Das am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) stellt eine grundlegende Neuausrichtung der Wärmewende in Deutschland dar. Ziel des Gesetzes ist es, den Klimaschutz durch mehr Pragmatismus, Technologieoffenheit und Planungssicherheit „alltagstauglich“ zu machen.
Hier sind die Kernpunkte der Neuregelung zusammengefasst:
- Freie Heizungswahl: Die starre Vorgabe, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt ebenso wie Betriebsverbote für bestimmte Heizungstypen. Eigentümer können nun wieder frei zwischen verschiedenen Optionen wählen, wobei neben Wärmepumpen und Biomasseheizungen auch Gas- und Ölheizungen wieder zulässig sind.
- Die „Bio-Treppe“: Wer weiterhin fossile Brennstoffe nutzt, muss den Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen (wie Biomethan, grünem Wasserstoff oder Bioheizöl) schrittweise erhöhen. Dieser Anteil steigt verbindlich an:
- 10 % ab dem Jahr 2029.
- 15 % ab dem Jahr 2030.
- 30 % ab dem Jahr 2035.
- 60 % ab dem Jahr 2040.
- Schutz für Mieter: Um Mieter vor hohen Kosten zu schützen, werden die Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte bei neu eingebauten Heizungen ab dem 1. Januar 2028 hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Ab 2029 gilt diese hälftige Teilung auch für die Preisbestandteile der biogenen Brennstoffe der ersten drei Stufen der Bio-Treppe.
- Förderung und EU-Vorgaben: Die Bundesförderung für den Heizungstausch bleibt bis mindestens 2029 gesichert. Zudem setzt die Bundesregierung die EU-Gebäuderichtlinie eins zu eins in nationales Recht um, ohne über deren Anforderungen hinauszugehen.
- Evaluation: Im Jahr 2030 findet eine Überprüfung des Gesetzes statt, um sicherzustellen, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht wird und gegebenenfalls nachzusteuern.
Die Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist vielfältig und kommt von Umweltverbänden, Sozialverbänden, Expertenräten sowie Vertretern der Wirtschaft und des Handwerks. Während die Bundesregierung das Gesetz als pragmatischen Kurswechsel bezeichnet, sehen Kritiker darin ein Verfehlen der Klimaziele, eine „versteckte Kostenfalle“ für Verbraucher und eine Zunahme der bürokratischen Komplexität.
Hier sind die zentralen Kritikpunkte im Detail:
1. Klimapolitischer Rückschritt und rechtliche Bedenken
Zahlreiche Akteure wie Greenpeace und die Bundesingenieurkammer bewerten das GModG als massiven Rückschritt für den Klimaschutz.
- Abschaffung der 65-Prozent-Regel: Die Streichung der Vorgabe, neue Heizungen mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien zu betreiben, entzieht der Wärmewende laut Kritikern ihr Fundament. Es wird befürchtet, dass dadurch die Dekarbonisierung des Gebäudebestands drastisch zurückgeworfen wird.
- Gefährdung der Klimaneutralität 2045: Experten warnen, dass durch die Wiedereinführung fossiler Optionen der Pfad zur Klimaneutralität bis 2045 verlassen wird. Die „Bio-Treppe“ endet im Jahr 2040 bei einer Quote von 60 % biogener Brennstoffe, was die Frage offenlässt, wie die restlichen 40 % bis 2045 neutralisiert werden sollen.
- Verfassungsrechtliche Risiken: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Schwächung der Klimaschutzwirkung des bisherigen Rechts gegen das verfassungsrechtliche Verschlechterungsverbot (Art. 20a GG) verstoßen könnte, da Lasten einseitig auf künftige Generationen verlagert werden.
2. Die „Bio-Treppe“ als Kostenfalle für Verbraucher
Ein zentraler Vorwurf lautet, dass das Gesetz Eigentümer in eine technologische Sackgasse führt.
- Unkalkulierbare Brennstoffkosten: Biogene Brennstoffe wie Biomethan oder Bioheizöl gelten als knapp und teuer. Kritiker bezeichnen die Bio-Treppe als „tickende Preisbombe“, da die künftigen Kosten für diese Brennstoffe völlig unklar sind und massiv über den Preisen für Erdgas oder Öl liegen dürften.
- Mangelnde Verfügbarkeit: Es gibt keine gesicherten Annahmen darüber, ob grüne Brennstoffe ab 2029 in ausreichenden Mengen für Privathaushalte verfügbar sein werden.
- Explodierende Gasnetzentgelte: Da immer mehr Menschen auf Wärmepumpen oder Fernwärme umsteigen, müssen die Kosten für den Erhalt der Gasnetze auf immer weniger verbleibende Gaskunden verteilt werden, was die Gebühren massiv in die Höhe treiben wird.
3. Unzureichender Mieterschutz und soziale Härten
Sozialverbände wie der SoVD und der Paritätische Gesamtverband kritisieren, dass das Gesetz soziale Sicherheit und bezahlbares Wohnen gefährdet.
- Lücken bei der Kostenaufteilung: Die hälftige Aufteilung der Mehrkosten für biogene Brennstoffe zwischen Mieter und Vermieter soll offenbar nur bis zu einem Anteil von 30 % gelten. Mieter müssten demnach den Großteil der langfristigen Brennstoffkosten alleine tragen, obwohl sie keinen Einfluss auf die Wahl der Heiztechnik haben.
- Modernisierungsumlage für fossile Heizungen: Besonders kritisch wird gesehen, dass der Einbau neuer fossiler Heizungen weiterhin als Modernisierung gilt und die Kosten über die Miete auf die Mieter umgelegt werden können. Dies führe zu einer doppelten Mehrbelastung durch höhere Nettokaltmieten und gleichzeitig steigende Betriebskosten.
- Belastung der Kommunen: Kommunen befürchten, über das soziale Sicherungssystem für die stark steigenden Heizkosten einkommensschwacher Haushalte aufkommen zu müssen.
4. Komplexität und bürokratischer Aufwand
Entgegen dem Versprechen der Vereinfachung wird das GModG in Teilen als „überkompliziert und praxisfern“ kritisiert.
- „Reiche-Gesetz“ als bürokratisches Monster: Der Normenkontrollrat (NKR) bezeichnete den Entwurf als Paradebeispiel für unverständliche staatliche Regeln, die Eigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzen könnten.
- Verschiebung der Regulierung: Das SHK-Handwerk kritisiert, dass der Regulierungsdruck lediglich von der Heizung auf andere Bereiche wie Nichtwohngebäude, Gebäudeautomation und Lebenszyklusanalysen verlagert wird.
- Software- und Datenprobleme: Für neue Anforderungen, wie die Bilanzierung der „grauen Energie“ nach DIN SPEC 91606, fehlt es laut Fachverbänden noch an erprobten Rechenvorschriften und konformer Software.
5. Kritik am Verfahren
Auch das Zustandekommen des Gesetzes wird bemängelt. Die Bundesregierung habe den Ländern und Verbänden lediglich vier Werktage Zeit für eine Stellungnahme zu dem über 150-seitigen, technisch hochkomplexen Entwurf eingeräumt. Dies untergrabe die Qualität der Gesetzgebung und missachte die Expertise der Zivilgesellschaft.