Die Bundesregierung plant im Rahmen eines umfassenden Reformpakets signifikante Änderungen bei der Mitversicherung von Ehepartnern sowie eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuer, um Haushaltslöcher zu stopfen und wirtschaftliche Anreize zu setzen.
Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner
Derzeit sind in Deutschland etwa 3 Millionen Erwachsene beitragsfrei über ihre Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert, sofern sie kein oder nur ein geringes Einkommen (bis ca. 500–600 €) erzielen.
- Neuregelung: Die kostenlose Mitversicherung soll entfallen. Stattdessen wird ein Mindestbeitrag von 200 € pro Monat für die Krankenversicherung und 25 € für die Pflegeversicherung angestrebt.
- Ausnahmen: Von dieser Regelung ausgenommen bleiben Ehepartner, die Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Dadurch reduziert sich der Kreis der Betroffenen auf schätzungsweise 1,8 Millionen Menschen.
- Ziele: Die Maßnahme soll zum einen das Milliardendefizit der GKV (ca. 15 Milliarden €) und der Pflegeversicherung (1–2 Milliarden €) reduzieren. Zum anderen sollen Anreize zur Erwerbstätigkeit erhöht werden, da sich Mehrarbeit für Minijobber derzeit oft aufgrund der dann fälligen eigenen Versicherungsbeiträge finanziell kaum lohnt. Ökonomen erwarten durch diesen Schritt bis zu 150.000 zusätzliche Arbeitsplätze.
Reform der Mehrwertsteuer
Parallel dazu diskutiert die Regierung eine weitreichende Reform der Mehrwertsteuer, die jedoch primär der Umverteilung und nicht der reinen Einnahmesteigerung dienen soll.
- Satzänderungen: Der allgemeine Mehrwertsteuersatz könnte von 19 % auf 21 % steigen. Im Gegenzug ist geplant, den ermäßigten Satz für Güter des täglichen Bedarfs und den ÖPNV von 7 % auf 4 % zu senken und die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel sogar auf 0 % zu setzen.
- Gegenfinanzierung: Die Parteien verfolgen unterschiedliche Ziele mit den Mehreinnahmen aus dem 21-%-Satz: Die SPD möchte damit die Einkommenssteuer senken, während die Union eine Senkung der Sozialbeiträge befürwortet.
- Risiken und Zeitplan: Angesichts steigender Energiepreise und der Inflation wird die Erhöhung kritisch gesehen, da sie das Wirtschaftswachstum dämpfen könnte. Eine finale Entscheidung über dieses Paket wird bis Ende April erwartet, bevor die politische Sommerpause und anstehende Landtagswahlen den Handlungsspielraum einschränken.
Zusätzlich werden weitere Maßnahmen zur Entlastung der Sozialkassen geprüft, wie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener sowie die Einführung einer Praxisgebühr von 10 bis 15 € pro Arztbesuch.