Am 1. Januar 2027 soll mit dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot das Nachfolgemodell der im Jahr 2004 eingeführten Riester-Rente an den Start gehen. Das neue Konzept soll es Millionen von Förderberechtigten in Deutschland ermöglichen, steuerlich begünstigt und staatlich bezuschusst in ETFs, aktive Investmentfonds oder Anleihen zu investieren. Doch während private Finanzdienstleister, Broker und Banken sich auf den Marktstart vorbereiten, zeichnen sich bei der Umsetzung des geplanten staatlichen Standarddepots erhebliche Verzögerungen ab. Branchenbeobachter und Regierungskreise gehen davon aus, dass das öffentlich verwaltete Angebot zum geplanten Stichtag nicht rechtzeitig bereitstehen wird.
Das Altersvorsorgedepot basiert auf einem System staatlicher Zulagen. Um die maximale jährliche Grundzulage in Höhe von 540 Euro zu erhalten, müssen Sparer einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr (entsprechend 150 Euro monatlich) in einen zertifizierten Vertrag einzahlen. Für Familien sieht das Gesetz zusätzlich eine jährliche Zulage von 300 Euro pro Kind vor. Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente entfällt die Pflicht zur vollständigen Beitragsgarantie, was den Anbietern eine renditestärkere Ausrichtung am Kapitalmarkt ermöglicht.
Um den Zugang für Personen ohne vertiefte Finanzkenntnisse zu erleichtern, schreibt der Gesetzgeber vor, dass jeder zugelassene Anbieter ein sogenanntes Standarddepot bereithalten muss. Dieses zeichnet sich durch standardisierte Vorgaben und einen gesetzlichen Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent der Ansparsumme pro Jahr aus. Die Anlage im Standarddepot folgt einem Lebenszyklusmodell: In jungen Jahren fließen die Beiträge überwiegend in renditeorientierte Segmente wie Aktien-ETFs. Mit zunehmendem Alter erfolgt eine schrittweise Umschichtung in defensive Geldmarktfonds, um das angesparte Vermögen vor dem Renteneintritt abzusichern.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass neben den privaten Akteuren auch der Staat ein solches Standarddepot anbietet. Diese öffentlich verwaltete Variante soll als kostengünstiger Referenzwert (Benchmark) dienen, an dem sich der Markt orientieren muss. Fachleute erwarten, dass der Wettbewerb die Kostenstrukturen privater Online-Banken und Neobroker deutlich unter die gesetzliche 1‑Prozent-Grenze drücken wird.
Dass die staatliche Alternative zum Jahreswechsel 2027 voraussichtlich fehlen wird, liegt an komplexen administrativen und logistischen Hürden. Das Bundesfinanzministerium muss die Umsetzung koordinieren, sieht sich jedoch mit strukturellen Defiziten konfrontiert. Als potenzielle Verwalter des Kapitals wurden unter anderem die Deutsche Bundesbank sowie der Staatsfonds Kenfo (Fonds zur Finanzierung der Kernmüllentsorgung) diskutiert. Beide Institutionen verfügen zwar über Expertise in der institutionellen Vermögensverwaltung, besitzen jedoch keinerlei Erfahrung im Massengeschäft mit Privatkunden. Für die Administration Hunderttausender Einzeldepots inklusive Kundenservice und Beschwerdemanagement müssten externe Dienstleistungen im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens vergeben werden. Ein solcher Vergabeprozess beansprucht erfahrungsgemäß mehrere Monate, weshalb der enge Zeitplan bis Januar 2027 als kaum einhaltbar gilt.
Für die privaten Finanzinstitute bedeutet diese Verzögerung, dass sie zum Marktstart ohne direkte staatliche Konkurrenz auftreten können. Für die Verbraucher ergibt sich daraus jedoch kein unmittelbarer Handlungsdruck. Da keine Pflicht zum schnellen Abschluss am 1. Januar besteht, empfiehlt sich eine gründliche Prüfung der privaten Angebote. Ein späterer Wechsel des Anbieters ist zudem gesetzlich erleichtert: Die Abschlusskosten der neuen Depots müssen über die gesamte Laufzeit verteilt werden, und nach einer Frist von fünf Jahren soll ein kostenfreier Wechsel des Depotanbieters möglich sein. Sollte das staatliche Depot im Laufe des Jahres 2027 eingeführt werden, ist zudem denkbar, dass Übergangsregelungen eine rückwirkende Förderung für das gesamte Kalenderjahr ermöglichen.
Abzugrenzen ist das Altersvorsorgedepot von der ebenfalls diskutierten Kapitalrente (auch als Generationenkapital bezeichnet). Während das Altersvorsorgedepot eine freiwillige, staatlich geförderte Anlage innerhalb der privaten Altersvorsorge (3. Säule) darstellt, ist das Generationenkapital als kollektives Anlagekonzept innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (1. Säule) konzipiert, das für Beitragszahler obligatorisch ist und vom Staat verwaltet wird.