Bei dem Dokument handelt es sich um ein umfassendes, interdisziplinäres Rechtsgutachten (vermutlich im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte, GFF), dass die Vereinbarkeit der Ziele und des Verhaltens der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes untersucht.
Das Gutachten zeichnet sich durch einen neuartigen methodischen Ansatz aus, der klassische juristische und sozialwissenschaftliche Analyse mit moderner KI-gestützter Massendatenauswertung kombiniert.
Im Folgenden finden Sie eine formale Zusammenfassung der Kerninhalte, der Methodik und der zentralen Ergebnisse des Gutachtens:
1. Zielsetzung und Prüfungsmaßstab
Das Gutachten prüft, ob die AfD verfassungswidrige Ziele verfolgt oder ob das Verhalten ihrer Anhänger*innen gegen die verfassungsmäßige Grundordnung verstößt. Der Fokus liegt dabei auf der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 GG), dem Demokratieprinzip, dem Rechtsstaatsprinzip sowie dem Diskriminierungsverbot.
2. Methodik: KI-gestützte Massendatenanalyse
Ein herausragendes Merkmal des Gutachtens ist die Auswertung eines gigantischen Datenkorpus (nahezu drei Millionen Social-Media-Beiträge von Plattformen wie Facebook, X, Telegram, TikTok und YouTube).
- Vorfilterung: Um diese Datenmengen zu bewältigen, wurde eine lokale OpenSearch-Instanz genutzt und ein KI-Modell (spezifisch das Open-Source-Modell Qwen3-235B-A22B mit einer “Mixture of Experts”-Architektur) eingesetzt.
- Systemprompts: Mithilfe von speziell entwickelten Systemprompts und Few-Shot-Learning wurde das Modell darauf trainiert, Textpassagen vorab auf verfassungsrechtlich relevante Kategorien (z. B. Rassismus, Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus) zu filtern.
- Validierung: Die KI-Ergebnisse wurden in einem mehrstufigen Prozess von Juristinnen und Sozialwissenschaftlerinnen manuell validiert und nach einem zurückhaltenden Bewertungsmaßstab in das Gutachten überführt.
3. Zentrale Befunde nach Prüfdimensionen
A. Menschenwürde, Rassismus und Muslimfeindlichkeit
- Ethnischer Volksbegriff: Die Partei vertritt ein ethno-kulturelles Volksverständnis, das Menschen mit Migrationsgeschichte oder anderer Staatsangehörigkeit die gleichberechtigte Zugehörigkeit zur staatlichen Gemeinschaft abspricht.
- Muslimfeindlichkeit: Das Gutachten belegt ein rassistisch motiviertes Politikkonzept gegen Musliminnen. Geforderte Maßnahmen wie ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Raum, Minarett- und Muezzinrufverbote verstoßen nach Ansicht der Gutachterinnen gegen die elementare Rechtsgleichheit und die Menschenwürde.
- Remigration: Die Forderung nach „millionenfacher Remigration“ (Massenabschiebungen) und die Instrumentalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (z. B. Ausbürgerungen) zielen auf eine homogene Gesellschaft ab und verletzen das Diskriminierungsverbot.
B. Demokratie- und Rechtsstaatsfeindlichkeit
- Einschüchterung von Gegnerinnen: Das Gutachten dokumentiert ein systematisches Muster, bei dem AfD-Funktionärinnen (bis in die Spitzenfraktion) politische Gegnerinnen, Journalistinnen und Richter*innen einschüchtern.
- Angriffe auf die Justiz: Es gibt zahlreiche Forderungen, amtierende oder ehemalige Regierungsmitglieder (z. B. Angela Merkel, Nancy Faeser) strafrechtlich zu verfolgen oder in „Untersuchungshaft“ zu nehmen, was als Infragestellung des rechtsstaatlichen Gewaltenteilungsprinzips gewertet wird.
- Solidarität mit Extremisten: Die Partei und ihre Funktionär*innen solidarisieren sich offen mit Akteuren der Neuen Rechten und rechtsextremen Milieus, insbesondere mit dem (zeitweise verbotenen) *Compact*-Magazin von Jürgen Elsässer oder Organisationen wie *Ein Prozent*.
C. Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus
- Struktureller Antisemitismus: Die Partei ist von einem strukturell antisemitischen Weltbild geprägt. Zwar wird der Holocaust selten offen geleugnet, aber es werden antisemitische Chiffren (z. B. „globale Eliten“, George Soros) verwendet, die an Verschwörungsmythen einer jüdischen Weltverschwörung anknüpfen.
- Geschichtsrevisionismus: Es gibt deutliche Relativierungstendenzen bezüglich der NS-Verbrechen. Begriffe wie „Schuldkult“ oder die Forderung nach einer Erinnerung an die „eigenen Opfer“ (unter sprachlichem Ausschluss der jüdischen Opfer) dienen der Abwehr historischer Verantwortung.
- Hinweis: Eine formale „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ im strengen verfassungsrechtlichen Sinne wird vom Gutachten verneint, da sich der Antisemitismus der AfD strukturell von dem der NSDAP unterscheidet und positive NS-Bezüge nur Einzelfälle darstellen.
D. Feindlichkeit gegenüber LGBTIQ-Personen
- Die Partei propagiert ein strikt heteronormatives, binäres Geschlechterbild.
- Trans- und Inter-Personen (explizit wird u.a. Tessa Ganserer genannt) werden in Reden und Posts massiv verhöhnt, pathologisiert und ihnen wird die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft abgesprochen. Inklusion und Diversitätsmaßnahmen werden als „Gehirnwäsche“ oder „Fetisch-Freakshow“ diffamiert.
E. Behindertenfeindlichkeit
- Es werden verfassungsrechtlich bedenkliche Forderungen erhoben, wie etwa die vollständige Abschaffung der schulischen Inklusion (explizites Beispiel: Landesprogramm der AfD Sachsen-Anhalt), zugunsten eines ausgebauten Förderschulsystems.
4. Parteiinterne Dynamik und Machtstrukturen
- Dominanz des völkischen Lagers: Die formale Auflösung des „Flügels“ um Björn Höcke hat die radikalen Kräfte nicht geschwächt. Das völkisch-nationalistische Lager dominiert die Partei programmatisch und personell.
- Informelle Netzwerke: Neben den formalen Machtzentren (Bundesvorstand um Alice Weidel und Tino Chrupalla) existieren informelle Netzwerke (z. B. um Sebastian Münzenmaier), die eine reichweitenstarke Parallelöffentlichkeit in den sozialen Medien betreiben.
- Ostdeutsche Landesverbände: Die Landesverbände in Ostdeutschland nehmen eine dominante Rolle ein und haben die programmatische Ausrichtung der Gesamtpartei maßgeblich nach rechts verschoben.
Fazit des Gutachtens
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die AfD in zentralen Bereichen – insbesondere in ihrer Migrationspolitik, der Konstruktion eines ethnischen Volksbegriffs, der Muslimfeindlichkeit und im Umgang mit politischen Gegner sowie der Justiz – Ziele verfolgt und Verhaltensweisen an den Tag legt, die im strukturellen Widerspruch zur Menschenwürdegarantie und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Die Partei agiert dabei zunehmend professionalisiert und nutzt soziale Medien sowie KI-gestützte Strategien, um ihre Narrative zu verbreiten und demokratische Institutionen zu untergraben.
Gemäß dem vorliegenden Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG).
Das Gutachten bejaht die zentrale Forschungsfrage mit der eindeutigen Feststellung, dass die Partei nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung systematisch zu beeinträchtigen.
Die juristische Würdigung stützt sich im Wesentlichen auf folgende Kernergebnisse:
- Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG) und das Diskriminierungsverbot
Die Partei vertritt einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, der die rechtliche Gleichheit aller Staatsbürger infrage stellt. Das Gutachten wertet Forderungen nach einem Kopftuchverbot im öffentlichen Raum, nach Minarett- und Muezzinrufverboten sowie das politische Konzept der „millionenfachen Remigration“ (Massenabschiebungen) als schwere Verstöße gegen die elementare Rechtsgleichheit und die Menschenwürde von Muslim*innen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Schutzsuchenden. - Missachtung des Demokratieprinzips
Es wird ein systematisches Muster der Einschüchterung dokumentiert. Funktionärinnen der Partei versuchen demnach, parlamentarische und außerparlamentarische politische Gegnerinnen, Journalistinnen sowie Richterinnen einzuschüchtern, um sie aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen. Ferner fordert die Partei die strafrechtliche Verfolgung von Politiker*innen anderer Parteien für demokratisch legitimierte Entscheidungen (z. B. durch Forderungen nach „Untersuchungshaft“). - Gefährdung des Rechtsstaatsprinzips
Die Partei delegitimiert weite Teile der unabhängigen Justiz und stellt fundamentale Prinzipien der Gewaltenteilung infrage, was als rechtsstaatsfeindliches Verhalten gewertet wird. - Struktureller Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus
Das Gutachten belegt einen in der Partei weit verbreiteten strukturellen Antisemitismus, der sich vor allem in der Nutzung antisemitischer Chiffren und Verschwörungsmythen (z. B. über „globale Eliten“) manifestiert. Zudem wird ein ausgeprägter Geschichtsrevisionismus festgestellt, der durch Begriffe wie „Schuldkult“ und eine Täter-Opfer-Umkehr die historische Verantwortung für die NS-Verbrechen abzuwehren sucht. Hinweis: Eine formale „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ wird jedoch verneint, da sich der Antisemitismus der AfD strukturell von dem der NSDAP unterscheidet. - Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Neben der Muslimfeindlichkeit weist das Gutachten eine massive, die Menschenwürde missachtende Abwertung von LGBTIQ-Personen nach. Darüber hinaus werden in bestimmten Landesverbänden (explizit hervorgehoben wird Sachsen-Anhalt) verfassungswidrige Forderungen wie die vollständige Abschaffung der schulischen Inklusion für Menschen mit Behinderungen erhoben.
Fazit und Handlungspotenzial
Die Autorinnen des Gutachtens kommen zu dem Schluss, dass die AfD nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern dank einer wachsenden Mitgliederbasis, einer flächendeckenden parlamentarischen Präsenz und eigener Medienformate auch das organisatorische Potenzial (die sogenannte Potenzialität) besitzt, diese Ziele wirksam umzusetzen. Nach Einschätzung der Gutachterinnen hätte ein zulässiger Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht (gemäß Art. 21 Abs. 4 GG i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) daher wahrscheinlich Erfolg.
Quelle: GFF Gutachten