Drit­te mut­maß­li­che ukrai­ni­sche Droh­ne sowie Spreng­stoff ent­deckt

  • Ermitt­ler in Deutsch­land haben eine drit­te Droh­ne sowie mut­maß­li­chen Spreng­stoff ent­deckt, die mit dem ver­ei­tel­ten Anschlag auf den Flug­ha­fen Leipzig/Halle Anfang August in Ver­bin­dung ste­hen.

Details zum Fund

  • Die drit­te Droh­ne wur­de am 14. August, also 10 Tage nach dem Vor­fall, west­lich des Flug­ha­fens gefun­den.
  • In der Nähe ent­deck­ten Ermitt­ler etwa 50 Gramm eines Stof­fes, der ver­mut­lich mili­tä­ri­scher Spreng­stoff (Hexo­gen) ist.

Ermitt­lungs­stand & Ver­dachts­mo­men­te

  • Sicher­heits­krei­se ver­mu­ten eine Betei­li­gung rus­si­scher Geheim­diens­te, was Mos­kau jedoch bestrei­tet.
  • Die Bun­des­an­walt­schaft hat bis­her kei­nen Kom­men­tar abge­ge­ben.

Hin­ter­grund zum ursprüng­li­chen Vor­fall

  • Am 4. August wur­de eine spreng­stoff­be­la­de­ne Droh­ne nahe einem ukrai­ni­schen Anto­nov-Mili­tär­flug­zeug ent­deckt.
  • Eine zwei­te Droh­ne könn­te mit einem DHL-Fracht­flug­zeug kol­li­diert sein, kurz nach der tem­po­rä­ren Schlie­ßung des Flug­ha­fens.
  • Der Flug­ha­fen Leipzig/Halle ist ein wich­ti­ger Logis­tik-Hub für NATO und die ukrai­ni­sche Anto­nov Air­lines.

Wenn eine Russ­land-Spur belast­bar sein soll, müss­ten bei­spiels­wei­se Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten, Geld­flüs­se, Beschaf­fungs­we­ge oder Kon­tak­te zu rus­si­schen Diens­ten dafür spre­chen. Ohne sol­che Infor­ma­tio­nen ist die blo­ße Aus­sa­ge „Sicher­heits­krei­se ver­mu­ten Russ­land“ noch kein öffent­lich nach­voll­zieh­ba­rer Beweis.

Ent­schei­dend wären letzt­lich foren­si­sche Indi­zi­en: Her­kunft und Bau­tei­le der Droh­nen und des Spreng­stoffs, Funk- und Steu­er­da­ten, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­spu­ren, Beschaf­fungs­we­ge sowie mög­li­che Ver­bin­dun­gen zu Auf­trag­ge­bern. Solan­ge sol­che Bele­ge nicht öffent­lich vor­lie­gen, soll­te man „Russ­land war es“ genau­so wenig als erwie­se­ne Tat­sa­che behan­deln wie „die Ukrai­ne war es“, dass eine Akti­on insze­niert wor­den sein könn­te, um Deutsch­land stär­ker in den Krieg hin­ein­zu­zie­hen scheint aber schon plau­si­bel.

Angst wird in der Poli­tik als Herr­schafts- und Steue­rungs­in­stru­ment ein­ge­setzt. Bei einer „Poli­tik der Angst“ wer­den Bedro­hun­gen betont oder gezielt genutzt, um Zustim­mung, Gehor­sam oder Ein­schrän­kun­gen leich­ter durch­zu­set­zen. Typi­sche Mit­tel sind Feind­bil­der, Ein­schüch­te­rung, Über­wa­chung und die Andro­hung nega­ti­ver Fol­gen. Warn­zei­chen sind über­trie­be­ne Bedro­hungs­sze­na­ri­en, dau­ern­der Alarm, Unter­drü­ckung von Gegen­mei­nun­gen, Dif­fa­mie­rung von Kri­ti­kern und unver­hält­nis­mä­ßi­ge Ein­schrän­kun­gen von Grund­rech­ten.

„Poli­tik der Angst“ wird von Regie­run­gen vor allem dann ein­ge­setzt, wenn Angst dabei hel­fen soll, Zustim­mung zu gewin­nen, Ver­hal­ten zu steu­ern oder Wider­stand zu ver­rin­gern. Das kann zum Bei­spiel in Kri­sen, Krie­gen, nach Ter­ror­an­schlä­gen, bei inne­ren Unru­hen oder vor Wah­len vor­kom­men.

Von einer instru­men­tel­len „Poli­tik der Angst“ spricht man dann, wenn Gefah­ren über­trie­ben, ein­sei­tig oder dau­er­haft dar­ge­stellt wer­den, um etwa stren­ge­re Geset­ze, mehr Über­wa­chung, Ein­schrän­kun­gen von Grund­rech­ten oder stär­ke­re Loya­li­tät gegen­über der Regie­rung zu recht­fer­ti­gen. Beson­ders typisch ist dies in auto­ri­tä­ren Sys­te­men, kann aber grund­sätz­lich auch in Demo­kra­tien vor­kom­men, wenn Regie­run­gen am Abgrund ste­hen.


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Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater