EU: Asylanträge im August 2025

1. Gesamtanzahl der Asylanträge

  • Erstanträge:
    Im August 2025 stellten 51.465 Personen aus Nicht-EU-Staaten einen Erstantrag auf internationalen Schutz in der EU.
    • Rückgang um 27 % gegenüber August 2024 (70.290)
    • Rückgang um 7 % gegenüber Juli 2025 (55.390)
  • Folgeanträge*:
    Es wurden 13.780 Folgeanträge gestellt.
    • Zunahme um 117 % gegenüber August 2024 (6.345)
    • Zunahme um 20 % gegenüber Juli 2025 (11.505)

2. Herkunftsländer der Antragsteller (Erstanträge)

  • Afghanistan: 5.260
  • Venezuela: 5.180
  • Syrien: 2.825
  • Bangladesch: 2.785
    → Afghanistan war damit das führende Herkunftsland im August 2025.

3. Aufnahmeländer (Erstanträge)

Die vier EU-Länder mit den meisten Erstanträgen:

  • Frankreich: 9.735
  • Italien: 9.075
  • Spanien: 8.470
  • Deutschland: 7.800

→ Diese vier Länder nahmen 68 % aller Erstantragsteller auf.

4. Anträge im Verhältnis zur Bevölkerung

  • EU-Durchschnitt: 11,4 Erstanträge pro 100.000 Einwohner
  • Länder mit den höchsten relativen Raten:
    • Griechenland: 65,2
    • Zypern: 23,9
    • Belgien: 20,2

5. Unbegleitete Minderjährige

  • Gesamtzahl: 1.840
  • Herkunft (Top 4):
    • Ägypten: 385
    • Afghanistan: 200
    • Somalia: 195
    • Eritrea: 190
  • Aufnahmeländer:
    • Griechenland: 515
    • Niederlande: 335
    • Deutschland: 240

6. Methodische Hinweise & Datenqualität

  • Frankreich: Zahlen zu unbegleiteten Minderjährigen sind geschätzt.
  • Spanien: Vorläufige Daten seit März 2025.
  • Polen: Keine Daten zu unbegleiteten Minderjährigen verfügbar.
  • Zypern: Daten zu Folgeanträgen erst ab Dezember 2023 verfügbar.

Kritische Bewertung

  • Rückgang der Erstanträge könnte auf restriktivere Migrationspolitik, verbesserte Grenzkontrollen oder veränderte geopolitische Bedingungen hindeuten.
  • Anstieg der Folgeanträge ist auffällig und bedarf tiefergehender Analyse: Möglicherweise zunehmend negative Entscheidungen bei Erstanträgen oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Die hohe Zahl unbegleiteter Minderjähriger aus bestimmten Herkunftsländern verweist auf weiterhin prekäre Lebensbedingungen und familiäre Trennungen.
  • Die deutliche Belastung einzelner Mitgliedstaaten (z. B. Griechenland) zeigt ein unausgeglichenes Asylsystem, das eine bessere Lastenverteilung erfordert.

*Folgeanträge (auch Zweitanträge oder wiederholte Asylanträge) sind Asylanträge, die von Personen gestellt werden, nachdem ein früherer Antrag bereits abgelehnt oder abgeschlossen wurde, ohne dass ihnen internationaler Schutz gewährt wurde.

Definition laut Eurostat

Ein Folgeantrag ist ein Antrag auf internationalen Schutz, der von einem Ausländer nach einer rechtskräftigen Entscheidung über einen vorherigen Antrag gestellt wird, sei es im selben oder einem anderen Mitgliedstaat.


Typische Gründe für Folgeanträge

  1. Neue Beweismittel: Die Person bringt neue Informationen oder Dokumente vor, die im Erstverfahren nicht berücksichtigt wurden (z. B. neue Zeugnisse, Bedrohungen oder politische Entwicklungen im Herkunftsland).
  2. Veränderte Umstände: Es haben sich die persönlichen oder politischen Verhältnisse im Herkunftsland oder im Aufenthaltsstaat geändert (z. B. Kriegsausbruch, Regierungswechsel, persönliche Gefährdung).
  3. Formale Fehler im ersten Verfahren: Der Antragsteller glaubt, dass Verfahrensfehler vorlagen oder seine Rechte verletzt wurden.
  4. Ablauf von Abschiebeschutz oder Duldung: Nach dem Ende eines vorübergehenden Schutzstatus wird erneut Asyl beantragt.

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