- Ermittler in Deutschland haben eine dritte Drohne sowie mutmaßlichen Sprengstoff entdeckt, die mit dem vereitelten Anschlag auf den Flughafen Leipzig/Halle Anfang August in Verbindung stehen.
Details zum Fund
- Die dritte Drohne wurde am 14. August, also 10 Tage nach dem Vorfall, westlich des Flughafens gefunden.
- In der Nähe entdeckten Ermittler etwa 50 Gramm eines Stoffes, der vermutlich militärischer Sprengstoff (Hexogen) ist.
Ermittlungsstand & Verdachtsmomente
- Sicherheitskreise vermuten eine Beteiligung russischer Geheimdienste, was Moskau jedoch bestreitet.
- Die Bundesanwaltschaft hat bisher keinen Kommentar abgegeben.
Hintergrund zum ursprünglichen Vorfall
- Am 4. August wurde eine sprengstoffbeladene Drohne nahe einem ukrainischen Antonov-Militärflugzeug entdeckt.
- Eine zweite Drohne könnte mit einem DHL-Frachtflugzeug kollidiert sein, kurz nach der temporären Schließung des Flughafens.
- Der Flughafen Leipzig/Halle ist ein wichtiger Logistik-Hub für NATO und die ukrainische Antonov Airlines.
Wenn eine Russland-Spur belastbar sein soll, müssten beispielsweise Kommunikationsdaten, Geldflüsse, Beschaffungswege oder Kontakte zu russischen Diensten dafür sprechen. Ohne solche Informationen ist die bloße Aussage „Sicherheitskreise vermuten Russland“ noch kein öffentlich nachvollziehbarer Beweis.
Entscheidend wären letztlich forensische Indizien: Herkunft und Bauteile der Drohnen und des Sprengstoffs, Funk- und Steuerdaten, Kommunikationsspuren, Beschaffungswege sowie mögliche Verbindungen zu Auftraggebern. Solange solche Belege nicht öffentlich vorliegen, sollte man „Russland war es“ genauso wenig als erwiesene Tatsache behandeln wie „die Ukraine war es“, dass eine Aktion inszeniert worden sein könnte, um Deutschland stärker in den Krieg hineinzuziehen scheint aber schon plausibel.
Angst wird in der Politik als Herrschafts- und Steuerungsinstrument eingesetzt. Bei einer „Politik der Angst“ werden Bedrohungen betont oder gezielt genutzt, um Zustimmung, Gehorsam oder Einschränkungen leichter durchzusetzen. Typische Mittel sind Feindbilder, Einschüchterung, Überwachung und die Androhung negativer Folgen. Warnzeichen sind übertriebene Bedrohungsszenarien, dauernder Alarm, Unterdrückung von Gegenmeinungen, Diffamierung von Kritikern und unverhältnismäßige Einschränkungen von Grundrechten.
„Politik der Angst“ wird von Regierungen vor allem dann eingesetzt, wenn Angst dabei helfen soll, Zustimmung zu gewinnen, Verhalten zu steuern oder Widerstand zu verringern. Das kann zum Beispiel in Krisen, Kriegen, nach Terroranschlägen, bei inneren Unruhen oder vor Wahlen vorkommen.
Von einer instrumentellen „Politik der Angst“ spricht man dann, wenn Gefahren übertrieben, einseitig oder dauerhaft dargestellt werden, um etwa strengere Gesetze, mehr Überwachung, Einschränkungen von Grundrechten oder stärkere Loyalität gegenüber der Regierung zu rechtfertigen. Besonders typisch ist dies in autoritären Systemen, kann aber grundsätzlich auch in Demokratien vorkommen, wenn Regierungen am Abgrund stehen.