Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
Deutschland übermittelt der Türkei regelmäßig sogenannte Strafnachrichten über rechtskräftige Verurteilungen türkischer Staatsangehöriger. Diese Daten fließen in das türkische zentrale Strafregister ein, auf das verschiedene Behörden zugreifen können. Die Zahl der Übermittlungen ist über Jahrzehnte stark gestiegen.
Inhalt der Strafnachrichten
- Enthalten vollständige Registerdaten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Anschrift
- Datum der Entscheidung, Aktenzeichen, Gericht, Rechtskraftdatum
- Datum der letzten Tat, Tatbezeichnung, angewendete Strafnormen (inkl. Paragraphen), Inhalt der Strafe
- Keine Sachverhaltsdetails werden übermittelt.
- Deliktsbezeichnung erfolgt als Tatbezeichnung + Paragraphenangabe.
Umfang der Übermittlungen (2022–2025)
Strafnachrichten pro Jahr:
- 2022: 62 001
- 2023: 71 824
- 2024: 78 675
- 2025: 72 991
Betroffene Personen (nur türkische Staatsangehörige):
- 2022: 44 420
- 2023: 57 339
- 2024: 63 563
- 2025: 63 087
Verfahren & Form
- Übermittlung erfolgt weiterhin automatisiert und quartalsweise.
- Papierform/Formulare wie bisher, keine Umstellung auf elektronische Übermittlung.
Keine Statistik / Keine Erkenntnisse
Die Bundesregierung führt keine Statistik über:
- bestimmte Deliktskategorien (Vereinsgesetz, verbotene Vereinigungen, Versammlungsgesetz)
- Ablehnungen von Strafnachrichten
- Beschwerden von Betroffenen
- Fälle politischer Verfolgung oder missbräuchlicher Nutzung der Daten in der Türkei
- Weitergabe oder Zweckentfremdung der Daten durch türkische Behörden
Rechtliche Grundlagen & Datenschutz
- Rechtsgrundlage: Artikel 22 EuRhÜbK + § 57 BZRG
- DSGVO gilt grundsätzlich; Übermittlungen müssen mit Kapitel V DSGVO vereinbar sein.
- Kein Angemessenheitsbeschluss der EU für die Türkei.
- „Geeignete Garantien“: völkerrechtliche Verträge + Prüfung eingehender Ersuchen.
- Keine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt.
Zugriff türkischer Behörden
- Zugriffskreis laut türkischem Strafregistergesetz unverändert seit 2022.
- Keine neuen Erkenntnisse über tatsächliche Datensicherheit oder Nutzung in Apps wie „Kim“.
Auswirkungen auf Betroffene
- Keine Information an betroffene Personen über die Übermittlung ihrer Daten.
- Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Festnahmen, Verhöre oder Ausreisesperren aufgrund übermittelter Daten.
Rechtshilfeersuchen der Türkei (2022–2025)
Unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister:
- 2022: 7
- 2023: 2
- 2024: 7
- 2025: 0
Ergebnisse der Ersuchen sind wegen Löschfristen nicht bekannt.
Bewertung durch die Bundesregierung
- Kein Anlass, die Praxis des automatisierten Strafnachrichtenaustauschs zu überprüfen (trotz Schrems‑II).
- Keine Planung, künftig systematische Statistiken zu führen.
Quelle: Bundestags‑Drucksache 21/7547