Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD zu 20 entwicklungspolitischen Projekten in China, deren Titel und Maßnahmenbeschreibungen im Transparenzportal nicht veröffentlicht sind.
Das Gesamtvolumen dieser laufenden Projekte beträgt 9,113 Millionen Euro.
Die Bundesregierung verweigert die Offenlegung der Projektdaten mit folgender Begründung:
- Zwar bestehe eine grundsätzliche Transparenzverpflichtung im Rahmen der IATI,
diese werde jedoch durch Geheimschutz, Datenschutz und Informationsfreiheitsrecht begrenzt. - Die Projekte würden in einem politisch sensiblen und sicherheitskritischen Umfeld in China durchgeführt.
- Eine öffentliche Nennung von Projekten, Partnerorganisationen oder Maßnahmen könne:
- lokale zivilgesellschaftliche Akteure gefährden,
- zu rechtlicher oder körperlicher Bedrohung führen,
- den Fortbestand der Organisationen riskieren.
- Auch deutsche Partner seien bei Aufenthalten vor Ort potenziell gefährdet.
- Selbst eine Übermittlung als Verschlusssache an den Bundestag wird abgelehnt, da bereits ein geringes Risiko des Bekanntwerdens nicht vertretbar sei.
Nach Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz von Leben, Freiheit und Funktionsfähigkeit der Entwicklungszusammenarbeit komme die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass im vorliegenden Fall der Schutz der beteiligten Personen überwiegt.
Eine inhaltliche Offenlegung der Projekte erfolgt daher nicht.
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD zu zwei entwicklungspolitischen Projekten in Venezuela, deren Titel und Maßnahmenbeschreibungen im Transparenzportal nicht veröffentlicht sind.
Das Finanzierungsvolumen der beiden laufenden Projekte beträgt 1.284.568,04 Euro (Stand: 28. November 2025).
Die Bundesregierung lehnt eine Offenlegung der Projektdaten ab und begründet dies wie folgt:
- Deutschland habe sich zwar im Rahmen der International Aid Transparency Initiative (IATI) zur Transparenz verpflichtet,
diese sei jedoch durch Geheimschutzvorschriften, Datenschutzrecht und Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt. - Die Projekte würden in einem politisch instabilen und sicherheitskritischen Umfeld in Venezuela durchgeführt.
- Eine öffentliche Benennung von Projekttiteln, Maßnahmen oder Partnern könne:
- lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gefährden,
- ihre rechtliche und körperliche Unversehrtheit sowie teilweise ihr Leben bedrohen,
- auch deutsche Partner vor Ort in Gefahr bringen.
- Die Vertraulichkeit sensibler Daten sei Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren.
- Selbst eine Übermittlung der Informationen als Verschlusssache an den Bundestag werde ausgeschlossen, da schon ein geringes Risiko des Bekanntwerdens nicht hinnehmbar sei.
Nach Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsrecht und dem Schutz von Leben, Freiheit und Funktionsfähigkeit der Entwicklungszusammenarbeit kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall der Schutz der beteiligten Personen Vorrang hat.
Daher werden weder Projekttitel noch Maßnahmenbeschreibungen offengelegt.
Weiter Projekte:
- Nicht namentlich deklarierte Projekte in der Republik Moldau
- Nicht namentlich deklarierte Projekte in der Ukraine
- Nicht namentlich deklarierte Projekte in Tadschikistan
- Nicht namentlich deklarierte Projekte in Simbabwe
- Nicht namentlich deklarierte Projekte in den Philippinen
- Nicht namentlich deklariertes Projekt in Eritrea
Quellen:
- Drucksache 21/3589
- Drucksache 21/3588
- Drucksache 21/3586
- Drucksache 21/3585
- Drucksache 21/3584
- Drucksache 21/3582
- Drucksache 21/3580
- Drucksache 21/3579