War­um Eigen­tums­for­men nicht über Erfolg ent­schei­den – son­dern ihre insti­tu­tio­nel­le Aus­ge­stal­tung

Die Vor­stel­lung, dass Pri­vat­ei­gen­tum bei­na­he zwangs­läu­fig zu ver­ant­wort­li­chem Umgang mit Res­sour­cen füh­re, wäh­rend gemein­schaft­li­ches Eigen­tum frü­her oder spä­ter in Über­nut­zung, Miss­wirt­schaft oder Ver­ant­wor­tungs­lo­sig­keit ende, gehört zu den hart­nä­ckigs­ten Annah­men moder­ner Wirt­schafts­de­bat­ten. Sie beruht auf einem ein­fa­chen Bild mensch­li­chen Ver­hal­tens: Was einem selbst gehört, wird geschützt; was allen gehört, fühlt sich nie­man­dem wirk­lich zuge­hö­rig. Dar­aus scheint eine eben­so ein­fa­che Schluss­fol­ge­rung zu fol­gen: Je kla­rer Eigen­tum indi­vi­dua­li­siert wird, des­to grö­ßer sind Anreiz, Ver­ant­wor­tung und Effi­zi­enz.

His­to­risch und empi­risch ist die­se Gegen­über­stel­lung jedoch zu grob. Pri­vat­ei­gen­tum kann Res­sour­cen schüt­zen, aber eben­so kurz­fris­ti­ge Aus­beu­tung för­dern. Staat­li­ches Eigen­tum kann lang­fris­ti­ge Pla­nung ermög­li­chen, aber auch schwer­fäl­li­ge Büro­kra­tien her­vor­brin­gen. Gemein­schaft­li­ches Eigen­tum kann an man­geln­der Koope­ra­ti­on schei­tern – oder über Jahr­hun­der­te erstaun­lich sta­bil funk­tio­nie­ren. Ent­schei­dend ist daher weni­ger die abs­trak­te Eigen­tums­form als die insti­tu­tio­nel­le Ord­nung, in die sie ein­ge­bet­tet ist: Wer darf eine Res­sour­ce nut­zen? Wer ent­schei­det über ihre Ver­wen­dung? Wer trägt die Kos­ten? Wer kon­trol­liert Regel­ver­stö­ße? Wie wer­den Kon­flik­te gelöst? Und kön­nen Regeln ver­än­dert wer­den, wenn sich öko­lo­gi­sche, sozia­le oder wirt­schaft­li­che Bedin­gun­gen wan­deln?

Gera­de der Blick in die Geschich­te zeigt, wie wenig selbst­ver­ständ­lich die heu­te ver­brei­te­te Vor­stel­lung eines aus­schließ­lich indi­vi­du­el­len Eigen­tums ist. In vie­len Tei­len des mit­tel­al­ter­li­chen und früh­neu­zeit­li­chen Euro­pas bestan­den kom­ple­xe Sys­te­me über­la­ger­ter Rech­te. Land war nicht ein­fach ent­we­der pri­vat oder gemein­schaft­lich. Ein Grund­herr konn­te bestimm­te Herr­schafts­rech­te besit­zen, wäh­rend Bau­ern über ver­brief­te oder gewohn­heits­recht­lich abge­si­cher­te Nut­zungs­rech­te ver­füg­ten. Wäl­der lie­fer­ten Brenn- und Bau­holz, Wei­den dien­ten gemein­sa­mer Vieh­hal­tung, Gewäs­ser wur­den gemein­schaft­lich genutzt und Brach­flä­chen konn­ten sai­so­nal unter­schied­li­chen Grup­pen offen­ste­hen. Eigen­tum bestand damit aus einem Bün­del ver­schie­de­ner Rech­te, die auf meh­re­re Akteu­re ver­teilt waren.

Die­se All­men­den waren kei­nes­wegs herr­schafts­freie Räu­me, in denen jeder neh­men konn­te, was er woll­te. Im Gegen­teil: Ihre lang­fris­ti­ge Funk­ti­ons­fä­hig­keit beruh­te häu­fig gera­de dar­auf, dass Nut­zung genau gere­gelt war. Wer Wei­de­rech­te besaß, wie vie­le Tie­re gehal­ten wer­den durf­ten, wann bestimm­te Flä­chen genutzt wer­den konn­ten oder wel­che Pflich­ten gegen­über der Gemein­schaft bestan­den, war oft­mals detail­liert fest­ge­legt. Gemein­schaft­li­ches Eigen­tum bedeu­te­te also nicht die Abwe­sen­heit von Regeln, son­dern eine ande­re Ver­tei­lung von Rech­ten und Ver­ant­wor­tung.

Mit der Aus­brei­tung von Ein­he­gun­gen und Pri­va­ti­sie­run­gen ver­än­der­te sich die­ses Gefü­ge tief­grei­fend. Beson­ders in Eng­land wur­den über meh­re­re Jahr­hun­der­te offe­ne Feld­sys­te­me und gemein­schaft­lich genutz­te Flä­chen zusam­men­ge­legt, abge­grenzt und zuneh­mend indi­vi­dua­li­siert. Dahin­ter stan­den unter­schied­li­che Moti­ve: die Kom­mer­zia­li­sie­rung der Land­wirt­schaft, die Zusam­men­füh­rung ver­streu­ter Flä­chen, neue Pro­duk­ti­ons­me­tho­den, stei­gen­de Boden­wer­te und in bestimm­ten Pha­sen auch die pro­fi­ta­ble Woll­pro­duk­ti­on. Für Tei­le der länd­li­chen Bevöl­ke­rung bedeu­te­te die­ser Wan­del jedoch den Ver­lust tra­di­tio­nel­ler Nut­zungs­rech­te und damit einer wich­ti­gen Grund­la­ge ihrer wirt­schaft­li­chen Exis­tenz.

Par­al­lel dazu ent­wi­ckel­te sich eine poli­ti­sche und phi­lo­so­phi­sche Vor­stel­lung von Eigen­tum, die den indi­vi­du­el­len Anspruch stär­ker beton­te. Beson­ders ein­fluss­reich wur­de die Idee, dass Men­schen durch ihre Arbeit einen beson­de­ren Anspruch auf die Früch­te ihrer Tätig­keit und unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch auf die von ihnen bear­bei­te­ten Res­sour­cen erwer­ben. Pri­vat­ei­gen­tum erschien damit nicht nur als recht­li­che Kon­struk­ti­on, son­dern als Aus­druck per­sön­li­cher Frei­heit, Selbst­be­stim­mung und Ver­ant­wort­lich­keit. Die­se Ver­bin­dung prägt moder­ne Gesell­schaf­ten bis heu­te.

Doch aus der his­to­ri­schen Durch­set­zung einer Eigen­tums­ord­nung folgt noch nicht, dass sie unter allen Bedin­gun­gen ande­ren For­men über­le­gen wäre. Genau an die­sem Punkt gewann im 20. Jahr­hun­dert ein Gedan­ken­mo­dell enor­me Wir­kung: die „Tra­gik der All­men­de“. Sei­ne Logik ist bestechend ein­fach. Wenn meh­re­re Per­so­nen die­sel­be begrenz­te Res­sour­ce nut­zen und jeder Ein­zel­ne den unmit­tel­ba­ren Vor­teil einer zusätz­li­chen Nut­zung erhält, wäh­rend die dar­aus ent­ste­hen­den Schä­den auf alle ver­teilt wer­den, ent­steht ein Anreiz zur Über­nut­zung. Für den ein­zel­nen Vieh­hal­ter lohnt es sich, noch ein Tier auf eine gemein­schaft­li­che Wei­de zu stel­len. Der zusätz­li­che Ertrag kommt ihm selbst zugu­te, wäh­rend die Ver­schlech­te­rung der Wei­de von allen Nut­zern gemein­sam getra­gen wird. Fol­gen alle die­ser Logik, wird die Res­sour­ce schließ­lich zer­stört.

Das Modell beschreibt ein rea­les Pro­blem. Doch es wird irre­füh­rend, wenn dar­aus der Schluss gezo­gen wird, gemein­schaft­li­ches Eigen­tum müs­se grund­sätz­lich schei­tern. Denn die beschrie­be­ne Situa­ti­on ent­spricht streng genom­men weni­ger einer insti­tu­tio­nell gere­gel­ten All­men­de als einer Res­sour­ce mit weit­ge­hend offe­nem und unre­gu­lier­tem Zugang. Genau die­ser Unter­schied ist ent­schei­dend.

Die Arbei­ten der Poli­tik­wis­sen­schaft­le­rin Eli­nor Ost­rom haben gezeigt, dass Gemein­schaf­ten kei­nes­wegs zwangs­läu­fig zwi­schen voll­stän­di­ger Pri­va­ti­sie­rung und zen­tral­staat­li­cher Kon­trol­le wäh­len müs­sen. Welt­weit unter­such­te sie Bewäs­se­rungs­sys­te­me, Wäl­der, Fisch­grün­de, Wei­den und ande­re gemein­sam genutz­te Res­sour­cen. Dabei fand sie zahl­rei­che Gemein­schaf­ten, die Regeln ent­wi­ckelt hat­ten, mit denen eine nach­hal­ti­ge Nut­zung über lan­ge Zeit­räu­me mög­lich wur­de.

Ein beson­ders bekann­tes Bei­spiel ist das Schwei­zer Berg­dorf Tör­bel. Dort wur­den alpi­ne Wei­den, Wäl­der und Bewäs­se­rungs­sys­te­me über Jahr­hun­der­te gemein­schaft­lich orga­ni­siert, wäh­rend ande­re Flä­chen pri­vat bewirt­schaf­tet wur­den. Gera­de die­ses Neben­ein­an­der ist bemer­kens­wert. Die Bewoh­ner ent­schie­den nicht ideo­lo­gisch zwi­schen „pri­vat“ und „kol­lek­tiv“, son­dern nutz­ten unter­schied­li­che Eigen­tums- und Nut­zungs­for­men für unter­schied­li­che Res­sour­cen.

Für die gemein­schaft­li­chen Wei­den gal­ten kla­re Regeln. Eine zen­tra­le Vor­schrift ver­band etwa die Zahl der Tie­re, die im Som­mer auf die gemein­schaft­li­che Alm getrie­ben wer­den durf­ten, mit der Fähig­keit eines Haus­halts, die­se Tie­re im Win­ter aus eige­nen Mit­teln zu ernäh­ren. Damit wur­de ver­hin­dert, dass ein­zel­ne Nut­zer ihren pri­va­ten Vieh­be­stand auf Kos­ten einer gemein­schaft­li­chen Res­sour­ce unbe­grenzt aus­wei­te­ten. Regeln wur­den lokal über­wacht, Ver­stö­ße sank­tio­niert und Nut­zungs­rech­te waren klar defi­niert.

Aus zahl­rei­chen sol­chen Fäl­len lei­te­te Ost­rom wie­der­keh­ren­de Gestal­tungs­prin­zi­pi­en erfolg­rei­cher Gemein­gü­ter ab. Funk­tio­nie­ren­de Sys­te­me besit­zen meist klar abge­grenz­te Nut­zer­grup­pen und Res­sour­cen. Die Regeln pas­sen zu den loka­len öko­lo­gi­schen und wirt­schaft­li­chen Bedin­gun­gen. Die Betrof­fe­nen kön­nen an ihrer Gestal­tung und Ver­än­de­rung mit­wir­ken. Die Ein­hal­tung wird kon­trol­liert, wobei die Kon­trol­le mög­lichst nahe an der Gemein­schaft erfolgt. Sank­tio­nen sind abge­stuft und nicht bei jedem Ver­stoß sofort maxi­mal. Kon­flik­te kön­nen in ver­gleichs­wei­se ein­fa­chen und kos­ten­güns­ti­gen Ver­fah­ren gelöst wer­den. Und die Gemein­schaft ver­fügt über ein Min­dest­maß an aner­kann­ter Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on.

Die ent­schei­den­de Erkennt­nis lau­tet daher nicht, dass Gemein­schafts­ei­gen­tum dem Pri­vat­ei­gen­tum grund­sätz­lich über­le­gen wäre. Sie lau­tet viel­mehr, dass mensch­li­ches Eigen­in­ter­es­se nicht auto­ma­tisch zur Zer­stö­rung gemein­sa­mer Res­sour­cen füh­ren muss. Men­schen kön­nen Insti­tu­tio­nen schaf­fen, die indi­vi­du­el­les Ver­hal­ten mit kol­lek­ti­ven Inter­es­sen ver­bin­den. Koope­ra­ti­on ent­steht dabei nicht aus blo­ßem Idea­lis­mus, son­dern aus Regeln, gegen­sei­ti­ger Kon­trol­le, Ver­trau­en, Sank­tio­nen, lang­fris­ti­gen Bezie­hun­gen und der Erfah­rung, dass die eige­ne Zurück­hal­tung nur dann sinn­voll ist, wenn auch ande­re sich an gemein­sa­me Ver­ein­ba­run­gen hal­ten.

Die­ser Blick ver­än­dert auch die Inter­pre­ta­ti­on außer­eu­ro­päi­scher Eigen­tums­ord­nun­gen. Indi­ge­ne Gesell­schaf­ten wur­den in kolo­nia­len Dar­stel­lun­gen häu­fig so beschrie­ben, als hät­ten sie ent­we­der über­haupt kein Eigen­tum gekannt oder Land und Natur aus­schließ­lich gemein­schaft­lich genutzt. Bei­des ver­kennt die Kom­ple­xi­tät vie­ler indi­ge­ner Rechts- und Sozi­al­ord­nun­gen.

Auch bei ver­schie­de­nen Maya-Gesell­schaf­ten Mit­tel­ame­ri­kas bestan­den dif­fe­ren­zier­te ter­ri­to­ria­le, fami­liä­re und gemein­schaft­li­che Ansprü­che. Rech­te konn­ten auf Haus­hal­te, Ver­wandt­schafts­grup­pen, loka­le Gemein­schaf­ten oder grö­ße­re poli­ti­sche Ein­hei­ten ver­teilt sein. Wäl­der, Was­ser­quel­len, Anbau­flä­chen und Sied­lungs­ge­bie­te unter­la­gen unter­schied­li­chen Regeln. Reli­giö­se Vor­stel­lun­gen von Land­schaft und Natur spiel­ten dabei eine wich­ti­ge Rol­le, doch dar­aus folg­te kei­nes­wegs, dass Res­sour­cen voll­kom­men frei zugäng­lich oder unter­schieds­los gemein­schaft­lich genutzt wur­den.

Die kolo­nia­le Erobe­rung ver­än­der­te die­se Sys­te­me tief­grei­fend. Neue For­men staat­li­cher Kon­trol­le, Land­zu­tei­lung und pri­va­ter Eigen­tums­ti­tel über­la­ger­ten bestehen­de Rech­te. Spä­ter ver­stärk­ten Export­land­wirt­schaft, Plan­ta­gen­wirt­schaft, Berg­bau und ande­re kom­mer­zi­el­le Inter­es­sen den Druck auf indi­ge­ne Ter­ri­to­ri­en. In vie­len Regio­nen wur­de kol­lek­ti­ve Land­or­ga­ni­sa­ti­on des­halb nicht nur zu einer wirt­schaft­li­chen Insti­tu­ti­on, son­dern zu einem Instru­ment kul­tu­rel­ler und poli­ti­scher Selbst­be­haup­tung.

Auch hier zeigt sich jedoch, dass die Rea­li­tät kom­pli­zier­ter ist als die Alter­na­ti­ve „indi­ge­nes Gemein­schafts­ei­gen­tum oder west­li­ches Pri­vat­ei­gen­tum“. Gemein­schaft­lich geschütz­te Ter­ri­to­ri­en konn­ten mit indi­vi­du­el­len Nut­zungs­rech­ten, fami­liä­ren Par­zel­len oder pri­va­ten Trans­ak­tio­nen ver­bun­den sein. Ent­schei­dend war wie­der­um nicht die Rein­heit einer Eigen­tums­form, son­dern das Zusam­men­spiel ver­schie­de­ner Ebe­nen von Recht, Nut­zung und Ver­ant­wor­tung.

Ähn­li­che Fra­gen stel­len sich heu­te in moder­nen euro­päi­schen Gesell­schaf­ten. In Ita­li­en etwa exis­tie­ren bis heu­te his­to­ri­sche For­men kol­lek­ti­ver Nut­zungs- und Eigen­tums­rech­te, die weder voll­stän­dig pri­vat noch gewöhn­li­ches Staats­ei­gen­tum sind. Sol­che Insti­tu­tio­nen betrach­ten bestimm­te ter­ri­to­ria­le Res­sour­cen nicht pri­mär als han­del­ba­re Ver­mö­gens­ob­jek­te, son­dern als gemein­schaft­li­ches Erbe, des­sen Nut­zung auch gegen­über kom­men­den Gene­ra­tio­nen ver­ant­wor­tet wer­den muss.

Die moder­ne Debat­te um Gemein­gü­ter knüpft an die­se Tra­di­tio­nen an, geht aber über sie hin­aus. Sie rich­tet sich gegen die Vor­stel­lung, jede gesell­schaft­lich wert­vol­le Res­sour­ce las­se sich sinn­voll ent­we­der dem Markt oder dem Staat zuord­nen. Zwi­schen bei­den Polen exis­tiert ein brei­tes Spek­trum insti­tu­tio­nel­ler Arran­ge­ments: Genos­sen­schaf­ten, Stif­tun­gen, kom­mu­na­le Trä­ger­schaf­ten, gemein­schaft­lich ver­wal­te­te Wäl­der, Bür­ger­en­er­gie­pro­jek­te, gemein­schaft­li­che Wohn­for­men oder loka­le Infra­struk­tu­ren.

Dabei ist aller­dings Vor­sicht mit dem Begriff „Com­mons“ gebo­ten. Nicht alle Gemein­gü­ter funk­tio­nie­ren nach der­sel­ben Logik. Eine Alm, ein Grund­was­ser­vor­kom­men oder ein Fisch­be­stand ist eine begrenz­te Res­sour­ce: Was der eine ent­nimmt, steht einem ande­ren mög­li­cher­wei­se nicht mehr zur Ver­fü­gung. Wis­sen und Soft­ware unter­schei­den sich davon grund­le­gend. Ein Pro­gramm kann von Mil­lio­nen Men­schen gleich­zei­tig genutzt wer­den, ohne dass die Nut­zung durch eine Per­son die Nut­zungs­mög­lich­kei­ten ande­rer unmit­tel­bar ver­rin­gert. Trotz­dem ent­ste­hen auch hier gemein­schaft­li­che Insti­tu­tio­nen. Open-Source-Pro­jek­te, freie Wis­sens­platt­for­men oder offe­ne wis­sen­schaft­li­che Daten beru­hen auf Regeln dar­über, wer bei­tra­gen darf, wie Ent­schei­dun­gen getrof­fen wer­den, wie Qua­li­tät kon­trol­liert wird und wel­che Rech­te Nut­zer an den Ergeb­nis­sen besit­zen.

Gera­de die­se moder­nen digi­ta­len Gemein­gü­ter machen deut­lich, dass Eigen­tums­fra­gen zuneh­mend weni­ger als ein­fa­che Fra­ge des Besit­zes ver­stan­den wer­den kön­nen. Rele­vant ist viel­mehr, wer Zugang hat, wer ver­än­dern darf, wer aus­schlie­ßen kann, wer Ent­schei­dun­gen trifft und wer von den Erträ­gen pro­fi­tiert. Eigen­tum ist damit kein ein­zel­nes Recht, son­dern ein Bün­del unter­schied­li­cher Befug­nis­se.

Das­sel­be gilt umge­kehrt für Pri­vat­ei­gen­tum. Auch pri­va­tes Eigen­tum führt nicht auto­ma­tisch zu lang­fris­tig ver­ant­wort­li­cher Nut­zung. Ein Eigen­tü­mer kann einen Wald nach­hal­tig bewirt­schaf­ten, weil er des­sen Wert über Gene­ra­tio­nen erhal­ten möch­te. Er kann ihn aber eben­so voll­stän­dig abhol­zen, wenn kurz­fris­ti­ge Erlö­se attrak­ti­ver erschei­nen. Ein Unter­neh­men kann Boden pfle­gen, weil des­sen lang­fris­ti­ge Pro­duk­ti­vi­tät wirt­schaft­lich wert­voll ist. Es kann aber auch öko­lo­gi­sche Schä­den ver­ur­sa­chen, wenn ein erheb­li­cher Teil der Kos­ten von der All­ge­mein­heit getra­gen wird. Pri­va­te Eigen­tums­rech­te lösen das Pro­blem der Fehl­an­rei­ze daher nur dann, wenn Eigen­tü­mer tat­säch­lich einen hin­rei­chen­den Anteil der lang­fris­ti­gen Fol­gen ihres Han­delns tra­gen.

Auch staat­li­ches Eigen­tum besitzt kei­ne auto­ma­ti­sche Über­le­gen­heit. Der Staat kann Schutz­ge­bie­te schaf­fen, Infra­struk­tur bereit­stel­len und Inter­es­sen zukünf­ti­ger Gene­ra­tio­nen berück­sich­ti­gen. Gleich­zei­tig kön­nen poli­ti­sche Kurz­fris­tig­keit, Büro­kra­tie, Kor­rup­ti­on oder feh­len­des loka­les Wis­sen staat­li­che Ver­wal­tung inef­fi­zi­ent machen. Wie­der­um ent­schei­det nicht das Eti­kett „öffent­lich“, son­dern die Qua­li­tät der Insti­tu­tio­nen.

Die eigent­li­che Fra­ge lau­tet daher nicht: Wem gehört eine Res­sour­ce? Sie lau­tet: Wel­che Rech­te und Pflich­ten sind mit ihrem Besitz und ihrer Nut­zung ver­bun­den?

Eine funk­tio­nie­ren­de Eigen­tums­ord­nung muss Anrei­ze und Ver­ant­wor­tung so mit­ein­an­der ver­bin­den, dass die­je­ni­gen, die von einer Res­sour­ce pro­fi­tie­ren, zugleich einen aus­rei­chen­den Teil der Fol­gen ihrer Nut­zung berück­sich­ti­gen müs­sen. Sie benö­tigt Mög­lich­kei­ten zur Kon­trol­le und Kon­flikt­lö­sung. Sie muss Regeln an ver­än­der­te Bedin­gun­gen anpas­sen kön­nen. Und sie muss ver­hin­dern, dass ein­zel­ne Akteu­re Vor­tei­le pri­va­ti­sie­ren kön­nen, wäh­rend sie die Kos­ten ihres Han­delns auf ande­re über­tra­gen.

Aus die­ser Per­spek­ti­ve ver­liert auch der häu­fi­ge Ver­weis auf eine ver­meint­lich unver­än­der­li­che mensch­li­che Natur an Erklä­rungs­kraft. Men­schen kön­nen ego­is­tisch han­deln, aber eben­so koope­rie­ren. Sie reagie­ren auf Anrei­ze, Nor­men, Erwar­tun­gen und sozia­le Bezie­hun­gen. Sie kön­nen Regeln umge­hen, aber auch Regeln ent­wi­ckeln, durch­set­zen und ver­än­dern. Insti­tu­tio­nen exis­tie­ren gera­de des­halb, weil weder unein­ge­schränk­ter Ego­is­mus noch bedin­gungs­lo­se Koope­ra­ti­on als kon­stan­te mensch­li­che Eigen­schaf­ten vor­aus­ge­setzt wer­den kön­nen.

Erfolg­rei­che Gesell­schaf­ten ver­su­chen daher nicht, eine ein­zi­ge Eigen­tums­form auf sämt­li­che Res­sour­cen zu über­tra­gen. Sie kom­bi­nie­ren unter­schied­li­che Arran­ge­ments. Man­che Güter eig­nen sich für pri­va­te Ver­fü­gung, ande­re für öffent­li­che Bereit­stel­lung, wie­der ande­re für genos­sen­schaft­li­che oder gemein­schaft­li­che Ver­wal­tung. Häu­fig bestehen meh­re­re For­men gleich­zei­tig und ergän­zen sich.

Die Geschich­te der All­men­den, die Unter­su­chun­gen lang­le­bi­ger Gemein­schafts­in­sti­tu­tio­nen und die heu­ti­gen For­men digi­ta­ler und mate­ri­el­ler Com­mons füh­ren des­halb zu einer nüch­ter­ne­ren Schluss­fol­ge­rung als der alte Gegen­satz zwi­schen Pri­vat- und Kol­lek­tiv­ei­gen­tum. Weder indi­vi­du­el­le noch gemein­schaft­li­che Eigen­tums­for­men garan­tie­ren Erfolg. Bei­de kön­nen funk­tio­nie­ren, bei­de kön­nen schei­tern.

Ent­schei­dend ist, ob eine Gesell­schaft Insti­tu­tio­nen schafft, die Rech­te klar defi­nie­ren, Ver­ant­wor­tung zurech­nen, Macht begren­zen, Koope­ra­ti­on ermög­li­chen und Regeln an die Beson­der­hei­ten der jewei­li­gen Res­sour­ce anpas­sen.

Nicht die Eigen­tums­form allein ent­schei­det dar­über, ob eine Res­sour­ce bewahrt oder zer­stört wird. Ent­schei­dend ist die Ord­nung, die fest­legt, wie Men­schen mit ihr umge­hen.


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