Beken­ner­schrei­ben nach Brän­den an Bahn­stre­cke – star­ker Sabo­ta­ge­ver­dacht

Nach Brän­den an der wich­ti­gen Bahn­stre­cke zwi­schen Köln und Düs­sel­dorf ver­dich­ten sich die Hin­wei­se auf einen geziel­ten links­extre­mis­ti­schen Sabo­ta­ge­akt. Im Inter­net wur­de ein Beken­ner­schrei­ben unter dem Namen „Kom­man­do Angry Birds“ ver­öf­fent­licht. Dar­in wird behaup­tet, für die Beschä­di­gun­gen an der Bahn­ver­bin­dung nörd­lich von Lever­ku­sen ver­ant­wort­lich zu sein. Ob das Schrei­ben tat­säch­lich von den Tätern stammt, ist Gegen­stand der lau­fen­den Ermitt­lun­gen.

An zwei Stel­len waren Feu­er im Bereich der Bahn­in­fra­struk­tur aus­ge­bro­chen. Dabei wur­den unter ande­rem Signal- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­bel beschä­digt. Die Stre­cke muss­te wäh­rend der Lösch- und Repa­ra­tur­ar­bei­ten zeit­wei­se voll­stän­dig gesperrt wer­den. Regio­nal- und Fern­zü­ge fie­len aus, wur­den umge­lei­tet oder erreich­ten ihre Zie­le mit erheb­li­chen Ver­spä­tun­gen. Am Sams­tag­abend konn­te die Ver­bin­dung wie­der frei­ge­ge­ben wer­den.

Poli­zei und Staats­schutz ermit­teln wegen des Ver­dachts der vor­sätz­li­chen Brand­stif­tung und eines poli­tisch moti­vier­ten Angriffs auf kri­ti­sche Infra­struk­tur. Nach Medi­en­be­rich­ten hal­ten Sicher­heits­krei­se einen tech­ni­schen Defekt als Ursa­che für wenig wahr­schein­lich. Das im Inter­net ver­öf­fent­lich­te Schrei­ben wird auf sei­ne Echt­heit und mög­li­che Ver­bin­dun­gen zu frü­he­ren Taten geprüft.

Das „Kom­man­do Angry Birds“ wird dem links­extre­mis­ti­schen Spek­trum zuge­rech­net. Unter die­sem Namen wur­den bereits in der Ver­gan­gen­heit Anschlä­ge oder Anschlags­ver­su­che auf Bahn­an­la­gen und Ein­rich­tun­gen der Ener­gie­ver­sor­gung für sich rekla­miert. Ob hin­ter den ver­schie­de­nen Beken­ner­schrei­ben eine fes­te Grup­pie­rung, wech­seln­de Täter oder ledig­lich ein gemein­sam ver­wen­de­tes Akti­ons­la­bel ste­hen, ist öffent­lich nicht abschlie­ßend geklärt.

NRW-Innen­mi­nis­ter Her­bert Reul bezeich­ne­te die Vor­fäl­le als geziel­te Sabo­ta­ge. Wer zen­tra­le Infra­struk­tur angrei­fe, tref­fe nicht nur die Deut­sche Bahn, son­dern den Staat und zahl­rei­che unbe­tei­lig­te Men­schen. Beson­ders pro­ble­ma­tisch sei, dass bei sol­chen Brand­le­gun­gen auch eine Aus­brei­tung des Feu­ers und damit wei­te­re Schä­den bil­li­gend in Kauf genom­men wür­den. Reul hält eine links­extre­mis­ti­sche Urhe­ber­schaft zumin­dest bei einem der Brand­or­te für wahr­schein­lich.

Fest steht bis­lang: Es gibt ein Beken­ner­schrei­ben, deut­li­che Anzei­chen für vor­sätz­li­che Mani­pu­la­tio­nen und einen star­ken Sabo­ta­ge­ver­dacht. Nicht abschlie­ßend bewie­sen ist dage­gen, wer die Brän­de gelegt hat und ob die Ver­fas­ser des Schrei­bens tat­säch­lich mit den Tätern iden­tisch sind. Bis ent­spre­chen­de Bewei­se vor­lie­gen, soll­te des­halb von einem mut­maß­li­chen Anschlag und einer rekla­mier­ten, nicht gericht­lich fest­ge­stell­ten Täter­schaft gespro­chen wer­den.

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