Erwei­te­rung der Euro­päi­schen Uni­on um die Ukrai­ne

Erwei­te­rung der Euro­päi­schen Uni­on um die Ukrai­ne vor dem Hin­ter­grund einer asso­zi­ier­ten Mit­glied­schaft

Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der AfD-Frak­ti­on zum EU-Bei­tritt der Ukrai­ne und dem Modell einer asso­zi­ier­ten Mit­glied­schaft

1. Grund­hal­tung zum EU-Bei­tritt der Ukrai­ne

  • Unter­stüt­zung des Bei­tritts: Die Bun­des­re­gie­rung bekräf­tigt ihre prin­zi­pi­el­le Unter­stüt­zung für einen EU-Bei­tritt der Ukrai­ne, betont jedoch den leis­tungs­ba­sier­ten Ansatz (Merit-based Approach).
  • Ver­hand­lungs­clus­ter: Die Bun­des­re­gie­rung folgt der Ein­schät­zung der EU-Kom­mis­si­on, dass alle Ver­hand­lungs­clus­ter nach dem Scree­ning eröff­nungs­be­reit sind, und befür­wor­tet deren rasche Eröff­nung, um die Reform­dy­na­mik in der Ukrai­ne zu stär­ken.
  • Erfor­der­li­che Refor­men: Beson­de­re Reform­an­stren­gun­gen wer­den wei­ter­hin in den Berei­chen Rechts­staat­lich­keit, Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung, Trans­pa­renz und staat­li­che Ver­wal­tung ver­langt.
  • Kein fes­ter Zeit­plan: Zu kon­kre­ten Bei­tritts­ter­mi­nen äußert sich die Bun­des­re­gie­rung grund­sätz­lich nicht, da die Dau­er aus­schließ­lich von den ukrai­ni­schen Reform­fort­schrit­ten abhängt.

2. Modell einer „asso­zi­ier­ten Mit­glied­schaft“

  • Initia­ti­ve: Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz hat im Mai 2026 den infor­mel­len Vor­schlag unter­brei­tet, der Ukrai­ne als Zwi­schen­schritt den Sta­tus eines asso­zi­ier­ten Mit­glieds zu gewäh­ren.
  • Ziel: Das Modell soll als Dis­kus­si­ons­an­stoß und poten­zi­el­ler Beschleu­ni­ger der Inte­gra­ti­on die­nen, stellt jedoch kei­ne Voll­mit­glied­schaft dar.
  • Mög­li­che Ele­men­te des Sta­tus:
    • Gre­mi­en­vor­be­halt / Mit­spra­che: Teil­nah­me an Sit­zun­gen des Euro­päi­schen Rates, des Rats der EU, der EU-Kom­mis­si­on sowie des EU-Par­la­ments – jeweils ohne Stimm­rech­te.
    • Schritt­wei­se Rechts­über­nah­me: Suk­zes­si­ve Anwen­dung des EU-Besitz­stands (Acquis Com­mun­au­tai­re) ent­spre­chend den Fort­schrit­ten.
    • Finan­zen: Kein direk­ter Zugriff auf den all­ge­mei­nen EU-Haus­halt, statt­des­sen schritt­wei­se Ein­bin­dung in direkt ver­wal­te­te EU-Pro­gram­me.
    • Ver­falls-/Schutz­klau­sel: Mög­lich­keit der Aus­set­zung oder Rück­nah­me bei Rück­schrit­ten (Regres­si­on) bei Rechts­staat­lich­keit und euro­päi­schen Grund­wer­ten.

3. Haushalts‑, Agrar- und Kohä­si­ons­po­li­tik

  • Die finan­zi­el­len und struk­tu­rel­len Aus­wir­kun­gen eines Bei­tritts auf die EU-Poli­tik­fel­der (wie Agrar- und Kohä­si­ons­fonds) sind Ver­hand­lungs­sa­che gegen Ende des Bei­tritts­ver­fah­rens.
  • Die Bun­des­re­gie­rung betont, dass die EU par­al­lel zum Erwei­te­rungs­pro­zess inter­ne Refor­men vor­an­trei­ben muss, um ihre eige­ne Hand­lungs­fä­hig­keit zu sichern.

4. Sicher­heits- und Ver­tei­di­gungs­po­li­tik (Bei­stands­klau­sel)

  • Art. 42 Abs. 7 EUV: Die euro­päi­sche Bei­stands­klau­sel greift im Fal­le eines bewaff­ne­ten Angriffs auf das Hoheits­ge­biet eines EU-Mit­glied­staats.
  • Ver­hält­nis zur NATO: Es wird auf Art. 42 Abs. 7 Unter­abs. 2 EUV ver­wie­sen, wonach die spe­zi­fi­sche Sicher­heits- und Ver­tei­di­gungs­po­li­tik bestimm­ter Mit­glied­staa­ten (sowie NATO-Ver­pflich­tun­gen) unbe­rührt bleibt.
  • Kei­ne Beant­wor­tung hypo­the­ti­scher Fra­gen: Zu Sze­na­ri­en bezüg­lich eines Bei­tritts wäh­rend eines fort­be­stehen­den bewaff­ne­ten Kon­flikts oder etwa­iger Son­der­klau­seln gibt die Bun­des­re­gie­rung kei­ne hypo­the­ti­schen Aus­künf­te.

Quel­le: Bun­des­tags-Druck­sa­che 21/7530

Wie hilf­reich war die­ser Bei­trag?

Kli­cke auf die Ster­ne um zu bewer­ten!

Durch­schnitt­li­che Bewer­tung 0 / 5. Anzahl Bewer­tun­gen: 0

Bis­her kei­ne Bewer­tun­gen! Sei der Ers­te, der die­sen Bei­trag bewer­tet.

Es tut uns leid, dass der Bei­trag für dich nicht hilf­reich war!

Las­se uns die­sen Bei­trag ver­bes­sern!

Wie kön­nen wir die­sen Bei­trag ver­bes­sern?

Disclaimer: Dieser Beitrag dient lediglich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Bitte konsultieren Sie vor jeder Anlageentscheidung einen unabhängigen Finanzberater