Schweiz prüft Tran­sit­ge­bühr für aus­län­di­sche Durch­rei­sen­de

Die Schweiz will den alpen­que­ren­den Tran­sit­ver­kehr stär­ker steu­ern und prüft dafür eine zusätz­li­che Abga­be für Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer aus dem Aus­land. Hin­ter­grund ist ein Beschluss des Schwei­zer Par­la­ments vom März 2026. Der Natio­nal­rat stimm­te als zwei­te Kam­mer einer ent­spre­chen­den Moti­on zu; zuvor hat­te bereits der Stän­de­rat grü­nes Licht gege­ben. Damit ist die Gebühr jedoch noch nicht ein­ge­führt. Der Bun­des­rat muss nun klä­ren, wie eine sol­che Abga­be recht­lich, tech­nisch und admi­nis­tra­tiv umge­setzt wer­den könn­te.

Betrof­fen wären nach dem poli­ti­schen Auf­trag vor allem Per­so­nen, die die Schweiz ledig­lich auf dem Weg von einem Nach­bar­land in ein ande­res durch­que­ren, ohne einen wesent­li­chen Auf­ent­halt im Land ein­zu­le­gen. Im Mit­tel­punkt ste­hen dabei die stark belas­te­ten Nord-Süd-Ver­bin­dun­gen, ins­be­son­de­re die Rou­ten über den Gott­hard und den San Ber­nar­di­no. An Wochen­en­den, vor Fei­er­ta­gen und zu Beginn oder Ende der Feri­en kommt es dort regel­mä­ßig zu erheb­li­chen Staus. Befür­wor­ter der Abga­be argu­men­tie­ren, der rei­ne Durch­gangs­ver­kehr ver­ur­sa­che Kos­ten, belas­te Anwoh­ner und Infra­struk­tur, brin­ge dem Land aber nur begrenz­ten wirt­schaft­li­chen Nut­zen.

Die Höhe der mög­li­chen Gebühr ist bis­lang nicht ver­bind­lich fest­ge­legt. Im Gespräch ist eine Abga­be von rund 21 Schwei­zer Fran­ken, also etwa 23 Euro, pro Durch­fahrt. Sie könn­te zusätz­lich zur bestehen­den Schwei­zer Auto­bahn­vi­gnet­te erho­ben wer­den. Dis­ku­tiert wird außer­dem ein dyna­mi­sches Modell, bei dem Fahr­ten zu beson­ders stark nach­ge­frag­ten Zei­ten teu­rer wären als zu ver­kehrsär­me­ren Zei­ten. Ziel wäre nicht nur die Ein­nah­men­er­zie­lung, son­dern auch eine Ver­la­ge­rung des Ver­kehrs auf ande­re Rei­se­zei­ten.

Offen ist, wie die Schweiz rei­ne Tran­sit­fahr­ten zuver­läs­sig erfas­sen wür­de. Denk­bar wäre eine tech­ni­sche Kon­trol­le über Kame­ras und auto­ma­ti­sche Num­mern­schil­der­ken­nung an wich­ti­gen Grenz­über­gän­gen und Tran­sit­ach­sen. Genau hier lie­gen jedoch zen­tra­le Schwie­rig­kei­ten. Die Schweiz ver­fügt über zahl­rei­che Grenz­über­gän­ge, und eine sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung müss­te daten­schutz­recht­lich, orga­ni­sa­to­risch und euro­pa­po­li­tisch belast­bar aus­ge­stal­tet wer­den. Der Bun­des­rat hat­te bereits auf mög­li­che Umset­zungs­pro­ble­me hin­ge­wie­sen; auch eine ver­fas­sungs­recht­li­che Grund­la­ge oder eine Volks­ab­stim­mung könn­ten erfor­der­lich wer­den.

Kri­tik kommt unter ande­rem von Ver­kehrs­ver­bän­den und aus den angren­zen­den Regio­nen. Sie ver­wei­sen auf den Auf­wand der Kon­trol­le, mög­li­che Dis­kri­mi­nie­rung aus­län­di­scher Ver­kehrs­teil­neh­mer und zusätz­li­che Belas­tun­gen für den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr. Auch euro­pa­po­li­tisch ist der Ansatz sen­si­bel, weil die Schweiz zwar nicht Mit­glied der Euro­päi­schen Uni­on ist, aber eng in den euro­päi­schen Per­so­nen- und Waren­ver­kehr ein­ge­bun­den bleibt. Kri­ti­ker war­nen daher vor natio­na­len Ein­zel­maß­nah­men, die zu Gegen­re­ak­tio­nen ande­rer Staa­ten füh­ren könn­ten.

Für Rei­sen­de ändert sich vor­erst nichts. Wei­ter­hin benö­ti­gen Pkw bis 3,5 Ton­nen für die Nut­zung der Schwei­zer Auto­bah­nen grund­sätz­lich die Jah­res­vi­gnet­te. Eine zusätz­li­che Tran­sit­ge­bühr ist noch nicht fäl­lig. Ob sie tat­säch­lich kommt, in wel­cher Höhe sie erho­ben wür­de und ab wann sie gel­ten könn­te, ist offen. Rea­lis­tisch ist, dass bis zu einer mög­li­chen Ein­füh­rung noch meh­re­re Jah­re ver­ge­hen. Die aktu­el­le Debat­te mar­kiert daher weni­ger eine unmit­tel­bar bevor­ste­hen­de Kos­ten­än­de­rung für Ita­li­en­ur­lau­ber als viel­mehr den Beginn eines poli­ti­schen und recht­li­chen Prüf­pro­zes­ses.


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