Das Por­tal „Apol­lo News“ im Visier des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz und des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes

Wor­um es ins­ge­samt geht

Die Bun­des­re­gie­rung beant­wor­tet eine Klei­ne Anfra­ge der AfD zum Umgang von Bun­des­be­hör­den – ins­be­son­de­re Ver­fas­sungs­schutz (BfV) und Bun­des­kri­mi­nal­amt (BKA) – mit dem Medi­en­por­tal Apol­lo News, zu Daten­spei­che­rung, For­schungs­pro­jek­ten, Moni­to­ring, Klas­si­fi­zie­run­gen und mög­li­chen Ein­grif­fen in die Pres­se­frei­heit.

Zen­tra­le Aus­sa­gen der Bun­des­re­gie­rung

Abschaf­fung des Phä­no­men­be­reichs „Dele­gi­ti­mie­rung des Staa­tes“

  • Der Bereich wur­de 2021 ein­ge­rich­tet, hat aber an Bedeu­tung ver­lo­ren.
  • Er wird nicht mehr als eige­ner Bereich fort­ge­führt.
  • Beob­ach­tung rich­tet sich nun nicht nach Kate­go­rien, son­dern nach tat­säch­li­chen Anhalts­punk­ten für ver­fas­sungs­feind­li­che Bestre­bun­gen.

For­schungs­pro­jek­te zu Medi­en­klas­si­fi­zie­rung

  • Das BKA koor­di­niert den For­schungs­ver­bund MOTRA (Radi­ka­li­sie­rungs­mo­ni­to­ring).
  • Ein Teil­pro­jekt unter­sucht „poli­ti­sche Alter­na­tiv­me­di­en“.
  • Medi­en wer­den dort u. a. Kate­go­rien wie „rechts­au­ßen“, „links­au­ßen“, „isla­misch“ zuge­ord­net.
  • Apol­lo News wird in die­ser Aus­wer­tung nicht erfasst.
  • Es gibt kei­ne ent­spre­chen­den For­schungs­pro­jek­te des BfV.

Berück­sich­ti­gung von Apol­lo News in Lage­bil­dern

  • Das Bun­des­pres­se­amt beob­ach­tet Social Media und poli­ti­sche Blogs.
  • Es wer­den nur frei zugäng­li­che Inhal­te aus­ge­wer­tet.
  • Kei­ne spe­zi­fi­sche Aus­sa­ge zu Apol­lo News.

Daten­spei­che­rung in NADIS

  • Daten dür­fen nur gespei­chert wer­den, wenn sie für Auf­ga­ben nach §3 BVerfSchG erfor­der­lich sind.
  • Löschung erfolgt, wenn Spei­che­rung unzu­läs­sig oder nicht mehr not­wen­dig ist.
  • Ver­weis auf die gene­rel­le Rechts­la­ge, kei­ne spe­zi­fi­sche Aus­sa­ge zu Apol­lo News.

Auto­ma­ti­sier­tes Narrativ‑Monitoring

  • Ant­wort ver­wei­gert aus Grün­den des Staats­wohls.
  • Begrün­dung: Offen­le­gung wür­de nach­rich­ten­dienst­li­che Metho­den gefähr­den.

Bewer­tung, Ein­stu­fung und Beob­ach­tungs­sta­tus von Apol­lo News

  • Die Ant­wor­ten zu den Fra­gen 6–9, 14 und 15 sind VS‑Nur für den Dienst­ge­brauch.
  • Offen­le­gung wür­de Rück­schlüs­se auf Arbeits­wei­se und Erkennt­nis­stand des BfV ermög­li­chen.
  • Daher kei­ne öffent­li­che Ant­wort.

Haus­durch­su­chun­gen wegen Äuße­rungs­de­lik­ten

  • Die Bun­des­re­gie­rung ver­weist auf die Straf­pro­zess­ord­nung:
    • Beschlag­nah­me bei Pres­se nur ein­ge­schränkt mög­lich.
    • Durch­su­chun­gen sind unzu­läs­sig, wenn nach beschlag­nah­me­frei­en Gegen­stän­den gesucht wird.
  • Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen lie­gen bei Län­dern und Gerich­ten.

Ana­ly­sen der Ama­deu Anto­nio Stif­tung

  • BfV berück­sich­tigt grund­sätz­lich den For­schungs­stand.
  • Kon­kre­te Quel­len wer­den nicht genannt – eben­falls aus Grün­den des Staats­wohls.

Aus­kunfts­er­su­chen zu IP‑Adressen von Lesern

  • Kei­ne Aus­kunft, auch nicht ein­ge­stuft.
  • Begrün­dung: Ermitt­lun­gen dür­fen nicht gefähr­det wer­den.

Gefähr­dung des plu­ra­lis­ti­schen Dis­kur­ses

  • Bun­des­re­gie­rung sieht eine Bedro­hung durch extre­mis­ti­sche Akteu­re.
  • Bekämp­fung von Extre­mis­mus ins­ge­samt wird als Gegen­maß­nah­me genannt.

Daten­schutz bei For­schungs­in­sti­tu­ten

  • For­schungs­in­sti­tu­te müs­sen DSGVO und BDSG ein­hal­ten.
  • Zweck­bin­dung gilt, aber For­schungs­pri­vi­le­gi­en exis­tie­ren.
  • Bun­des­re­gie­rung hat kei­ne Erkennt­nis­se über kon­kre­te Daten­ver­ar­bei­tungs­prak­ti­ken.

Kern­fa­zit

Die Bun­des­re­gie­rung gibt nur begrenz­te Ein­bli­cke in kon­kre­te Bewer­tun­gen oder Beob­ach­tun­gen von Apol­lo News. Vie­le Ant­wor­ten wer­den aus Grün­den des Staats­wohls ver­wei­gert oder ein­ge­stuft. Gleich­zei­tig wird betont, dass For­schung zu Alter­na­tiv­me­di­en exis­tiert, Apol­lo News dar­in aber nicht erfasst ist. Die Regie­rung ver­weist häu­fig auf all­ge­mei­ne Rechts­grund­la­gen und die Not­wen­dig­keit, nach­rich­ten­dienst­li­che Metho­den zu schüt­zen.


Quel­len: Bundestags‑Drucksache 21/7455

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