Euro­pas Erspar­nis­se sol­len stär­ker für Inves­ti­tio­nen mobi­li­siert wer­den

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on will einen grö­ße­ren Teil der pri­va­ten Erspar­nis­se in Euro­pa für Inves­ti­tio­nen nutz­bar machen. Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ursu­la von der Ley­en ver­wies dabei zuletzt auf rund zehn Bil­lio­nen Euro, die euro­päi­sche Haus­hal­te als Bank­ein­la­gen hal­ten. Aus Sicht der Kom­mis­si­on liegt dar­in erheb­li­ches Kapi­tal, das bis­lang nur begrenzt zur Finan­zie­rung euro­päi­scher Unter­neh­men und stra­te­gi­scher Inves­ti­tio­nen bei­trägt.

Mit der soge­nann­ten Spar- und Inves­ti­ti­ons­uni­on soll des­halb mehr pri­va­tes Geld in die euro­päi­schen Kapi­tal­märk­te gelenkt wer­den. Ziel ist es, Bür­gern den Zugang zu Akti­en, Fonds, Anlei­hen und ande­ren Anla­ge­for­men zu erleich­tern und zugleich Unter­neh­men zusätz­li­che Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten zu eröff­nen. Nach Ein­schät­zung der Kom­mis­si­on könn­ten die vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men lang­fris­tig zusätz­li­che Inves­ti­tio­nen in einer Grö­ßen­ord­nung von bis zu 470 Mil­li­ar­den Euro mobi­li­sie­ren.

Ein Instru­ment dafür sind spe­zi­el­le Spar- und Anla­ge­kon­ten. Sie sol­len den Ein­stieg in Kapi­tal­markt­an­la­gen ver­ein­fa­chen und kön­nen von den Mit­glied­staa­ten steu­er­lich begüns­tigt wer­den. Damit soll ein stär­ke­rer Anreiz ent­ste­hen, Erspar­nis­se nicht aus­schließ­lich als Bank­gut­ha­ben zu hal­ten, son­dern einen Teil davon lang­fris­tig zu inves­tie­ren. Die Ent­schei­dung dar­über bleibt grund­sätz­lich beim ein­zel­nen Spa­rer.

Auch die pri­va­te und betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge spielt in den euro­päi­schen Plä­nen eine grö­ße­re Rol­le. Hier geht die Kom­mis­si­on teil­wei­se über blo­ße Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te hin­aus. Für bestimm­te zusätz­li­che Alters­vor­sor­ge­sys­te­me wird eine auto­ma­ti­sche Teil­nah­me mit der Mög­lich­keit zum Wider­spruch emp­foh­len. Ein sol­ches Modell bedeu­tet kei­ne ver­pflich­ten­de Anla­ge, senkt aber die Schwel­le zur Teil­nah­me erheb­lich und soll dazu füh­ren, dass mehr Men­schen lang­fris­tig Kapi­tal für ihre Alters­vor­sor­ge auf­bau­en.

Par­al­lel dazu sol­len auch Ban­ken mehr Spiel­raum für die Finan­zie­rung der euro­päi­schen Wirt­schaft erhal­ten. Eine grö­ße­re Rol­le soll dabei die Ver­brie­fung von Kre­di­ten spie­len. Ban­ken kön­nen Kre­dit­for­de­run­gen bün­deln und in Form von Wert­pa­pie­ren an Inves­to­ren wei­ter­ge­ben. Dadurch wer­den Tei­le ihrer Bilanz ent­las­tet, sodass neu­es Kapi­tal für wei­te­re Kre­di­te zur Ver­fü­gung ste­hen kann. Gleich­zei­tig wer­den damit Risi­ken teil­wei­se vom Ban­ken­sek­tor auf Inves­to­ren über­tra­gen, wes­halb ent­spre­chen­de Regeln für Risi­ko­ein­be­halt, Trans­pa­renz und Auf­sicht wei­ter­hin von Bedeu­tung blei­ben.

Auch für Ver­si­che­run­gen und ande­re insti­tu­tio­nel­le Anle­ger sol­len regu­la­to­ri­sche Hür­den gesenkt wer­den. Die Kom­mis­si­on ver­folgt aus­drück­lich das Ziel, mehr pri­va­tes Kapi­tal für Berei­che zu mobi­li­sie­ren, die sie als stra­te­gisch wich­tig betrach­tet. Dazu zäh­len unter ande­rem Digi­ta­li­sie­rung, tech­no­lo­gi­sche Inno­va­ti­on, Ener­gie- und Kli­ma­po­li­tik sowie Sicher­heit und Ver­tei­di­gung.

Damit ver­folgt Brüs­sel nicht ledig­lich das Ziel, den euro­päi­schen Kapi­tal­markt tech­nisch zu ver­tie­fen. Die Spar- und Inves­ti­ti­ons­uni­on ist zugleich ein wirt­schafts­po­li­ti­sches Len­kungs­pro­jekt. Über steu­er­li­che Anrei­ze, neue Anla­ge­pro­duk­te, ver­än­der­te Kapi­tal­re­geln und eine stär­ke­re pri­va­te Alters­vor­sor­ge soll beein­flusst wer­den, wie und wo pri­va­tes Kapi­tal inner­halb Euro­pas ein­ge­setzt wird.

Von einem direk­ten Zugriff auf pri­va­te Bank­gut­ha­ben kann nach dem der­zei­ti­gen Stand jedoch kei­ne Rede sein. Weder Zwangs­an­lei­hen noch ver­pflich­ten­de Umschich­tun­gen von Spar­kon­ten oder direk­te Abbu­chun­gen gehö­ren zu den bekann­ten Plä­nen. Auch vor­ge­schrie­be­ne Anla­ge­quo­ten für pri­va­te Spa­rer sind bis­lang nicht vor­ge­se­hen.

Die ent­schei­den­de poli­ti­sche Fra­ge liegt des­halb weni­ger in einer unmit­tel­bar bevor­ste­hen­den Ent­eig­nung als in der zuneh­men­den Bedeu­tung staat­li­cher und euro­päi­scher Anreiz­sys­te­me für pri­va­te Anla­ge­ent­schei­dun­gen. Schon heu­te ist erkenn­bar, dass die EU pri­va­te Erspar­nis­se stär­ker als Finan­zie­rungs­quel­le für wirt­schaft­li­che und stra­te­gi­sche Vor­ha­ben erschlie­ßen möch­te. Dabei setzt sie bis­lang vor allem auf frei­wil­li­ge Anla­ge­ent­schei­dun­gen, steu­er­li­che Vor­tei­le, ver­ein­fach­ten Kapi­tal­markt­zu­gang und in ein­zel­nen Berei­chen auf auto­ma­ti­sche Teil­nah­me mit Wider­spruchs­mög­lich­keit.

Ob die­se Instru­men­te dau­er­haft auf Anrei­ze und frei­wil­li­ge Ent­schei­dun­gen beschränkt blei­ben oder künf­tig stär­ker ver­pflich­ten­de Ele­men­te hin­zu­kom­men, lässt sich der­zeit nicht seri­ös vor­her­sa­gen. Fest steht jedoch: Die euro­päi­schen Erspar­nis­se sind zu einem zen­tra­len Bestand­teil der wirt­schafts- und indus­trie­po­li­ti­schen Stra­te­gie der EU gewor­den.


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