Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur geplanten Ausweitung der sachgrundlosen Befristung von aktuell 24 Monaten auf 48 Monate sowie einer möglichen sechsfachen Verlängerung. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte dies am 1. Juli 2026 vereinbart.
Zentrale Fakten zur aktuellen Befristungssituation (Stand 2025)
Umfang sachgrundloser Befristungen
- 1,256 Mio. Beschäftigte waren 2025 sachgrundlos befristet (≈ 3 % aller Beschäftigten).
- 790.000 Neueinstellungen waren sachgrundlos befristet (≈ 18,5 % aller Neueinstellungen).
Struktur der Betroffenen
- Keine Daten zu Alter, Geschlecht, Bildung oder Einkommen.
Branchen mit den meisten Befristungen
- Unternehmensnahe Dienstleistungen
- Gesundheits- und Sozialwesen
- Einzelhandel
- Gastgewerbe
- Verkehr und Lagerei
Keine Daten zu Berufsgruppen.
Dauer & Kettenbefristungen
- Keine Erkenntnisse zur durchschnittlichen Dauer.
- Kettenbefristungen sind wegen des Anschlussverbots grundsätzlich nicht möglich.
Erkenntnisse zu Motiven & Folgen
Arbeitgebermotive
- Sachgrundlose Befristung dient als verlängerte Erprobungsphase.
- Kann Brücke in unbefristete Beschäftigung sein.
Folgen für Beschäftigte
- Negative Effekte möglich, besonders zu Beginn der Erwerbsbiografie (Unsicherheit, Lohnentwicklung abhängig vom weiteren Verlauf).
- Befristung kann Einstieg in Erwerbstätigkeit erleichtern.
- Familienplanung: Tendenz zur Verschiebung von Erstgeburten.
- Keine Daten zu Auswirkungen auf Wohnungssuche oder Kreditchancen.
Arbeitsplatzsicherheit
- Befristet Beschäftigte: 24 % subjektive Arbeitsplatzsorge (2018–2024 stabil).
- Unbefristet Beschäftigte: leichte Abnahme auf 3,5 %.
Übergänge in unbefristete Beschäftigung (1. Halbjahr 2025)
- 330.000 innerbetriebliche Übernahmen insgesamt.
- 213.000 Übernahmen aus sachgrundloser Befristung.
- Anteil: 65,2 % aller Übernahmen.
Bewertung der geplanten Ausweitung
Argumente der Bundesregierung für die Ausweitung
- Soll Wirtschaft dynamisieren und Arbeitsmarkt beleben.
- Erleichtert Unternehmen Einstellungen und Flexibilität.
- Zeitlich befristet bis Ende 2030.
Argumente dagegen / Risiken
- Größere Flexibilität bedeutet geringeren Schutz für Beschäftigte.
- Grundsatz: Unbefristete Beschäftigung ist die Regel, Befristung die Ausnahme.
- Gefahr von Befristungsketten soll weiterhin vermieden werden.
Rechtliche Einordnung
- Keine Lockerung des Anschlussverbots geplant → keine wiederholten Befristungen beim selben Arbeitgeber.
- Lockerung wäre nicht mit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar.
Erwartete wirtschaftliche Effekte
- Keine belastbare Schätzung zu zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen.
- Keine Hinweise, dass unbefristete Beschäftigung verdrängt wird.
- Befristungen dienen oft als Sprungbrett in unbefristete Jobs.
Gesamtfazit
Die Bundesregierung liefert viele statistische Daten, betont aber gleichzeitig deutliche Datenlücken (z. B. soziale Struktur, Dauer, Berufsgruppen). Die geplante Ausweitung soll Unternehmen flexibilisieren, birgt aber Risiken für Beschäftigungssicherheit und widerspricht teilweise dem bisherigen Normzweck des Befristungsrechts.
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/7697