Zeit­um­stel­lung als Bei­spiel poli­ti­scher Behar­rung

Zwei­mal im Jahr das­sel­be Ritu­al: Der Wecker klin­gelt eine Stun­de frü­her oder spä­ter als gewohnt, die Kin­der schla­fen nicht zur rich­ti­gen Zeit ein, und in Büros und Zügen begeg­net man schläf­ri­gen Gesich­tern. Die halb­jähr­li­che Zeit­um­stel­lung ist eine jener poli­ti­schen Rege­lun­gen, über die fast alle stöh­nen – und die trotz­dem seit Jahr­zehn­ten bestehen bleibt.

War­um eigent­lich? Der ursprüng­li­che Gedan­ke war ein­fach: mehr Tages­licht nut­zen, Ener­gie spa­ren. Doch davon ist heu­te nicht viel übrig. Die TAB-Stu­die „Bilanz der Som­mer­zeit” aus dem Jahr 2016, auf die auch die Bun­des­re­gie­rung in ihrer Ant­wort auf eine Gro­ße Anfra­ge ver­weist, fand kei­ne belast­ba­ren Hin­wei­se auf nen­nens­wer­te ener­ge­ti­sche, wirt­schaft­li­che oder gesund­heit­li­che Vor­tei­le. Eine wei­te­re Unter­su­chung errech­ne­te, dass pri­va­te Haus­hal­te durch die Zeit­um­stel­lung gera­de ein­mal 0,78 Pro­zent Strom spa­ren – ein Effekt, der kaum der Rede wert ist.

Dabei ist die Zeit­um­stel­lung für vie­le Men­schen alles ande­re als eine harm­lo­se Kalen­der­no­tiz. Sie greift zwei­mal jähr­lich spür­bar in den All­tag ein: in den Schlaf, den Arbeits­rhyth­mus, die Fami­li­en­or­ga­ni­sa­ti­on. Dass es danach zu mehr Tages­mü­dig­keit kommt, räumt selbst die Bun­des­re­gie­rung ein. Bei schwer­wie­gen­de­ren Fol­gen – erhöh­ten Unfall­zah­len, Herz-Kreis­lauf-Ereig­nis­sen, Kon­zen­tra­ti­ons­pro­ble­men – ist die Stu­di­en­la­ge zwar unein­heit­lich. Klar ist aber: Einen über­zeu­gen­den Nut­zen belegt sie erst recht nicht. Eine Maß­nah­me, die stört, ohne erkenn­bar zu nut­zen – das ist poli­tisch schwer zu recht­fer­ti­gen.

Viel­leicht erklärt das, war­um die Zeit­um­stel­lung für vie­le Men­schen längst zu einem Sym­bol gewor­den ist. Nicht für dra­ma­ti­sches Poli­tik­ver­sa­gen, son­dern für etwas Sub­ti­le­res: die Erfah­rung, dass eine bekann­te, jähr­lich wie­der­keh­ren­de Unan­nehm­lich­keit ein­fach wei­ter­läuft – obwohl seit Jah­ren über ihre Abschaf­fung dis­ku­tiert wird, obwohl sich in der EU-wei­ten Bür­ger­be­fra­gung 2018 eine deut­li­che Mehr­heit der Teil­neh­men­den gegen sie aus­ge­spro­chen hat. Die­se Kon­sul­ta­ti­on war zwar kei­ne reprä­sen­ta­ti­ve Umfra­ge, zeig­te aber ein­drück­lich, wie groß die Unzu­frie­den­heit ist.

Der eigent­li­che Grund für das Fest­hal­ten liegt nicht in Ber­lin, son­dern in Brüs­sel. Die Zeit­um­stel­lung ist durch die EU-Richt­li­nie 2000/84/EG ver­bind­lich gere­gelt; Deutsch­land hat hier schlicht kein eige­nes Wahl­recht. Eine Ände­rung müss­te auf EU-Ebe­ne ange­sto­ßen wer­den, das Initia­tiv­recht liegt bei der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on. Die Bun­des­re­gie­rung setzt des­halb auf eine har­mo­ni­sier­te Lösung – ver­ständ­li­cher­wei­se, denn unter­schied­li­che Zeit­re­gime in Euro­pa könn­ten Han­del, Ver­kehr und grenz­über­schrei­ten­de Kom­mu­ni­ka­ti­on deut­lich kom­pli­zier­ter machen.

Aus ver­wal­tungs­po­li­ti­scher Sicht ist das nach­voll­zieh­bar. Aus dem All­tag betrach­tet, wirkt es trotz­dem frus­trie­rend: Eine als über­flüs­sig emp­fun­de­ne Belas­tung bleibt bestehen, weil die Zustän­dig­kei­ten ver­teilt sind, weil Koor­di­nie­rung auf­wen­dig ist, weil euro­päi­sche Ein­heit­lich­keit Vor­rang hat. Das ist kein Skan­dal – aber es ist ein nüch­ter­nes Lehr­stück dar­über, wie moder­ne Meh­re­be­nen­po­li­tik funk­tio­niert. Ent­schei­dun­gen, die einst Sinn erga­ben, ver­lie­ren ihren Zweck, ohne dass sie des­halb auto­ma­tisch ver­schwin­den. Und genau das ist es, was vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an Poli­tik so oft als fern und schwer­fäl­lig emp­fin­den: nicht die gro­ßen Feh­ler, son­dern die klei­nen Din­ge, die sich ein­fach nicht ändern.


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