Der Ausdruck „Übernahmen und Zukäufe, kurz M&A“ steht für den englischen Begriff Mergers and Acquisitions (deutsch: Fusionen und Übernahmen). In der Wirtschaft bezeichnet M&A alle Aktivitäten rund um den Kauf, Verkauf, Zusammenschluss oder die Verschmelzung von Unternehmen oder Unternehmensteilen.
Begriffsklärung:
- Merger (Fusion): Zwei oder mehrere Unternehmen verschmelzen zu einer neuen Einheit. Ein Beispiel dafür wäre der Zusammenschluss von Daimler-Benz und Chrysler in den 1990er-Jahren zu DaimlerChrysler.
- Acquisition (Übernahme/Zukauf): Ein Unternehmen übernimmt ein anderes, oft durch den Erwerb der Mehrheit der Anteile. Die übernommene Firma bleibt dabei juristisch meist bestehen, wird jedoch wirtschaftlich in das übernehmende Unternehmen integriert.
Ziele und Motive von M&A:
- Wachstum: Schneller Marktzugang oder Expansion in neue Märkte (geografisch oder produktbezogen).
- Synergieeffekte: Kostenersparnisse durch Zusammenlegung von Produktion, Verwaltung, IT oder Logistik.
- Marktmacht: Erhöhung des Marktanteils und Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten und Kunden.
- Know-how-Erwerb: Übernahme von Innovation, Fachwissen, Technologien oder Patenten.
- Diversifikation: Verbreiterung des Geschäftsmodells zur Risikostreuung.
Kritische Perspektive:
Trotz der oft ambitionierten Ziele sind M&A-Transaktionen hochkomplex und risikobehaftet. Studien zeigen, dass viele Übernahmen wirtschaftlich nicht den erhofften Erfolg bringen. Gründe dafür sind u. a.:
- Kulturelle Inkompatibilität zwischen den Organisationen
- Fehlbewertung des Kaufpreises
- Mangelhafte Integrationsstrategien
- Widerstände innerhalb der Belegschaft
Zudem stehen M&A-Aktivitäten häufig im Fokus der Wettbewerbshüter (z. B. EU-Kommission oder Bundeskartellamt), da sie die Marktkonzentration erhöhen und damit den Wettbewerb einschränken können.