Weibliche Genitalverstümmelung – Lagebild, Schutz, Versorgung, Asylpraxis und internationale Kooperation
Antwort der Bundesregierung (09.09.2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) in Deutschland und international.
1. Datenlage & Methodische Probleme
- Schätzungen: Ende 2024 lebten ca. 123.000 betroffene oder gefährdete Frauen und Mädchen in Deutschland.
- Dunkelziffer wahrscheinlich höher, da:
- eingebürgerte Personen nicht erfasst werden,
- Personen ohne Aufenthaltsstatus fehlen,
- internationale Datenlage unvollständig ist (repräsentative Daten nur für 31 Länder).
- Bundesregierung nutzt u. a. den methodischen Rahmen des European Institute for Gender Equality (EIGE).
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage
- Austausch mit NGOs und internationalen Organisationen.
- Beteiligung an EIGE‑Konsultationen zur Weiterentwicklung der Risikoermittlung.
- Nutzung und Weiterentwicklung quantitativer Schätzmodelle.
3. Forschung seit 2020
- Aktuell gefördert: „Stark gegen FGM/C – Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse zur Schulungslandschaft“ (2026, 134.216 €).
- Weitere Forschungslücken werden erst nach Projektende bewertet.
4. Prävention & Schutzmaßnahmen
Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
- Zentrales Präventionsinstrument seit 2021.
- In 17 Sprachen verfügbar.
- Über 234.000 gedruckte Exemplare versendet.
- Informiert über Strafbarkeit, Hilfsangebote und Risiken bei Auslandsreisen.
Bund-Länder-NRO-Arbeitsgemeinschaft
- Austausch über Herausforderungen, Maßnahmen und Zuständigkeiten.
5. Qualifizierung von Fachkräften
Geförderte Maßnahmen seit 2020 u. a.:
- Schulungen zum Umgang mit dem Schutzbrief.
- Erklärfilme für Gesundheitsfachkräfte.
- Projekte zu Kinderschutz, Sexualität, Schwangerschaft, Trauma.
- Community-basierte Projekte zur Stärkung Betroffener.
6. Medizinische Versorgung & Leitlinien
- Regelversorgung deckt medizinische und psychotherapeutische Behandlung ab.
- WHO-Leitlinie (2025) und deutsche S2k-Leitlinie (2022) enthalten Vorgaben zu Prävention und Rekonstruktion.
- Keine bundesweite Daten zu spezialisierten Kliniken oder Praxen.
7. Kinder- und Jugendschutz
- Keine bundesweiten Daten zu Einbindung von Schulärzten oder Kitas.
- Zuständigkeit liegt bei den Ländern.
8. Digitale Beratungsangebote
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät auch zu FGM/C.
9. Auslandsvertretungen
- Konsularischer Schutz für deutsche Staatsangehörige in akuten Notlagen.
- Keine speziellen FGM/C‑Notfallprotokolle genannt.
10. Strafverfolgung
- Keine spezifischen Bundesmaßnahmen zu § 226a StGB (FGM/C).
- Keine Pläne für neue Handreichungen oder Leitfäden.
11. Asylverfahren
- BAMF erfasst FGM/C‑bezogene Fälle nicht statistisch.
- Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung vorhanden.
- Ärztliche Bescheinigungen werden eingefordert und vom BAMF bezahlt.
- Minderjährige werden zwingend durch speziell geschulte Beauftragte angehört.
12. Internationale Zusammenarbeit
- Deutschland unterstützt Programme in Ostafrika (Äthiopien, Somalia, Sudan).
- 2020–2023: 5,9 Mio. €
- 2024–2026: 11,33 Mio. €
- Beiträge an UNFPA/UNICEF Joint Programme: 2020–2027 insgesamt 6 Mio. €.
- Keine Kürzungen seit 2020.
13. EU‑Ebene
- Bundesregierung setzt sich für einheitliche Standards zum Schutz vor FGM/C ein.
- Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1385 läuft (Gesetzentwurf im Bundestag).
14. Weitere Punkte
- Zahlreiche Community-Projekte gefördert (Lessan e. V., SAIDA, TABU).
- Evaluationen durch ZEP, IfS und interne Supervisionen.
- Keine bundesweiten Daten zu regionaler Versorgung, Gutachtenpraxis oder Reichweite einzelner Maßnahmen.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7947