Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027
1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen (2026–2030)
- Wachstum: Nach schwachen Vorjahren und Belastungen durch geopolitische Krisen (insb. Nahostkonflikt) rechnet die Bundesregierung für 2026 mit einem preisbereinigten BIP-Wachstum von +0,5 % und für 2027 mit +0,9 %. Bis 2030 wird ein durchschnittliches Wachstum von rd. 0,9 % p. a. prognostiziert.
- Inflation: Nach 2,2 % (2024/2025) steigt die Inflation 2026 krisenbedingt vorübergehend auf 2,7 % und liegt 2027 bei prognostizierten 2,8 %, bevor sie sich normalisiert.
- Arbeitsmarkt: Zeigt sich trotz leichter Schwächephasen (Arbeitslosenquote 2026: 6,3 %) mittelfristig robust; bis 2030 wird ein Rückgang auf ca. 2,8 Mio. Arbeitslose erwartet.
2. Eckdaten des Bundeshaushalts & Finanzplans
| Kennzahl (in Mrd. €) | Soll 2026 | Entwurf 2027 | Plan 2028 | Plan 2029 | Plan 2030 |
| Gesamtausgaben / ‑einnahmen | 524,5 | 555,4 | 588,2 | 597,8 | 635,4 |
| Steuereinnahmen | 387,2 | 394,7 | 406,4 | 416,6 | 437,3 |
| Nettokreditaufnahme (NKA) gesamt | 98,0 | 118,7 | 148,8 | 152,0 | 167,3 |
| davon reguläre NKA (Schuldenbremse) | 40,4 | 33,4 | 23,5 | 19,1 | 15,6 |
| davon Bereichsausnahme (Art. 115 GG) | 57,6 | 85,4 | 125,3 | 132,9 | 151,8 |
- Schuldenregel & Bereichsausnahme: Die reguläre Kreditobergrenze nach Art. 115 GG wird voll ausgeschöpft. Zusätzliche Kredite werden über die neu geschaffene verfassungsrechtliche Bereichsausnahme aufgenommen (für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, IT-Sicherheit und Auslandshilfen oberhalb von 1 % des BIP).
- Zinsausgaben: Steigen infolge des Schuldenstands und höherer Renditen drastisch an: von 30,3 Mrd. € (2026) über 41,9 Mrd. € (2027) auf 80,7 Mrd. € (2030).
3. Haushaltspolitische Schwerpunkte & Sondervermögen
A. Äußere und Innere Sicherheit
- Verteidigungsetat (BMVg): Wächst massiv von 109,75 Mrd. € (2027) auf 183,66 Mrd. € (2030). Da das 100-Mrd.-€-Sondervermögen Bundeswehr Ende 2027 vollständig verausgabt ist, werden die Verteidigungsausgaben ab 2028 voll über den Kernhaushalt abgebildet.
- NATO-Quote: Deutschland setzt die Beschlüsse des Gipfels in Den Haag 2025 um und plant, die Kernverteidigungsquote bis 2029 auf 3,5 % des BIP zu steigern.
- Ukraine-Hilfe: Im Haushalt 2027 sind hierfür 11,6 Mrd. € (Einzelplan 60) etatisiert.
- Innere Sicherheit: Aufbau neuer Kapazitäten wie dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum (Ende 2025) und dem GATZ Hybrid (Juni 2026); Stärkung von Bundespolizei, BKA, THW und BBK.
B. Investitionsoffensive & Sondervermögen
- Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK): 500 Mrd. € Gesamtrahmen über 12 Jahre (300 Mrd. € Bund, 100 Mrd. € Länder/Kommunen, 100 Mrd. € KTF). Für 2027 sind aus dem SVIK Investitionen von 54,9 Mrd. € (davon 36,6 Mrd. € Bundessäule v. a. für Verkehr, Digitalisierung und Bildung) geplant.
- Klima- und Transformationsfonds (KTF): Programmausgaben 2027 i. H. v. 40,3 Mrd. € (u. a. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 12,6 Mrd. €, Industriestrompreis, Strompreiskompensation, Wasserstoffwirtschaft).
- Verkehr: Grundsatz „Erhalt vor Neubau“; insgesamt 135,5 Mrd. € für Schiene (84 Mrd. €), Straße (44,5 Mrd. €) und Wasserwege bis 2030.
C. Soziales, Arbeit und Bildung
- BMAS (Einzelplan 11): Größter Einzeletat mit 201,5 Mrd. € (2027), steigend auf 233,1 Mrd. € (2030). Davon fließen 2027 rund 132 Mrd. € (2030: 164,5 Mrd. €) in Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung.
- Bürgergeld/Arbeitsmarkt: 40,85 Mrd. € für Grundsicherung und Wohnkosten (KdU); 5,2 Mrd. € Bundesdarlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Bildung & Familie: Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/27 (GaFöG); Fortführung des Startchancen-Programms (10 Mrd. € bis 2034); Einführung des Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zur frühkindlichen Bildung.
4. Haushaltskonsolidierung & Einnahmenpolitik
Der bisherige Handlungsbedarf für 2027 (34 Mrd. €) wurde aufgelöst. Die Konsolidierung stützt sich auf:
- Ausgabenseitige Maßnahmen:
- Einführung einer systematischen ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung (zwoH) und Aufgabenkritik (Einsparungen: 4 Mrd. € in 2027, ab 2028: 8 Mrd. € p. a.).
- Kürzung von nicht gebundenen Finanzhilfen (insb. im KTF).
- Absenkung des Bundeszuschusses zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 2 Mrd. € auf 12,5 Mrd. €.
- Reformen bei Elterngeld und Wohngeld sowie Rückkehr zum einstufigen Fortschreibungsmechanismus im SGB XII.
- Einnahmenseitige Vorhaben:
- Besteuerung von Kryptowerten (z. B. Bitcoin): Überführung in die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Wegfall der bisherigen 1‑jährigen Steuerbefreiung bei privaten Veräußerungsgewinnen).
- Verbrauchsteuern: Erhöhung der Alkohol‑, Schaumwein- und Alkopopsteuer um 20 %; Anpassung der Tabaksteuer; Einführung einer Plastiksteuer (Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen) sowie einer Zuckergetränkesteuer.
- Verstärkte Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität (Registrierkassenpflicht, Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz).
- Entlastungen:
- Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer („Investitionsbooster“).
- Einkommensteuerreform zum 01.01.2027 zur Entlastung kleiner/mittlerer Einkommen.
- Dauerhafte Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab km 1.
- Tilgungsverschiebung:
- Der Beginn der Tilgung für das Sondervermögen Bundeswehr sowie krisenbedingte Notlagenkredite wird per Beschluss auf das Jahr 2033 verschoben (Laufzeit bis 2060 gestreckt).
Quelle: Finanzplan
Bundestags-Drucksache 21/7301