Worum es geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD zum Ausschank alkoholischer Getränke auf Regierungsflügen. Die Fragen betreffen Kosten, Regeln, Zuständigkeiten und mögliche Reformen.
Kernpunkte der Regierungsantwort
1. Rechtsgrundlagen & Regeln
- Es gelten allgemeine Haushalts- und Vergaberegeln (BHO, UVgO).
- Keine speziellen internen Richtlinien zum Umgang mit Alkohol auf Regierungsflügen.
- Orientierung an Gepflogenheiten der zivilen Luftfahrt.
- Bewirtungskosten werden nach bestehenden Richtlinien von den Anforderungsberechtigten erstattet.
2. Beschaffung & Verträge
- Catering (inkl. Alkohol) erfolgt über Direktaufträge pro Flug.
- Dienstleister sind auf Flughafencatering spezialisiert.
- Keine zentralen Daten zu Vertragsvolumina; eine Auswertung wäre unverhältnismäßig aufwendig.
3. Haushaltsdaten & Kosten
- Es gibt keine eigenen Haushaltstitel für alkoholische Getränke.
- Gesamtkosten 2021–2025 können nicht angegeben werden:
- Daten liegen nicht zentral vor.
- Manuelle Auswertung wäre extrem zeitaufwendig (geschätzt 1.004 Stunden).
4. Abrechnung & Dokumentation
- Rechnungen sind nach alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken getrennt.
- Mengenbegrenzung erfolgt durch die Beladung des Flugzeugs.
- Keine zusätzlichen Kontrollen oder Dokumentationen über den Verbrauch.
5. Berechtigte Personengruppen
- Alkohol ist grundsätzlich verfügbar für alle Mitreisenden.
- Keine spezifischen Ausschlüsse.
- Kosten werden nach den üblichen Bewirtungsregeln getragen.
6. Bestellung & Auswahl
- Bereitstellung erfolgt standardmäßig, nicht auf Anforderung der Ressorts.
- Keine Ressorts haben ausdrücklich verzichtet oder bestellt.
- Auswahlkriterien richten sich nach Vergabevorschriften (Preis, Herkunft, Qualität).
7. Protokoll & Repräsentation
- Keine besonderen protokollarischen Erwägungen.
- Keine Pläne, den Ausschank einzustellen oder die Kosten vollständig auf Verbraucher umzulegen.
8. Kritik & Reformen
- Bundesregierung ist keine Kritik bekannt.
- Keine Pläne zur Überarbeitung der Bewirtungsregelungen.
Kurzfazit
Die Bundesregierung sieht keinen besonderen Regelungsbedarf beim Alkoholausschank auf Regierungsflügen. Es gibt keine speziellen Vorschriften, keine zentralen Kostenübersichten und keine Reformpläne. Die Praxis orientiert sich an der zivilen Luftfahrt, und die Bewirtung erfolgt im Rahmen der üblichen Catering-Prozesse.
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/7639