Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/2838, 21. Wahlperiode, Stand: 17.11.2025) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Anzahl und Kosten von Einbürgerungsverfahren in Deutschland. Die Bundesregierung antwortet mit Daten und Erläuterungen zu Entwicklungen seit dem Jahr 2000 bis einschließlich 2024 (für 2025 liegen noch keine vollständigen Daten vor).
Die Gesamtzahl der Einbürgerungen im Zeitraum von 2000 bis 2024 beträgt ca. 3 155 883 Personen (Basis: jährliche Werte von 2000 bis 2024).
1. Einbürgerungszahlen 2000–2024
Die Zahl der Einbürgerungen unterlag starken Schwankungen im Zeitverlauf:
- Tiefststand: 2008 mit 94.474 Einbürgerungen
- Höchststand: 2024 mit 292.020 Einbürgerungen – ein Anstieg um 45,9 % gegenüber 2023
- Langfristiger Trend: Rückläufige Zahlen von 2000 bis ca. 2008, danach schwankender Anstieg mit deutlichem Zuwachs ab 2018.
Beispielhafte Entwicklung:
- 2000: 186.672 (Basisjahr)
- 2010: 101.570
- 2020: 109.880
- 2021: 131.595 (+19,8 %)
- 2022: 168.775 (+28,3 %)
- 2023: 200.095 (+18,6 %)
- 2024: 292.020 (+45,9 %)
2. Herkunftsländer der Eingebürgerten (2000–2024)
Eine umfangreiche Tabelle (Seiten 4–11) zeigt die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten pro Jahr.
Wichtige Tendenzen:
- 2000er Jahre: Dominanz von Menschen mit türkischer, iranischer, jugoslawischer und libanesischer Staatsangehörigkeit.
- 2010er Jahre: Türkei bleibt vorn, zunehmend Einbürgerungen aus osteuropäischen EU-Ländern (Polen, Rumänien, Bulgarien) und Krisenstaaten (Irak, Afghanistan).
- Ab 2018: Markanter Anstieg von Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger, ab 2021 jährlich an Platz 1.
- 2024 Top 5:
- Syrien: 83.185
- Türkei: 22.525
- Irak: 13.545
- Russische Föderation: 12.980
- Afghanistan: 10.095
Kritikpunkt: Die Bundesregierung verweist darauf, dass für 2025 noch keine Daten verfügbar seien. Die Liste zeigt eine starke Fokussierung auf Krisenregionen (Syrien, Irak, Afghanistan), was auf vermehrte Integrations- und Fluchtbewegungen hinweist.
3. Kosten der Einbürgerungsverfahren
Die Bundesregierung kann keine Angaben zu den tatsächlichen Kosten der Einbürgerungsverfahren machen:
- Zuständigkeit liegt laut Grundgesetz bei den Ländern (Art. 83, 84 GG)
- Es existieren keine zentral erfassten Kostendaten auf Bundesebene
Gebühren für Einbürgerungsbewerber:
Die einzigen erhobenen Kosten betreffen Gebühren nach § 38 StAG:
- Gesetzliche Grundlage bis 2021: Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung (StAGebV)
- Seit 2021: Vierte Änderung des StAG trat in Kraft
- Die konkrete Höhe der Gebühr bleibt unerwähnt, wurde aber in der Vergangenheit typischerweise auf 255 Euro pro Person beziffert (nicht im Dokument, aber üblich)
4. Ausgestellte Dokumente nach Einbürgerung
Nach dem Verfahren erhält die eingebürgerte Person:
- Einbürgerungsurkunde (nach § 16 StAG)
- Danach muss sie gebührenpflichtig einen Personalausweis oder Reisepass beantragen (§ 1 PAuswG)
Beide Ausweise können auf Wunsch gleichzeitig beantragt werden. Die Ausweispflicht gilt für alle deutschen Staatsbürger gleichermaßen.
Kritische Würdigung
Positiv:
- Das Dokument bietet eine lange Zeitreihe (2000–2024) mit klaren, vergleichbaren Zahlen.
- Die Antwort ist sachlich, formal korrekt und enthält keine politisch gefärbte Sprache.
- Die Tabellen zur Herkunft der Eingebürgerten sind detailliert und erlauben differenzierte Analysen.
Problematisch:
- Keine Aussage zu tatsächlichen Verfahrenskosten: Angesichts der politischen Debatte um Kosten öffentlicher Leistungen für Migranten ist die Abwesenheit konkreter Kostenzahlen auf Bundesebene unzureichend.
- Starke Verzögerung der Berichterstattung für 2025: Trotz klarer Relevanz liegen keine tagesaktuellen Daten vor – Veröffentlichung erst im Juni 2026 geplant.
- Informationsdefizit bzgl. Bearbeitungsdauer, Personalbedarf, Digitalisierung der Verfahren – diese Aspekte bleiben unberücksichtigt, obwohl sie im Kontext von Verwaltungsmodernisierung relevant wären.
Tabellarische Übersicht der jährlichen Einbürgerungszahlen (Personen mit deutscher Staatsangehörigkeitserwerbung) in Deutschland von 2000 bis 2024, inklusive Veränderung gegenüber dem Vorjahr.
| Jahr | Anzahl Einbürgerungen | Veränderung gegenüber Vorjahr |
|---|---|---|
| 2000 | 186 672 | –24,8 % |
| 2001 | 178 098 | –4,6 % |
| 2002 | 154 547 | –13,2 % |
| 2003 | 140 731 | –8,9 % |
| 2004 | 127 153 | –9,6 % |
| 2005 | 117 241 | –7,8 % |
| 2006 | 124 566 | +6,2 % |
| 2007 | 113 030 | –9,3 % |
| 2008 | 94 474 | –16,4 % |
| 2009 | 96 122 | +1,7 % |
| 2010 | 101 570 | +5,7 % |
| 2011 | 106 897 | +5,2 % |
| 2012 | 112 348 | +5,1 % |
| 2013 | 112 353 | 0,0 % |
| 2014 | 108 422 | –3,5 % |
| 2015 | 107 317 | –1,0 % |
| 2016 | 110 383 | +2,9 % |
| 2017 | 112 211 | +1,7 % |
| 2018 | 112 340 | +0,1 % |
| 2019 | 128 905 | +14,7 % |
| 2020 | 109 880 | –14,8 % |
| 2021 | 131 595 | +19,8 % |
| 2022 | 168 775 | +28,3 % |
| 2023 | 200 095 | +18,6 % |
| 2024 | 292 020 | +45,9 % |
