Worum es insgesamt geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD zum Umgang von Bundesbehörden – insbesondere Verfassungsschutz (BfV) und Bundeskriminalamt (BKA) – mit dem Medienportal Apollo News, zu Datenspeicherung, Forschungsprojekten, Monitoring, Klassifizierungen und möglichen Eingriffen in die Pressefreiheit.
Zentrale Aussagen der Bundesregierung
Abschaffung des Phänomenbereichs „Delegitimierung des Staates“
- Der Bereich wurde 2021 eingerichtet, hat aber an Bedeutung verloren.
- Er wird nicht mehr als eigener Bereich fortgeführt.
- Beobachtung richtet sich nun nicht nach Kategorien, sondern nach tatsächlichen Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Forschungsprojekte zu Medienklassifizierung
- Das BKA koordiniert den Forschungsverbund MOTRA (Radikalisierungsmonitoring).
- Ein Teilprojekt untersucht „politische Alternativmedien“.
- Medien werden dort u. a. Kategorien wie „rechtsaußen“, „linksaußen“, „islamisch“ zugeordnet.
- Apollo News wird in dieser Auswertung nicht erfasst.
- Es gibt keine entsprechenden Forschungsprojekte des BfV.
Berücksichtigung von Apollo News in Lagebildern
- Das Bundespresseamt beobachtet Social Media und politische Blogs.
- Es werden nur frei zugängliche Inhalte ausgewertet.
- Keine spezifische Aussage zu Apollo News.
Datenspeicherung in NADIS
- Daten dürfen nur gespeichert werden, wenn sie für Aufgaben nach §3 BVerfSchG erforderlich sind.
- Löschung erfolgt, wenn Speicherung unzulässig oder nicht mehr notwendig ist.
- Verweis auf die generelle Rechtslage, keine spezifische Aussage zu Apollo News.
Automatisiertes Narrativ‑Monitoring
- Antwort verweigert aus Gründen des Staatswohls.
- Begründung: Offenlegung würde nachrichtendienstliche Methoden gefährden.
Bewertung, Einstufung und Beobachtungsstatus von Apollo News
- Die Antworten zu den Fragen 6–9, 14 und 15 sind VS‑Nur für den Dienstgebrauch.
- Offenlegung würde Rückschlüsse auf Arbeitsweise und Erkenntnisstand des BfV ermöglichen.
- Daher keine öffentliche Antwort.
Hausdurchsuchungen wegen Äußerungsdelikten
- Die Bundesregierung verweist auf die Strafprozessordnung:
- Beschlagnahme bei Presse nur eingeschränkt möglich.
- Durchsuchungen sind unzulässig, wenn nach beschlagnahmefreien Gegenständen gesucht wird.
- Einzelfallentscheidungen liegen bei Ländern und Gerichten.
Analysen der Amadeu Antonio Stiftung
- BfV berücksichtigt grundsätzlich den Forschungsstand.
- Konkrete Quellen werden nicht genannt – ebenfalls aus Gründen des Staatswohls.
Auskunftsersuchen zu IP‑Adressen von Lesern
- Keine Auskunft, auch nicht eingestuft.
- Begründung: Ermittlungen dürfen nicht gefährdet werden.
Gefährdung des pluralistischen Diskurses
- Bundesregierung sieht eine Bedrohung durch extremistische Akteure.
- Bekämpfung von Extremismus insgesamt wird als Gegenmaßnahme genannt.
Datenschutz bei Forschungsinstituten
- Forschungsinstitute müssen DSGVO und BDSG einhalten.
- Zweckbindung gilt, aber Forschungsprivilegien existieren.
- Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über konkrete Datenverarbeitungspraktiken.
Kernfazit
Die Bundesregierung gibt nur begrenzte Einblicke in konkrete Bewertungen oder Beobachtungen von Apollo News. Viele Antworten werden aus Gründen des Staatswohls verweigert oder eingestuft. Gleichzeitig wird betont, dass Forschung zu Alternativmedien existiert, Apollo News darin aber nicht erfasst ist. Die Regierung verweist häufig auf allgemeine Rechtsgrundlagen und die Notwendigkeit, nachrichtendienstliche Methoden zu schützen.
Quellen: Bundestags‑Drucksache 21/7455