Die Dokumente „Drucksache 21/165“ und „Drucksache 21/506“ dokumentieren eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion sowie die darauf folgende Antwort der Bundesregierung zur militärischen Unterstützung der Ukraine im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF). Die Zusammenfassung gliedert sich wie folgt:
1. Anliegen der Anfrage (AfD):
Die Fragesteller kritisieren die Vergemeinschaftung von Waffenlieferungen über die EFF, da sie darin einen Widerspruch zur fehlenden Vergemeinschaftung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU sehen. Zudem hegen sie Skepsis gegenüber Ausbildung und Unterstützung ukrainischer Streitkräfte durch Deutschland, insbesondere unter Rückgriff auf EU-Fazilitäten. Der umfangreiche Fragenkatalog (insgesamt 27 Fragen) umfasst u. a.:
- Anzahl und Art der in Deutschland ausgebildeten ukrainischen Soldaten,
- Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole durch Auszubildende,
- Details zur Finanzierung, Rückerstattung und Zweckbindung der Mittel in der EFF und dem Ukraine Assistance Fund (UAF),
- Rolle Deutschlands in EU/NATO-Finanzierungsinstrumenten,
- Einschätzung zu einem Rechtsstreit Ungarns gegen die EFF.
2. Kernaussagen der Antwort (Bundesregierung):
- Ausbildung ukrainischer Soldaten: Rund 20.000 ukrainische Soldaten wurden bis Mai 2025 in Deutschland ausgebildet. Genaue Angaben zu Liegenschaften oder Waffengattungen werden mit Verweis auf das Staatswohl verweigert. Konkrete Zahlen zu Abbrüchen oder Deserteuren liegen nicht vor.
- Verfassungsfeindliche Symbole: Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen ukrainische Soldaten im Rahmen der Ausbildung entsprechende Symbole genutzt hätten.
- Finanzierung über die EFF: Viele Antworten verweisen auf frühere Drucksachen, insbesondere 20/15076. Konkrete Angaben:
- Für EUMAM Ukraine wurden 2024 rund 97,6 Mio. Euro ausgegeben, für 2025 sind 245 Mio. Euro eingeplant.
- Die Bundesregierung beteiligt sich mit 30 Mio. Euro am NATO-Trust-Fund NSATU für schnelle Beschaffung.
- Die sogenannten „windfall profits“ der EFF für die Ukraine belaufen sich auf 3,24 Mrd. Euro.
- Transportkosten werden in der Regel nicht erstattet, mit Ausnahmen bei EU-Munitionsbeschaffungen.
- Rückerstattungen und Transparenz: Zum Stichtag 2. Juni 2025 lagen Rückerstattungsanträge im Umfang von 28,476 Mrd. Euro vor. Die Bundesregierung verfügt jedoch nicht über eine Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten.
- Rechtliche Verfahren: Deutschland hat sich als Streithelfer auf Seiten des Rates in der Klage Ungarns gegen die EFF vor dem EuG angemeldet (Rechtssache T-457/24).
3. Kritische Einordnung:
Die Antwort der Bundesregierung zeichnet sich durch eine starke Zurückhaltung bei sicherheitsrelevanten Details aus – teils mit plausibler Begründung (z. B. Schutz von Soldaten), teils aber auch durch eine ausweichende Haltung, indem wiederholt auf andere Drucksachen verwiesen wird. Dies erschwert eine fundierte parlamentarische Kontrolle.
Die Anfrage der AfD erscheint politisch motiviert und offenbart ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber supranationaler Solidarität und militärischer Hilfe für die Ukraine. Kritisch zu hinterfragen ist dabei jedoch, ob die wiederholte Unterstellung verfassungsfeindlicher Tendenzen unter ukrainischen Soldaten sachlich fundiert ist oder einer politischen Agenda folgt.
Die Bundesregierung wiederum demonstriert eine klare transatlantische und europäische Bindung, zeigt jedoch wenig Transparenz im Umgang mit Zahlen, Verteilungen und Wirksamkeit der Mittelverwendung, was einem demokratischen Anspruch an Rechenschaftspflicht nur bedingt gerecht wird.
Fazit:
Die Anfrage dokumentiert einen parlamentarischen Konflikt über die außenpolitische Kompetenzverteilung zwischen EU und Nationalstaaten sowie über die politische Legitimität militärischer Hilfe für die Ukraine. Die Antwort der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten vage oder verweist auf frühere Dokumente, wodurch eine kritische Bewertung der Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen erschwert wird.