Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue
Worum es geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Kosten, Abläufen und Verantwortlichkeiten rund um die Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue (13.–28. Juni 2026). Im Fokus stehen Bundesmittel, Sicherheitskosten, Beteiligungen von Behörden, Schutzmaßnahmen, Reaktionen und Kosten externer Dienstleister.
1. Gesamtkosten & Bundesbeteiligung
- Gesamtkosten der Ausstellung: 625.000 €
- Bundesbeteiligung: 224.000 € (36 %)
- 124.000 € durch die Akademie der Künste
- 100.000 € durch den Beauftragten für Kultur und Medien (BKM)
2. Kostenaufteilung
Ausstellungskosten (233.000 €)
- 140.000 € Ausstellung (Honorare, Reisen, Technik, Transport, GEMA etc.)
- 26.000 € Bildung & Vermittlung
- 67.000 € „Büro der öffentlichen Sache“ (Honorare, Technik, Mobiliar etc.)
Sicherheitskosten (321.000 €)
- 225.000 € Sicherheitsvorkehrungen Gelände
- 96.000 € Sicherheitsvorkehrungen im Gebäude Grund: Schloss Bellevue war weiterhin Amtssitz des Bundespräsidenten, inkl. Staatsbesuchen → hohe Sicherheitsanforderungen.
Öffentlichkeitsarbeit (71.000 €)
- 28.000 € Außenwerbung
- 15.000 € Standortkommunikation
- 10.000 € Grafik
3. Beteiligte Institutionen & Entscheidungen
- Akademie der Künste erhielt zusätzlich 100.000 € vom BKM (Mai 2026).
- Begründung: Projekt sei von „erheblichem Bundesinteresse“.
4. Sicherheit & Reinigung
- Sicherheitsfirmen:
- Securitas (Gelände)
- Busch & Dähn (Ausstellungsort)
- Vergabe ohne Ausschreibung, basierend auf bestehenden Rahmenverträgen.
- Reinigung durch eigenes Personal, Kosten nicht gesondert ermittelbar.
- Keine Schäden am Boden, keine Schutzvorkehrungen notwendig.
5. Schäden & Haftung
- Schäden beim Auf-/Abbau wären von Verursachern bzw. Akademie der Künste zu tragen.
- Keine zusätzlichen Sanierungskosten entstanden.
6. Internationale Reaktionen
- Bundesregierung hat keine Kenntnis über diplomatische oder internationale Reaktionen auf die umstrittene Skulptur.
7. Künstler & Honorare
- Liste der beteiligten Künstler wird vollständig aufgeführt.
- Honorare werden nicht offengelegt (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).
8. Bewertung der „Sexpuppe“-Darstellung
- Bundesregierung bewertet keine einzelnen Kunstwerke.
- Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ist vorbehaltlos gewährleistet.
9. Weitere Ausstellungen in Bundesliegenschaften (2024–2026)
Eine umfangreiche Tabelle listet alle Ausstellungen in Ministerien seit 2024 auf, inkl.:
- Ort
- Art der Ausstellung
- Dauer
- Kosten
(Die Tabelle ist in der Drucksache online abrufbar.)
Kurzfazit
Die Ausstellung verursachte hohe Sicherheitskosten aufgrund des weiterhin aktiven Amtssitzes des Bundespräsidenten. Die Bundesbeteiligung lag bei 36 %. Politisch brisant war die Darstellung einer Skulptur, doch die Bundesregierung verweist auf die Kunstfreiheit und äußert sich nicht wertend. Operativ wurden keine Schäden oder zusätzlichen Sanierungskosten festgestellt.
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/7363