Die Schweiz will den alpenquerenden Transitverkehr stärker steuern und prüft dafür eine zusätzliche Abgabe für Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland. Hintergrund ist ein Beschluss des Schweizer Parlaments vom März 2026. Der Nationalrat stimmte als zweite Kammer einer entsprechenden Motion zu; zuvor hatte bereits der Ständerat grünes Licht gegeben. Damit ist die Gebühr jedoch noch nicht eingeführt. Der Bundesrat muss nun klären, wie eine solche Abgabe rechtlich, technisch und administrativ umgesetzt werden könnte.
Betroffen wären nach dem politischen Auftrag vor allem Personen, die die Schweiz lediglich auf dem Weg von einem Nachbarland in ein anderes durchqueren, ohne einen wesentlichen Aufenthalt im Land einzulegen. Im Mittelpunkt stehen dabei die stark belasteten Nord-Süd-Verbindungen, insbesondere die Routen über den Gotthard und den San Bernardino. An Wochenenden, vor Feiertagen und zu Beginn oder Ende der Ferien kommt es dort regelmäßig zu erheblichen Staus. Befürworter der Abgabe argumentieren, der reine Durchgangsverkehr verursache Kosten, belaste Anwohner und Infrastruktur, bringe dem Land aber nur begrenzten wirtschaftlichen Nutzen.
Die Höhe der möglichen Gebühr ist bislang nicht verbindlich festgelegt. Im Gespräch ist eine Abgabe von rund 21 Schweizer Franken, also etwa 23 Euro, pro Durchfahrt. Sie könnte zusätzlich zur bestehenden Schweizer Autobahnvignette erhoben werden. Diskutiert wird außerdem ein dynamisches Modell, bei dem Fahrten zu besonders stark nachgefragten Zeiten teurer wären als zu verkehrsärmeren Zeiten. Ziel wäre nicht nur die Einnahmenerzielung, sondern auch eine Verlagerung des Verkehrs auf andere Reisezeiten.
Offen ist, wie die Schweiz reine Transitfahrten zuverlässig erfassen würde. Denkbar wäre eine technische Kontrolle über Kameras und automatische Nummernschilderkennung an wichtigen Grenzübergängen und Transitachsen. Genau hier liegen jedoch zentrale Schwierigkeiten. Die Schweiz verfügt über zahlreiche Grenzübergänge, und eine systematische Erfassung müsste datenschutzrechtlich, organisatorisch und europapolitisch belastbar ausgestaltet werden. Der Bundesrat hatte bereits auf mögliche Umsetzungsprobleme hingewiesen; auch eine verfassungsrechtliche Grundlage oder eine Volksabstimmung könnten erforderlich werden.
Kritik kommt unter anderem von Verkehrsverbänden und aus den angrenzenden Regionen. Sie verweisen auf den Aufwand der Kontrolle, mögliche Diskriminierung ausländischer Verkehrsteilnehmer und zusätzliche Belastungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Auch europapolitisch ist der Ansatz sensibel, weil die Schweiz zwar nicht Mitglied der Europäischen Union ist, aber eng in den europäischen Personen- und Warenverkehr eingebunden bleibt. Kritiker warnen daher vor nationalen Einzelmaßnahmen, die zu Gegenreaktionen anderer Staaten führen könnten.
Für Reisende ändert sich vorerst nichts. Weiterhin benötigen Pkw bis 3,5 Tonnen für die Nutzung der Schweizer Autobahnen grundsätzlich die Jahresvignette. Eine zusätzliche Transitgebühr ist noch nicht fällig. Ob sie tatsächlich kommt, in welcher Höhe sie erhoben würde und ab wann sie gelten könnte, ist offen. Realistisch ist, dass bis zu einer möglichen Einführung noch mehrere Jahre vergehen. Die aktuelle Debatte markiert daher weniger eine unmittelbar bevorstehende Kostenänderung für Italienurlauber als vielmehr den Beginn eines politischen und rechtlichen Prüfprozesses.