Fünfter Bericht der Bundesregierung zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Bestimmung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten
1. Gegenstand des Berichts
- Titel: Fünfter Bericht der Bundesregierung zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Bestimmung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten.
- Rechtsgrundlage: Gesetzliche Berichtspflicht der Bundesregierung alle zwei Jahre gemäß § 29a Abs. 2a AsylG.
- Federführung: Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt.
- Berichtszeitraum: 1. Oktober 2023 bis 30. September 2025 (Stand: August 2026).
- Betroffene Staaten (10 Länder): Ghana, Senegal (seit 1993); Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien (seit 2014); Albanien, Kosovo, Montenegro (seit 2015); Georgien sowie Republik Moldau (seit Dezember 2023).
2. Kernaussage / Hauptergebnis
- Beibehaltung des Status: Nach Einschätzung der Bundesregierung erfüllen alle zehn Staaten weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten. Es besteht landesweit die begründete Vermutung, dass generell weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen.
- Besondere Beobachtung: Die politische und menschenrechtliche Entwicklung in Ghana, Senegal und insbesondere Georgien erfordert laut Bericht eine aufmerksame Beobachtung, bot im Berichtszeitraum jedoch keinen Anlass für eine Rücknahme oder Aussetzung der Einstufung.
3. Asylstatistische Gesamttrends (Okt. 2023 – Sept. 2025)
- Schutzquoten:
- Bei den meisten Westbalkanstaaten sowie Moldau und Georgien liegt die durchschnittliche Gesamtschutzquote unter 1 % (Nordmazedonien: 0,2 %; Montenegro: 0,3 %; Serbien: 0,4 %; Bosnien und Herzegowina: 0,4 %; Georgien: 0,4 %; Albanien: 0,8 %).
- Im Kosovo lag die Schutzquote im Schnitt bei 1,1 %.
- Ghana (Ø 5,0 %) und Senegal (Ø 3,6 %) weisen rechnerisch höhere und schwankende Quoten auf. Der Bericht betont, dass dies vor allem an den sehr niedrigen absoluten Fallzahlen liegt, wodurch einzelne positive Bescheide die Quote statistisch stark nach oben ausschlagen lassen.
- Antragszahlen:
- Georgien stellte trotz des Status weiterhin die größte Gruppe unter den sicheren Herkunftsstaaten dar (14.809 Anträge im Berichtszeitraum, wenn auch im Jahresverlauf rückläufig).
- Senegal bildete mit 518 Anträgen die kleinste Gruppe.
- In Moldau und Nordmazedonien sind die Antragszahlen nach bzw. während der Einstufung spürbar und kontinuierlich zurückgegangen.
4. Lage in den einzelnen Herkunftsländern (Zusammenfassung)
Westbalkan
- Albanien: Politisch stabil; Justizreform und das Vetting-Verfahren für Richter/Staatsanwälte machen Fortschritte; Beitrittsverhandlungen mit der EU laufen (Cluster 1 eröffnet). Blutrache ist statistisch nahezu verschwunden. Herausforderungen bleiben Korruption, Medienfreiheit und die Lage der Roma.
- Bosnien und Herzegowina: EU-Kandidatenstatus, aber zähe Reformen. Politische Spannungen zwischen FBiH und Republika Srpska (u. a. „Foreign Agents“-Gesetzgebung in der RS). Urteil Sejdić-Finci zur Wahlrechtsgleichheit von Minderheiten weiter unumgesetzt.
- Kosovo: Demokratische Institutionen konsolidiert; EULEX-Mandat bis 2027 verlängert. Spannungen und mangelndes Vertrauen der serbischen Minderheit im Norden. Justizrückstau und gesellschaftliche Diskriminierung von Roma/Ashkali/Balkan-Ägyptern sowie LGBTIQ-Personen.
- Nordmazedonien: Regierungswechsel Mitte 2024 (VMRO-DPMNE-geführte Koalition). Asylbewerberzahlen stark rückläufig (Gesamtschutzquote 0,2 %). Bemühungen zur schulischen Inklusion der Roma und Bekämpfung von Staatenlosigkeit.
- Montenegro: Hohe Stabilität mit klarem EU-Beitrittsziel bis 2028 („28 by 28“); positiver IBAR-Fortschrittsbericht 2024. Fortlaufende Justizreformen unter neuer Gerichtshofsführung. Roma-Integration bleibt sozialer Brennpunkt.
- Serbien: Führende Rolle von Präsident Vučić; Stillstand bei Medien- und Wahlrechtsreformen. Besorgnis über geplante Strafrechtsänderungen und Repressionen gegen Demonstranten (nach den Wahlen 2023 und dem Bahnhofseinsturz in Novi Sad 2024). Trotz Defiziten keine systematische Verfolgung.
Afrika
- Ghana: Stabile Demokratie mit friedlichem Machtwechsel (Wahl von Mahama Ende 2024). Todesstrafe 2024 gesetzlich weitgehend abgeschafft. Kritisch gesehen werden parlamentarische Vorstöße für ein verschärftes Anti-LGBTIQ-Gesetz sowie Kinderarbeit in Minen/Landwirtschaft.
- Senegal: Demokratische Institutionen erwiesen sich in der Wahlkrise 2024 als resilient; Friedensschluss in der Casamance-Region Anfang 2025. Homosexualität bleibt strafbar. Probleme bestehen beim Schutz von Kindern (Bettelei durch Koranschulen/Talibé) und Gewalt gegen Frauen.
Kaukasus & Osteuropa (Besonderheit Territorialitätsprinzip)
- Hinweis zum EuGH-Urteil (C‑406/22): Ein Staat kann asylrechtlich nicht nur in Teilgebieten als sicher eingestuft werden; die Einstufung gilt jeweils für das gesamte Staatsgebiet inklusive der abtrünnigen Regionen (Transnistrien bzw. Abchasien/Südossetien), wobei Rückführungen ausschließlich in die von den Regierungen kontrollierten Gebiete erfolgen.
- Georgien: Deutliche innenpolitische Regression durch Verabschiedung des „Transparenz-/Agentengesetzes“, Anti-LGBTIQ-Gesetze und Aussetzung der EU-Beitrittsgespräche bis 2028. Dennoch: Schutzquote in Deutschland weiterhin minimal (0,3–0,4 %); systematische Verfolgung der breiten Bevölkerung liegt nach BAMF-Prüfung nicht vor.
- Republik Moldau: Pro-europäischer Kurs durch Wiederwahl Sandus, Verfassungsreferendum 2024 und Parlamentswahl 2025 gefestigt. Justizreformen (Vetting) und Korruptionsbekämpfung dauern an. Asylantragszahlen in Deutschland haben sich seit Einstufung mehr als halbiert.
5. Aufbau des Anhangs (Tabellenteil IV, S. 48–97)
Zu jedem der zehn Herkunftsstaaten enthält der Anhang detaillierte statistische Monatstabellen zu:
- Registrierten Asylsuchenden
- Gestellten Asylanträgen (Erst- und Folgeanträge)
- BAMF-Entscheidungen und Gesamtschutzquoten
- Alters- und Geschlechterverteilung
- Anteil der Asylantragstellenden mit Volkszugehörigkeit „Roma“
- Durchschnittlicher Verfahrensdauer (inkl. beschleunigter Verfahren)
- Gerichtsverfahren (anhängige Klagen und Ausgang von Gerichtsentscheidungen)
- Anzahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen / Geduldeten
- Vollzogenen Abschiebungen sowie freiwilligen Ausreisen (REAG/GARP-Programm)