Versorgungsberichts der Bundesregierung


Zusammenfassung des Achten Versorgungsberichts der Bundesregierung (Drucksache 21/1040)

Wichtiger Hinweis: Das Dokument ist eine Vorabfassung, die durch eine lektorierte (endgültige) Fassung ersetzt wird. Die vorgelegten Daten und Analysen sind daher als vorläufig zu betrachten.

1. Einleitung und Allgemeine Übersicht

Der Achte Versorgungsbericht erfüllt den gesetzlichen Auftrag (§ 62a Beamtenversorgungsgesetz), dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen umfassenden Überblick über die Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst des Bundes zu geben. Der Bericht analysiert die Entwicklungen bis zum Basisjahr 2023 und erstellt Vorausberechnungen bis zum Jahr 2060.

Schwerpunkte des Berichts:

  • Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung: Analyse der aktiven Beamten, der Versorgungsempfänger, der Ruhestandseintritte und der Höhe der Versorgungsbezüge.
  • Finanzierung und Tragfähigkeit: Untersuchung der Entwicklung der Versorgungsausgaben und deren Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (Versorgungsquote) und zu den Steuereinnahmen (Versorgungs-Steuer-Quote).
  • Sondervermögen: Darstellung der zur Entlastung des Bundeshaushalts geschaffenen Fonds („Versorgungsrücklage“ und „Versorgungsfonds“).
  • Weitere Alterssicherungsleistungen: Berichte zum Altersgeld des Bundes und zur Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte (VBL).

Eine zentrale Unterscheidung im gesamten Bericht ist die zwischen dem unmittelbaren Bundesbereich (Bundesbehörden, Bundesgerichte etc.) und den sonstigen Bundesbereichen (Bundeseisenbahnvermögen (BEV), Postnachfolgeunternehmen (PNU) und übrige rechtlich selbstständige Einrichtungen).

2. Kernaussagen und Zusammenfassung (Kapitel I & II)

Gesamtzahl der Versorgungsempfänger (Bundesbereich gesamt):

  • Die Gesamtzahl wird deutlich sinken. Von rund 595.000 im Jahr 2025 wird ein Rückgang auf voraussichtlich 298.000 im Jahr 2060 erwartet (eine Halbierung).
  • Grund: Dieser Rückgang ist fast ausschließlich auf den kontinuierlichen Abbau bei den ehemaligen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und der Post zurückzuführen, da in diesen Bereichen seit der Privatisierung keine Neueinstellungen mehr erfolgen.

Entwicklung im unmittelbaren Bundesbereich (Kernverwaltung):

  • Gegenteiliger Trend: Hier wird die Zahl der Versorgungsempfänger stetig steigen, von 193.000 (2025) auf 230.000 (2060).
  • Grund: Ein massiver Personalaufwuchs zwischen 2015 und 2023. Allein von 2018 bis 2023 wuchs der Personalkörper um rund 17 % auf 220.900 aktive Bundesbedienstete. Dieser Personalaufbau schlägt sich zeitversetzt in höheren zukünftigen Versorgungsausgaben nieder. Dies ist eine wesentliche Abweichung zum Siebten Versorgungsbericht, der noch von einem Absinken der Empfängerzahlen ab 2038 ausging.

Ruhestandseintritt:

  • Das durchschnittliche Ruhestandsalter im unmittelbaren Bundesbereich lag 2023 bei 63,0 Jahren für Beamte und Richter und bei 57,0 Jahren für Berufssoldaten. Die Anhebung der Altersgrenzen zeigt Wirkung und führt zu einer längeren Lebensarbeitszeit.
  • Bei BEV und Post lag das Alter bei 64,1 bzw. 61,1 Jahren. Das niedrigere Alter bei der Post ist auf eine bis Ende 2024 befristete Vorruhestandsregelung zurückzuführen.
  • Der Hauptgrund für den Ruhestandseintritt ist das Erreichen einer Altersgrenze (87,5 % der Fälle im unmittelbaren Bund). Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit machten 2023 rund 12,1 % aus, ein im Zeitverlauf stabiles Niveau, das aber deutlich unter den Werten um das Jahr 2000 liegt. In den sonstigen Bereichen (BEV, Post) ist der Anteil der Dienstunfähigkeit mit 46,2 % bzw. 32,7 % weitaus höher.

Höhe der Versorgungsbezüge:

  • Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei Neuzugängen 2023 lag im unmittelbaren Bund bei 66,9 % (Beamte/Richter) bzw. 70,9 % (Berufssoldaten).
  • Rund 55,5 % der neu pensionierten Beamten und Richter erreichten den Höchstruhegehaltssatz (71,75 %). Dieser Anteil ist leicht rückläufig. Bei Berufssoldaten stieg er auf 81,3 %.
  • Rund 5,5 % aller Ruhegehaltsempfänger im unmittelbaren Bund erhielten 2024 eine Mindestversorgung. Der Anteil ist tendenziell steigend, insbesondere bei Frauen, was auf Teilzeitarbeit und unterbrochene Erwerbsbiografien zurückzuführen ist.

3. Finanzierung der Versorgung (Kapitel III)

Aktuelle Ausgaben (2023):

  • Die Versorgungsausgaben des Bundes beliefen sich insgesamt auf rund 17,8 Mrd. Euro.
  • Davon entfielen:
    • 6,8 Mrd. Euro auf den unmittelbaren Bundesbereich.
    • 3,3 Mrd. Euro auf das BEV.
    • 6,7 Mrd. Euro auf die Post.
    • 0,9 Mrd. Euro auf die übrigen Bundesbereiche.

Tragfähigkeit und Quoten:

  • Die Versorgungsquote (Anteil der Ausgaben am BIP) für den unmittelbaren Bundesbereich lag 2023 stabil bei 0,17 %.
  • Die Versorgungs-Steuer-Quote (Anteil an den Steuereinnahmen) lag bei 1,92 %.

Sondervermögen zur Vorsorge:

  1. Versorgungsrücklage des Bundes (seit 1999): Soll den Haushalt von 2032 bis 2047 temporär entlasten. Finanziert durch Einsparungen bei Besoldungsanpassungen und die Absenkung des Ruhegehaltssatzes. Marktwert Ende 2023: 20,4 Mrd. Euro.
  2. Versorgungsfonds des Bundes (seit 2007): Dient der dauerhaften, anteiligen Finanzierung der Versorgung für nach 2006 eingestellte Beamte. Finanziert durch Zuweisungen der Dienstherren (ca. 28-37 % der Bezüge). Marktwert Ende 2023: 12,9 Mrd. Euro. Für rund 52 % der aktiven Bundesbediensteten besteht eine Zuweisungspflicht.
  3. Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit: Separater Fonds, da die BA ihre Versorgung selbst finanziert. Marktwert Ende 2023: 8,0 Mrd. Euro.

4. Vorausberechnungen bis 2060 (Kapitel IV)

Entwicklung der Versorgungsausgaben (Variante mit 2,9 % jährlicher Steigerung):

  • Die gesamten Versorgungsausgaben des Bundes werden von 19,8 Mrd. Euro (2025) auf 30,6 Mrd. Euro (2060) steigen.
  • Im unmittelbaren Bundesbereich wird der Anstieg am dramatischsten sein: von 7,8 Mrd. Euro (2025) auf 25,4 Mrd. Euro (2060). Dies ist eine Verdreifachung, getrieben durch den Personalaufwuchs und die angenommenen Bezügesteigerungen.
  • Die Ausgaben für BEV und Post werden hingegen stark sinken.

Entwicklung der Tragfähigkeitsquoten (unmittelbarer Bundesbereich):

  • Die Versorgungsquote (Anteil am BIP) wird von 0,18 % (2025) auf 0,22 % (2060) ansteigen.
  • Die Versorgungs-Steuer-Quote wird von 1,99 % (2025) auf 2,41 % (2060) ansteigen.
  • Wichtig: Diese Berechnungen berücksichtigen die entlastende Wirkung der Sondervermögen noch nicht, da deren Auszahlungsmodalitäten noch nicht gesetzlich festgelegt sind.

5. Altersgeld des Bundes (Kapitel V)

  • Das Altersgeld ist eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Beamte, die freiwillig vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden.
  • Die Inanspruchnahme ist sehr gering. Zwischen 2019 und 2022 gab es durchschnittlich nur 145 Festsetzungen pro Jahr. Am 1. Januar 2024 gab es im gesamten Bundesbereich nur 15 Altersgeldempfänger.
  • Die finanziellen Auswirkungen sind daher vernachlässigbar.

6. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL) (Kapitel VI)

  • Dies betrifft die Tarifbeschäftigten des Bundes, nicht die Beamten.
  • Die Anzahl der bei der VBL pflichtversicherten Beschäftigten der Bundesverwaltung ist zwischen 2019 und 2023 um 3,6 % auf 719.822 gestiegen.
  • Die Zahl der Rentenempfänger stieg ebenfalls um 3,6 % auf 306.347.
  • Die Ausgaben der VBL für Bundesbeschäftigte stiegen auf 1,23 Mrd. Euro im Jahr 2023 und werden bis 2060 auf rund 2,85 Mrd. Euro prognostiziert. Der Anteil am BIP wird jedoch leicht von 0,03 % auf 0,02 % sinken.

Fazit des Berichts: Der Bericht zeichnet ein zweigeteiltes Bild. Während die Versorgungslasten aus den alten personalintensiven Bereichen (Post, Bahn) planmäßig und stark abnehmen, baut sich durch den erheblichen Personalaufwuchs im Kernbereich der Bundesverwaltung eine neue, langfristig wirkende Kostenwelle auf. Die geschaffenen Sondervermögen sollen diese Entwicklung abfedern, ihre volle Wirkung ist in den Prognosen aber noch nicht eingerechnet. Die Tragfähigkeit des Systems wird durch den Anstieg der Versorgungsquoten zwar stärker belastet, aber nicht grundsätzlich infrage gestellt.


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