Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den menschenrechtlichen Entwicklungen in der Türkei, insbesondere zu Repressionen gegen Opposition, Journalistinnen, Künstler, Bürgermeister und zur Lage der Rechtsstaatlichkeit.
1. Menschenrechtslage und Rechtsstaatlichkeit
- Die Bundesregierung thematisiert regelmäßig die Verschlechterung der Menschenrechtslage gegenüber der Türkei – öffentlich, diplomatisch und in internationalen Gremien.
- Sie verweist auf die Verpflichtungen der Türkei aus EMRK und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
- Viele Gerichtsverfahren werden von deutschen Auslandsvertretungen vor Ort beobachtet.
2. Repression gegen Opposition (CHP & HDP/DEM)
- Die Bundesregierung sieht die Entwicklungen als rechtsstaatlich problematisch und betont, dass die Kopenhagener Kriterien für einen EU-Beitritt derzeit nicht erfüllt sind.
- Der EU-Beitrittsprozess liegt seit 2018 auf Eis.
- Zahlreiche CHP-Bürgermeisterinnen und ‑Bürgermeister wurden seit 2024 abgesetzt; in mehreren Kommunen wurden Zwangsverwaltungen eingesetzt.
- Auch bei der DEM-Partei gab es Amtsenthebungen, teils mit späteren gerichtlichen Aufhebungen.
3. Fälle İmamoğlu & Özel
- Die Bundesregierung äußert sich kritisch zu den Inhaftierungen und Absetzungen, bewertet aber jeden Fall einzeln.
- Sie sieht die Entwicklungen als widersprüchlich zu den EU-Beitrittsambitionen der Türkei.
4. Vorwürfe zu innerparteilichen Manipulationen (CHP)
- Zu Vorwürfen wie Stimmenkauf oder Druck auf Delegierte liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor – nur Medienberichte.
5. Kurdenkonflikt & PKK-Entwaffnung
- Die freiwillige Entwaffnung der PKK (seit 2025) wird eng beobachtet.
- Eine abschließende Bewertung ist laut Bundesregierung noch nicht möglich.
- Deutschland hat Unterstützung für einen umfassenden Friedensprozess angeboten.
6. Außenpolitik der Türkei
- Die Türkei verfolgt eine Politik der „strategischen Autonomie“ und tritt zunehmend als Vermittlerin auf.
- Widersprüche (z. B. keine Russland-Sanktionen, aber Waffenlieferungen an die Ukraine) werden regelmäßig thematisiert.
- Die Bundesregierung betont die Verantwortung der Türkei für demokratische Standards – auch im Rahmen von NATO-Treffen.
7. Sicherheitspolitische Aspekte
- Die Türkei dient laut Bundesregierung u. a. für IS und al-Qaida als logistischer Knotenpunkt; türkische Behörden gehen aber regelmäßig gegen diese Netzwerke vor.
- Die Türkei unterhält Kontakte zu HAMAS, die dort nicht als Terrororganisation gilt.
- Deutschland unterstützt Maßnahmen zur Krisenprävention in der Ägäis.
8. Rüstungsindustrie & mögliche Verflechtungen
- Zu möglichen Verbindungen zwischen türkischen Rüstungsunternehmen und der Familie Erdoğan liegen keine eigenen Erkenntnisse vor.
Gesamtfazit
Die Bundesregierung sieht die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei – insbesondere Repressionen gegen Opposition und Defizite bei Rechtsstaatlichkeit – als schwerwiegend und EU-relevant. Sie adressiert diese Themen kontinuierlich diplomatisch und öffentlich, beobachtet Gerichtsverfahren, und betont die Notwendigkeit rechtsstaatlicher Reformen für Fortschritte im EU-Beitrittsprozess. Gleichzeitig bleibt die Türkei ein wichtiger sicherheits- und außenpolitischer Akteur, mit dem Deutschland im Austausch steht.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7699