AfD in Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung eingestuft

Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens hat am 17. Februar 2026 bekanntgegeben, dass der Landesverband Niedersachsen der AfD nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung eingestuft wurde. Grundlage ist die Bewertung des Verfassungsschutzes, wonach Rechtsextremismus derzeit die größte Gefahr für die Gesellschaft darstellt und die AfD Niedersachsen diesem Bereich eindeutig zugeordnet wird.

Zentrale Begründungen der Einstufung

Der Verfassungsschutz nennt mehrere Gründe:

  • Die Partei vertrete ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis, das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspreche.
  • Es gebe pauschale Abwertung von Menschengruppen (u. a. Migranten-, Fremden- und Queerfeindlichkeit), unvereinbar mit Menschenwürde und Gleichheitsrechten.
  • Staat, Institutionen und demokratische Parteien würden systematisch diffamiert und mit nichtdemokratischen Systemen gleichgesetzt.
  • Frühere extremistische Teilorganisationen („Der Flügel“, „Junge Alternative Niedersachsen“) seien personell und ideologisch integriert.
  • Es bestünden Vernetzungen zu rechtsextremistischen Organisationen.
  • Der Landesverband bilde keinen Gegenpol zu extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei, sondern unterstütze deren Ausrichtung.

Insgesamt konstatiert der Verfassungsschutz, dass eine rechtsextremistische Ideologie parteiintern konsensfähig geworden sei.

In der Pressekonferenz betont der Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes, dass es keine Belege dafür gibt, dass der Landesverband den Nationalsozialismus oder damit verbundene Ideologien verherrlicht oder befürwortet.

Folgen der Einstufung

  • Die Voraussetzungen für eine dauerhafte Beobachtung sowie für eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen seien erfüllt.
  • Aufgrund des gesellschaftlichen Einflusses der Partei wurde die „erhebliche Bedeutung“ festgestellt.
  • Mögliche Konsequenzen betreffen u. a. öffentlichen Dienst, Waffenbesitz und sicherheitsempfindliche Tätigkeiten; Einzelfallprüfungen sollen folgen.
  • Politisch formuliert Behrens drei Ziele: Extremisten erkennen, entwaffnen und aus dem öffentlichen Dienst entfernen.

Weitere Aspekte

  • Die neue Jugendorganisation „Generation Deutschland“ wird als ideologisch und personell anschlussfähig an die zuvor als rechtsextremistisch eingestufte „Junge Alternative“ bewertet.
  • Die AfD Niedersachsen war seit 2022 Verdachtsobjekt; mit der neuen Einstufung wird die Beobachtung fortgesetzt und ausgeweitet.
  • Ein mögliches Parteiverbotsverfahren hält Behrens nur bei gemeinsamer Initiative von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung und nach gründlicher juristischer Prüfung für sinnvoll.

Kernpunkt:
Der niedersächsische Verfassungsschutz sieht den AfD-Landesverband als rechtsextrem geprägt an und rechtfertigt damit eine verstärkte staatliche Beobachtung sowie mögliche dienst- und sicherheitsrechtliche Konsequenzen.


Die konkreten Vorwürfe lassen sich in folgende Hauptpunkte zusammenfassen:

1. Verstoß gegen die Menschenwürde (Rassismus & völkisches Denken)

  • Ethnisch-kultureller Volksbegriff*: Der AfD wird vorgeworfen, zwischen einem ethnischen Volk und Staatsbürgern zu unterscheiden. Menschen mit Migrationshintergrund werden als Bürger zweiter Klasse betrachtet.
  • „Remigration“: Die Partei fordere unter diesem Kampfbegriff die millionenfache Abschiebung von Menschen (auch deutscher Staatsbürger), die nicht in ihr ethnisches Weltbild passen.
  • Enthumanisierung: Es würden Begriffe wie „Invasoren“, „Goldstücke“ (zynisch), „Passdeutsche“ oder „Messermänner“ verwendet, um Migranten pauschal herabzuwürdigen und als Bedrohung darzustellen (Verschwörungsnarrativ vom „Großen Austausch“).

2. Demokratiefeindlichkeit und Delegitimierung des Staates

  • Verächtlichmachung des Systems: Die AfD versuche, das Vertrauen in die Demokratie zu erschüttern. Andere Parteien würden als „Kartellparteien“ oder „Systemparteien“ diffamiert und ihnen die Existenzberechtigung abgesprochen.
  • NS- und DDR-Vergleiche: Die Bundesrepublik werde mit Unrechtsstaaten wie der DDR („DDR 2.0“) oder dem NS-Regime gleichgesetzt, um den aktuellen Rechtsstaat zu delegitimieren und die Diktaturen zu verharmlosen.

3. Hetze gegen Minderheiten (insb. Queerfeindlichkeit)

  • Die LGBTQAI+-Community werde kollektiv verunglimpft und als Feindbild aufgebaut. Es gebe Gleichsetzungen mit Pädophilie und Kindesmissbrauch, um Ängste zu schüren.

4. Strukturelle Verschmelzung mit Rechtsextremisten

  • Integration extremistischer Strömungen: Der formell aufgelöste „Flügel“ und die als gesichert rechtsextrem geltende „Junge Alternative“ (jetzt „Generation Deutschland“) seien personell und ideologisch vollständig in der Mutterpartei aufgegangen und dominierten deren Ausrichtung.
  • Vernetzung: Es gebe enge Verbindungen und Zusammenarbeit mit der „Neuen Rechten“ (z. B. Identitäre Bewegung, Compact Magazin, PI-News).

5. Radikalisierung statt Mäßigung

  • Es seien keine mäßigenden Kräfte mehr erkennbar. Der Landesverband unterstütze aktiv den radikalen Kurs der Bundespartei und distanziere sich nicht von extremistischen Aussagen oder Akteuren.

Zusammenfassend begründet der Verfassungsschutz die Einstufung damit, dass sich die AfD Niedersachsen gegen die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde und das Demokratieprinzip richte.


*Der Begriff „ethnisch-kultureller Volksbegriff“ beschreibt ein Verständnis von „Volk“, das nicht auf der Staatsangehörigkeit (dem Pass), sondern auf Abstammung, Genetik, Kultur und Geschichte basiert.

Im Kontext des Verfassungsschutzberichtes und der vorliegenden Rede wird dieser Begriff verwendet, um zu erklären, warum die AfD Niedersachsen als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Hier sind die zentralen Merkmale dieses Begriffs, wie sie im Text erläutert werden:

1. Abstammung vor Staatsangehörigkeit

Nach dem Grundgesetz (dem demokratischen Volksbegriff) ist das „Volk“ die Gesamtheit aller deutschen Staatsbürger – unabhängig von Herkunft, Religion oder Hautfarbe.
Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff der AfD hingegen definiert Zugehörigkeit biologisch oder kulturell. Das bedeutet:

  • Ein deutscher Pass macht jemanden nach dieser Lesart noch nicht zu einem „echten“ Deutschen.
  • Es wird unterschieden zwischen dem „ethnischen Volk“ (die „Biodeutschen“) und dem bloßen „Staatsvolk“ (Leute, die zwar den Pass haben, aber nicht zur ethnischen Gemeinschaft gezählt werden).

2. Schaffung von Bürgern zweiter Klasse

Diese Ideologie führt laut Verfassungsschutz dazu, dass Menschen ausgegrenzt werden.

  • Menschen mit Migrationshintergrund, Eingebürgerte oder religiöse Minderheiten (wie Muslime) werden als „fremd“ markiert.
  • Im Text werden Begriffe wie „Passdeutsche“ oder „Plus-Deutsche“ genannt. Diese Begriffe dienen dazu, Menschen trotz ihrer deutschen Staatsbürgerschaft abzuwerten und ihnen die volle Zugehörigkeit zur Gemeinschaft abzusprechen.

3. Verbindung zu Verschwörungsnarrativen

Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff ist eng verknüpft mit der Angst vor dem Verlust der eigenen Identität durch Vermischung.

  • Der Text nennt hier das Narrativ vom „Großen Austausch“ oder der „Umvolkung“.
  • Die Vorstellung ist, dass das ethnisch homogene Volk durch Einwanderung „ersetzt“ werden soll. Migration wird daher nicht als gesellschaftliche Realität, sondern als existenzielle Bedrohung für das „eigene Volk“ dargestellt.

4. Warum ist das verfassungswidrig?

Der Verfassungsschutz stuft dieses Denken als extremistisch ein, weil es gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) verstößt.

  • Die Menschenwürde beinhaltet, dass jeder Mensch als Individuum geachtet wird und rechtlich gleichgestellt ist.
  • Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff spricht bestimmten Gruppen pauschal ihren Status als gleichberechtigte Bürger ab, nur aufgrund ihrer Herkunft. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem demokratischen Prinzip, dass alle Staatsgewalt vom Volke (also allen Bürgern) ausgeht.

Zusammenfassend: Wer diesen Volksbegriff vertritt, sagt im Kern: „Du kannst zwar Deutscher auf dem Papier sein, aber du gehörst nicht wirklich dazu, weil du nicht die richtige Abstammung hast.“


Der Verfassungsschutz ist strukturell politisch eingebettet, weil er einer demokratisch gewählten Regierung untersteht – das ist in einem Rechtsstaat prinzipiell unvermeidlich. Die entscheidende Frage ist, ob diese Einbettung zu missbräuchlicher politischer Instrumentalisierung führt. Das ist im Einzelfall zu bewerten, und es gab in der Geschichte der Bundesrepublik durchaus solche Fälle.

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