Quan­ten­be­dro­hung für Kryp­to­wäh­run­gen: Bun­des­re­gie­rung plant natio­na­le Road­map zur Post-Quan­ten-Kryp­to­gra­fie, bleibt aber vage bei Umset­zung und Regu­lie­rung

Zusam­men­fas­sung der Bun­des­tags­druck­sa­che 21928 vom 17. Juli 2025:

Die Bun­des­re­gie­rung erkennt in ihrer Ant­wort auf eine Klei­ne Anfra­ge der AfD-Frak­ti­on (Druck­sa­che 21765) die Bedro­hung durch Quan­ten­com­pu­ter für kryp­to­gra­fi­sche Ver­fah­ren als ernst­zu­neh­men­des Risi­ko an – ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Kryp­to­wäh­run­gen. Sie ver­weist auf den bereits 2019 ver­öf­fent­lich­ten BSI-Leit­fa­den „Block­chain sicher gestal­ten“, in dem fun­da­men­ta­le Sicher­heits­maß­nah­men für DLT-basier­te Sys­te­me for­mu­liert wur­den. Die Gefahr für Kryp­to­wäh­run­gen ergibt sich dabei aus ihrer Abhän­gig­keit von asym­me­tri­scher Kryp­to­gra­fie, wel­che durch künf­tig leis­tungs­fä­hi­ge Quan­ten­com­pu­ter kom­pro­mit­tier­bar sein könn­te.

Kon­kret reagiert die Bun­des­re­gie­rung auf die­se Gefähr­dung mit fol­gen­den Maß­nah­men:

  1. Schritt­wei­se Migra­ti­on zur Post-Quan­ten-Kryp­to­gra­fie: Die Bun­des­re­gie­rung betei­ligt sich aktiv an der EU-wei­ten Stra­te­gie zur Umstel­lung auf quan­ten­si­che­re Ver­schlüs­se­lung, basie­rend auf der „Coor­di­na­ted Imple­men­ta­ti­on Road­map for the Tran­si­ti­on to Post-Quan­tum Cryp­to­gra­phy“ (ver­öf­fent­licht im Juni 2025). Ziel ist die Ent­wick­lung einer natio­na­len Road­map bis spä­tes­tens 2026.
  2. För­der­maß­nah­men und Richt­li­ni­en: Im Rah­men des Pro­gramms „Digital.Sicher.Souverän.“ wird die Umstel­lung durch die Richt­li­nie „Post-Quan­ten-Kryp­to­gra­fie in die Anwen­dun­gen brin­gen“ gezielt unter­stützt. Zudem flie­ßen For­schungs­gel­der in die Wei­ter­ent­wick­lung von quan­ten­si­che­ren Ver­fah­ren und ihrer prak­ti­schen Ein­bet­tung, etwa im Block­chain-Kon­text.
  3. Hybri­de kryp­to­gra­fi­sche Ver­fah­ren: Als Über­gangs­lö­sung wird der kom­bi­nier­te Ein­satz klas­si­scher und quan­ten­re­sis­ten­ter Algo­rith­men emp­foh­len, ins­be­son­de­re um Sze­na­ri­en wie „Store Now, Decrypt Later“ abzu­weh­ren, bei denen Daten mit der Absicht gespei­chert wer­den, sie spä­ter mit Quan­ten­mit­teln zu ent­schlüs­seln.
  4. Erkennt­nis­se zu Cyber­be­dro­hun­gen: Die Bun­des­re­gie­rung benennt nament­lich die nord­ko­rea­ni­sche Hacker­grup­pe „Laza­rus“ als zen­tra­le Bedro­hung, die bereits durch Angrif­fe auf die Kryp­to­bör­se Bybit (2024) und das Spiel „Axie Infi­ni­ty“ (2022) Mil­li­ar­den­be­trä­ge in Kryp­to­wäh­run­gen erbeu­te­te. Zwar sei die Bedro­hungs­la­ge für deut­sche Kryp­to-Infra­struk­tu­ren bis­lang abs­trakt, jedoch lang­fris­tig real und wach­send.
  5. Inter­na­tio­na­le Koope­ra­ti­on: Eine erfolg­rei­che Cyber­ab­wehr sei nur im Zusam­men­spiel mit euro­päi­schen und inter­na­tio­na­len Part­nern mög­lich, wie etwa im Rah­men der G7, durch EU-Koope­ra­tio­nen oder über gemein­sa­me Cyber­se­cu­ri­ty Advi­sories.
  6. Regu­lie­rung und Stan­dards: Eine umfas­sen­de gesetz­li­che Ver­schär­fung auf natio­na­ler Ebe­ne sei gegen­wär­tig nicht geplant. Die Bun­des­re­gie­rung sieht in den bestehen­den EU-Ver­ord­nun­gen MiCA und DORA eine ange­mes­se­ne Grund­la­ge zur Regu­lie­rung der Cyber­si­cher­heit von Kryp­to­dienst­leis­tern. Natio­na­le Anpas­sun­gen wür­den bei Bedarf geprüft.
  7. Kei­ne kon­kre­ten Kennt­nis­se zur Imple­men­tie­rung: Die Bun­des­re­gie­rung räumt ein, kei­ne belast­ba­ren Infor­ma­tio­nen über den Stand quan­ten­si­che­rer Ver­fah­ren in bestehen­den Kryp­to­wäh­rungs­netz­wer­ken zu besit­zen.

Kri­ti­sche Ein­ord­nung:

Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung belegt eine grund­sätz­lich tech­no­kra­ti­sche, aber abwar­ten­de Hal­tung zur Quan­ten­be­dro­hung für digi­ta­le Infra­struk­tu­ren. Zwar wird auf EU-Ebe­ne aktiv koor­di­niert und auf For­schungs­för­de­rung gesetzt, doch fehlt bis­lang eine kon­kre­te natio­na­le Stra­te­gie oder ein ver­bind­li­cher Fahr­plan mit Fris­ten und kla­ren Zustän­dig­kei­ten. Auch auf regu­la­to­ri­scher Ebe­ne erfolgt der­zeit kei­ne ver­pflich­ten­de Ein­füh­rung quan­ten­si­che­rer Stan­dards für Kryp­to­dienst­leis­ter.

Besorg­nis­er­re­gend ist, dass die Regie­rung kei­ne eige­nen Erkennt­nis­se über den Imple­men­tie­rungs­grad quan­ten­si­che­rer Kryp­to­gra­fie in der Pra­xis hat. Dies zeigt eine gewis­se Distanz zwi­schen För­der­po­li­tik und tat­säch­li­cher Sicher­heits­la­ge. Ange­sichts der rea­len Gefahr durch staat­lich gelenk­te Hacker­grup­pen – etwa aus Nord­ko­rea – erscheint die Posi­ti­on der Bun­des­re­gie­rung zu zag­haft. Die blo­ße Exis­tenz von EU-Richt­li­ni­en ersetzt kei­ne ope­ra­ti­ve Resi­li­enz. Der Ver­weis auf inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit mag wich­tig sein, ersetzt jedoch kei­ne natio­na­le Hand­lungs­fä­hig­keit.

Mit Blick auf die wach­sen­de Bedeu­tung digi­ta­ler Ver­mö­gens­wer­te und die rasan­te Ent­wick­lung von Quan­ten­com­pu­tern bedarf es einer ver­bind­li­che­ren Stra­te­gie – tech­nisch, recht­lich und ope­ra­tiv. Der Schutz des Eigen­tums, ins­be­son­de­re im digi­ta­len Raum, ist ein staat­li­cher Grund­auf­trag. In die­ser Hin­sicht bleibt die Bun­des­re­gie­rung hin­ter den selbst gesteck­ten Erwar­tun­gen zurück.

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