Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung – Stand: 30. Juni 2026
Kontext der Anfrage
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema „Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung“. Es geht darum, ob und wie Personen zwischen Regierung, Ministerien, Bundesverfassungsgericht, Bundesbank und Bundesbeauftragten-Ämtern wechseln.
Zentrale Aussagen der Bundesregierung
Datenschutz & Datenlage
- Nur anonymisierte, zusammengefasste Angaben möglich (Schutz der informationellen Selbstbestimmung).
- Keine offiziellen Statistiken vorhanden; Daten wurden über Ressortabfragen erhoben.
- Angaben sind uneinheitlich, unvollständig und nur eingeschränkt belastbar.
1. Wechsel ins Bundesverfassungsgericht
Seit Beginn der 20. Legislaturperiode:
- 0 Fälle in allen abgefragten Kategorien:
- ehemalige Mitglieder der Bundesregierung
- Staatssekretäre
- Mitarbeiter von Bundesministerien
- ehemalige DDR-Regierungsmitglieder
2. Wechsel in Bundesminister- oder Staatssekretärsämter
a) Aus Landesparlamenten
- 20. LP: 4 Minister, 1 Staatssekretär
- 21. LP: 3 Minister, 0 Staatssekretäre
b) Aus Landesregierungen
- 20. LP: 3 Minister, 3 Staatssekretäre
- 21. LP: 3 Minister, 1 Staatssekretär
Namentlich genannt (nur Minister, aus Datenschutzgründen):
- Boris Pistorius
- Klara Geywitz
- Volker Wissing
- Anne Spiegel
- Johann Wadephul
- Karin Prien
- Stefanie Hubig
3. Wechsel ehemaliger BVerfG-Richter in Regierungsämter
- 0 Fälle in beiden Legislaturperioden:
- weder Minister/Staatssekretäre
- noch Mitarbeiter in Bundesministerien
4. Wechsel in Ämter der Deutschen Bundesbank
- 20. LP: 1 Fall
- 21. LP: 0 Fälle
Erfasst werden Vorstands- und Direktoriumsmitglieder, die zuvor in Bundesregierung/Ministerien tätig waren.
5. Bundesbeauftragte – politische Vorvergangenheit
Abfrage zu:
- a) Mitglied/Mitarbeiter Bundesregierung oder Bundestag
- b) sonstige politische Verantwortung in Bundesverfassungsorganen
Ergebnisse:
- Für jede Legislaturperiode wird eine umfangreiche Liste der Bundesbeauftragten aufgeführt.
- Die meisten Beauftragten hatten keine vorherige Tätigkeit in Bundesregierung/Bundestag oder anderen Bundesverfassungsorganen.
- Einige wenige hatten politische Vorvergangenheit, z. B. im Kanzleramt oder Ministerien.
- Die Angaben sind nach Ressorts sortiert (AA, BMI, BMJ, BMAS, BMG usw.).
Gesamtfazit
- Sehr wenige personelle Wechsel zwischen den höchsten Staatsorganen (Bundesregierung ↔ Bundesverfassungsgericht ↔ Bundesbank).
- Mehr Wechsel zwischen Landesebene und Bundesministerien (insbesondere Ministerämter).
- Bundesbeauftragte kommen überwiegend nicht aus Regierungs- oder Bundestagspositionen.
- Die Bundesregierung betont die begrenzte Datenqualität und den Datenschutz.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7921