohungen.
7. Waffen & paramilitärische Aktivitäten
- Waffenaffinität vorhanden, aber keine systematischen paramilitärischen Strukturen.
- Einzelhinweise auf Paintball-Trainings im Ausland.
- Keine Hinweise auf Sprengstoffbesitz.
8. Verbindungen zu anderen extremistischen oder religiösen Organisationen
- Kontakte zwischen türkisch-rechtsextremen Verbänden untereinander.
- Einzelkontakte zu islamischen Organisationen (z. B. IGMG).
- ATIB wird als rechtsextreme Organisation eingestuft.
- Keine vertiefte Kooperation mit deutschen Rechtsextremen.
9. Einfluss der Türkei
- ADÜTDF eng an die türkische MHP angebunden.
- ANF an BBP.
- Vertreter besuchen türkische diplomatische Veranstaltungen.
- Regierung bewertet Details zum Informationsaustausch aus Gründen des Staatswohls nicht öffentlich.
10. Gefährdungslage für Minderheiten
- Abstrakte Gefährdung für:
- Kurdische
- Alevitische
- Armenische
- Griechische
- Jüdische
- Jesidische Communities.
- Besonders bei politischen Konflikten (z. B. Bergkarabach, Türkei–Griechenland).
11. Prävention & Bildungsarbeit
- Bundesprogramme wie „Demokratie leben!“, BpB, FaTRex, KN:IX connect fördern:
- Aufklärung
- Sensibilisierung
- Prävention
- Schutzräume für Betroffene
- BpB veröffentlicht regelmäßig Beiträge und plant Podcasts zum Thema.
12. Ausländische Einflussnahme & Schutzmaßnahmen
- BfV nutzt nachrichtendienstliche Mittel, OSINT, G10-Maßnahmen.
- Schutz gefährdeter Gruppen liegt primär bei Landespolizeien.
- BfV betreibt Hinweistelefon für Extremismus & transnationale Repression.
13. Auswirkungen auf Gesellschaft & Demokratie
- Türkischer Rechtsextremismus wirkt desintegrativ.
- Loyalität zum türkischen Staat kann polarisierend wirken.
- Bundesregierung sieht die Bewegung als Gefährdung für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7136