Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025


Überblick

Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025. Das Dokument liefert umfangreiche statistische Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zu Umfang, Herkunft, Aufenthaltsstatus und Folgen von Ausweisungsverfügungen.

🔹 Kernaussagen zu Umfang und Entwicklung

  • 338.673 Personen waren zum 31.12.2025 mit einer Ausweisungsverfügung im AZR gespeichert.
  • Davon entfielen auf:
    • 2024: 9.277 Ausweisungen
    • 2025: 8.232 Ausweisungen
  • Die Zahl der jährlichen Ausweisungen liegt damit weiterhin im Bereich von 7.000–8.000, wie in den Vorjahren.

🔹 Geschlecht & Alter

  • Geschlecht:
    • 292.103 männlich
    • 45.902 weiblich
    • 16 divers
  • Altersstruktur:
    • Schwerpunkt bei Erwachsenen zwischen 27 und 60 Jahren (über 190.000 Personen).
    • Minderjährige spielen zahlenmäßig eine geringe Rolle.

🔹 Herkunftsländer

  • Größte Gruppen insgesamt (Bestand zum 31.12.2025):
    • Türkei (51.635)
    • Ehem. Jugoslawien (27.341)
    • Ukraine (18.004)
    • Albanien (12.393)
    • Marokko (11.143)
  • In den Jahren 2024/2025 besonders häufig betroffen:
    • Georgien, Albanien, Türkei, Algerien, Moldau, Vietnam, Serbien.

🔹 Bundesländer

  • Höchste Bestände an Ausweisungsverfügungen:
    • Nordrhein-Westfalen (68.943)
    • Baden-Württemberg (57.034)
    • Bayern (53.238)
    • Hessen (50.797)
  • Die Verteilung spiegelt weitgehend die Bevölkerungs- und Migrantenstruktur der Länder.

🔹 Aufenthaltsstatus vor Ausweisung

Von den Personen mit Ausweisungsverfügung hatten vor der letzten Entscheidung:

  • 17.477 ein befristetes Aufenthaltsrecht
  • 3.720 ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • 16.869 eine Duldung
  • 31.420 keinen gültigen Aufenthaltstitel oder einen erloschenen/abgelehnten Titel

🔹 Schutzberechtigte unter den Ausgewiesenen

  • 1.409 Personen hatten zum Zeitpunkt der Ausweisung einen Schutzstatus (Flüchtling, Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter).
  • Größte Gruppen: Türkei, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan.

🔹 Aufhältige vs. nicht aufhältige Personen

  • 36.533 Personen waren zum Stichtag noch in Deutschland aufhältig.
  • 302.140 Personen waren nicht mehr aufhältig (Ausreise oder unbekannter Verbleib).
  • Das AZR erlaubt keine Unterscheidung zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Ausreise.

🔹 Duldungen bei Ausgewiesenen

  • 8.624 Personen mit Ausweisungsverfügung hatten zum Stichtag eine Duldung.
  • Häufigste Gründe:
    • fehlende Reisedokumente
    • sonstige Abschiebungshindernisse
    • familiäre Bindungen
    • medizinische Gründe
    • ungeklärte Identität (§ 60b AufenthG)

🔹 Maßnahmen nach § 56 AufenthG (Meldepflichten, Kontaktverbote etc.)

  • Nur 3 Fälle im Zeitraum 2024–2025 im AZR gespeichert.
  • Keine Abschiebungsanordnungen nach § 58a AufenthG im Zeitraum 2024–2025.

Einordnung

Das Dokument zeigt:

  • eine stabile Zahl von Ausweisungen,
  • eine starke Konzentration auf bestimmte Herkunftsländer,
  • eine hohe Zahl nicht mehr aufhältiger Personen,
  • sowie erhebliche soziale und rechtliche Folgen für Betroffene, wie die Fragesteller hervorheben.

Quelle: Drucksache 21/426

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