Spahns Glaub­wür­dig­keits­pro­blem

Ein Baby ist immer ein Grund zur Freu­de – auch die­ses. Was dar­an zum Poli­ti­kum wird, ist nicht die Vater­schaft selbst, son­dern die Rol­le, in der sie aus­ge­tra­gen wur­de: nicht als Pri­vat­mann, son­dern als Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der einer Par­tei, die genau die­sen Weg für alle ande­ren ver­schlos­sen hält.

Noch im Febru­ar hat die CDU auf ihrem Par­tei­tag bekräf­tigt, Leih­mut­ter­schaft sol­le in Deutsch­land ver­bo­ten blei­ben – aus­drück­lich auch in ihrer altru­is­ti­schen, nicht-kom­mer­zi­el­len Form. Mit im Saal: Jens Spahn. Zu die­sem Zeit­punkt war die Leih­mut­ter des Paa­res nach Recher­chen bereits im vier­ten Monat schwan­ger. Das ist kei­ne zufäl­li­ge zeit­li­che Über­schnei­dung. Das ist der Kern des Pro­blems: Wer ein Ver­bot mit­trägt, wäh­rend er im sel­ben Moment im Aus­land genau das voll­zieht, was die­ses Ver­bot im Inland unter­sagt, hat sich jede wei­te­re Debat­te über das The­ma selbst erschwert. Spahn hat nicht mit­ge­klatscht und dann zufäl­lig irgend­wann ein Kind bekom­men – er hat aktiv einen Weg beschrit­ten, den er poli­tisch für alle ande­ren ver­sperrt.

Der Ver­weis, man dür­fe aus dem Pri­vat­le­ben kei­ne poli­ti­sche For­de­rung ablei­ten, greift zu kurz – und klingt in die­sem Fall wie eine Schutz­be­haup­tung. Nie­mand ver­langt von Spahn, sein Fami­li­en­glück zu recht­fer­ti­gen. Ver­langt wird etwas ande­res: Wer als Spit­zen­po­li­ti­ker Regeln für 84 Mil­lio­nen Men­schen mit­ge­stal­tet, kann nicht so tun, als beträ­fen ihn die­se Regeln nicht, sobald sie unbe­quem wer­den. Das ist kei­ne Fra­ge der Lega­li­tät – die USA erlau­ben Leih­mut­ter­schaft, das Vor­ge­hen war recht­lich ein­wand­frei. Es ist eine Fra­ge der Kohä­renz zwi­schen poli­ti­schem Han­deln und per­sön­li­cher Pra­xis. Und die­se Kohä­renz hat Spahn nicht gelie­fert.

Beson­ders bit­ter wird es, wenn man sieht, wer sich die­sen Umweg nicht leis­ten kann. Leih­mut­ter­schaft in den USA kos­tet oft sechs­stel­li­ge Sum­men. Wer das Geld hat, kann im Aus­land tun, was im Inland ver­bo­ten bleibt – für alle ande­ren gilt das Ver­bot unein­ge­schränkt wei­ter. Das ist kein Rand­pro­blem, son­dern die eigent­li­che poli­ti­sche Spreng­kraft des Falls: Hier zeigt sich, wie ein Ver­bot, das für die brei­te Bevöl­ke­rung gilt, für Pri­vi­le­gier­te zur blo­ßen Fuß­no­te wird. Wer Macht und Ver­mö­gen hat, kauft sich her­aus. Wer bei­des nicht hat, muss sich fügen. Dass aus­ge­rech­net der­je­ni­ge, der die­ses Ver­bot mit­ver­ant­wor­tet, zu den Ers­ten gehört, die sich den Aus­weg leis­ten kön­nen, ist kein Zufall – es ist das Sys­tem.

Spahn hät­te zwei ehr­li­che Wege gehabt. Er hät­te sich für eine kon­trol­lier­te Lega­li­sie­rung altru­is­ti­scher Leih­mut­ter­schaft ein­set­zen kön­nen – und wäre damit als jemand auf­ge­tre­ten, der aus eige­ner Betrof­fen­heit eine poli­ti­sche Kon­se­quenz zieht, statt sie zu ver­schwei­gen. Oder er hät­te, wenn er am Ver­bot fest­hal­ten woll­te, auf den Weg über die USA ver­zich­tet. Er hat bei­des nicht getan. Statt­des­sen trennt er beharr­lich Amt und Pri­vat­le­ben – so, als lie­ße sich bei­des bei einem Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den tat­säch­lich sau­ber aus­ein­an­der­hal­ten. Das lässt sich nicht. Und wer so tut, als ob, hat ein Glaub­wür­dig­keits­pro­blem, das sich durch kei­ne Pres­se­mit­tei­lung über das Baby­glück auf­löst.


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