Worum es geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Einsatz von Taschenlampen mit Stroboskopfunktion durch die Bundespolizei. Hintergrund sind Medienberichte über deren Verwendung bei Demonstrationen, insbesondere gegenüber Pressevertretern.
Kernaussagen der Bundesregierung
1. Ausstattung & Einführung
- Seit 2021 werden Bundespolizistinnen und ‑polizisten sukzessive mit Taschenlampen ausgestattet, die teilweise eine Stroboskopfunktion besitzen.
- Die Ausstattung erfolgt turnusmäßig und bedarfsorientiert, besonders für Einheiten mit Einsätzen bei Dunkelheit.
2. Zweck der Stroboskopfunktion
Die Bundesregierung nennt ausschließlich polizeiliche Einsatzzwecke, u. a.:
- Aufmerksamkeit erzeugen
- Personen kurzzeitig irritieren oder ablenken
- polizeiliche Maßnahmen unterstützen
- Gefahren für Einsatzkräfte reduzieren
Ein Einsatz zur Einschränkung der Pressefreiheit sei nicht vorgesehen.
3. Schulung & Regeln
- Beamtinnen und Beamte erhalten eine Einweisung in Handhabung, Einsatzmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen.
- Es existieren interne Sicherheitshinweise, deren Inhalte aus „einsatztaktischen Gründen“ nicht offengelegt werden.
4. Einsatz gegenüber Presse & rechtliche Grundlage
- Einsatz als Hilfsmittel körperlicher Gewalt nach § 2 Abs. 3 UZwG (Bund).
- Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sein.
- Die Bundesregierung sieht keine Erkenntnisse, dass Pressefreiheit eingeschränkt wurde.
5. Gesundheitliche Risiken (Epilepsie)
- Gefahren für Menschen mit fotosensibler Epilepsie sind bekannt.
- Schulungen beinhalten Hinweise zu Risiken und Hilfeleistungen.
6. Versammlungsfreiheit
- Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung, dass der mögliche Einsatz von Stroboskopen Menschen mit Epilepsie von der Teilnahme an Demonstrationen abhalten könnte.
7. Bundesländer
- Keine Erkenntnisse darüber, ob Länderpolizeien ebenfalls Stroboskoplampen einsetzen.
8. Gesetzesänderungen
- Keine geplanten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen.
- Die bestehenden Regelungen seien ausreichend.
Kurzfazit
Die Bundesregierung bestätigt den Einsatz von Stroboskop-Taschenlampen durch die Bundespolizei, sieht darin ein legitimes polizeiliches Einsatzmittel und betont, dass weder Pressefreiheit noch Versammlungsfreiheit beeinträchtigt würden. Konkrete interne Einsatzregeln werden nicht offengelegt, und gesetzliche Änderungen sind nicht geplant.
Quelle: Bundestags-Drucksache 21/7106