Reform­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung: Ände­run­gen bei Ehe­part­ner-Mit­ver­si­che­rung und Mehr­wert­steu­er geplant

Die Bun­des­re­gie­rung plant im Rah­men eines umfas­sen­den Reform­pa­kets signi­fi­kan­te Ände­run­gen bei der Mit­ver­si­che­rung von Ehe­part­nern sowie eine grund­le­gen­de Reform der Mehr­wert­steu­er, um Haus­halts­lö­cher zu stop­fen und wirt­schaft­li­che Anrei­ze zu set­zen.

Abschaf­fung der kos­ten­lo­sen Mit­ver­si­che­rung für Ehe­part­ner

Der­zeit sind in Deutsch­land etwa 3 Mil­lio­nen Erwach­se­ne bei­trags­frei über ihre Ehe­part­ner in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) mit­ver­si­chert, sofern sie kein oder nur ein gerin­ges Ein­kom­men (bis ca. 500–600 €) erzie­len.

  • Neu­re­ge­lung: Die kos­ten­lo­se Mit­ver­si­che­rung soll ent­fal­len. Statt­des­sen wird ein Min­dest­bei­trag von 200 € pro Monat für die Kran­ken­ver­si­che­rung und 25 € für die Pfle­ge­ver­si­che­rung ange­strebt.
  • Aus­nah­men: Von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men blei­ben Ehe­part­ner, die Kin­der bis zu einem Alter von sechs Jah­ren erzie­hen oder pfle­ge­be­dürf­ti­ge Ange­hö­ri­ge betreu­en. Dadurch redu­ziert sich der Kreis der Betrof­fe­nen auf schät­zungs­wei­se 1,8 Mil­lio­nen Men­schen.
  • Zie­le: Die Maß­nah­me soll zum einen das Mil­li­ar­den­de­fi­zit der GKV (ca. 15 Mil­li­ar­den €) und der Pfle­ge­ver­si­che­rung (1–2 Mil­li­ar­den €) redu­zie­ren. Zum ande­ren sol­len Anrei­ze zur Erwerbs­tä­tig­keit erhöht wer­den, da sich Mehr­ar­beit für Mini­job­ber der­zeit oft auf­grund der dann fäl­li­gen eige­nen Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge finan­zi­ell kaum lohnt. Öko­no­men erwar­ten durch die­sen Schritt bis zu 150.000 zusätz­li­che Arbeits­plät­ze.

Reform der Mehr­wert­steu­er

Par­al­lel dazu dis­ku­tiert die Regie­rung eine weit­rei­chen­de Reform der Mehr­wert­steu­er, die jedoch pri­mär der Umver­tei­lung und nicht der rei­nen Ein­nah­me­stei­ge­rung die­nen soll.

  • Satz­än­de­run­gen: Der all­ge­mei­ne Mehr­wert­steu­er­satz könn­te von 19 % auf 21 % stei­gen. Im Gegen­zug ist geplant, den ermä­ßig­ten Satz für Güter des täg­li­chen Bedarfs und den ÖPNV von 7 % auf 4 % zu sen­ken und die Mehr­wert­steu­er auf Lebens­mit­tel sogar auf 0 % zu set­zen.
  • Gegen­fi­nan­zie­rung: Die Par­tei­en ver­fol­gen unter­schied­li­che Zie­le mit den Mehr­ein­nah­men aus dem 21-%-Satz: Die SPD möch­te damit die Ein­kom­mens­steu­er sen­ken, wäh­rend die Uni­on eine Sen­kung der Sozi­al­bei­trä­ge befür­wor­tet.
  • Risi­ken und Zeit­plan: Ange­sichts stei­gen­der Ener­gie­prei­se und der Infla­ti­on wird die Erhö­hung kri­tisch gese­hen, da sie das Wirt­schafts­wachs­tum dämp­fen könn­te. Eine fina­le Ent­schei­dung über die­ses Paket wird bis Ende April erwar­tet, bevor die poli­ti­sche Som­mer­pau­se und anste­hen­de Land­tags­wah­len den Hand­lungs­spiel­raum ein­schrän­ken.

Zusätz­lich wer­den wei­te­re Maß­nah­men zur Ent­las­tung der Sozi­al­kas­sen geprüft, wie die Anhe­bung der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen für Gut­ver­die­ner sowie die Ein­füh­rung einer Pra­xis­ge­bühr von 10 bis 15 € pro Arzt­be­such.


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