Auto­no­mes Fah­ren in Deutsch­land: Die Tech­nik ist da – jetzt ent­schei­det die Geschwin­dig­keit der Umset­zung

Deutsch­land erlebt beim auto­no­men Fah­ren einen bemer­kens­wer­ten Moment. In Eder­mün­de bei Kas­sel setzt Lidl gemein­sam mit dem schwe­di­schen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men Ein­ri­de einen fah­rer­lo­sen Elek­tro-Lkw im rea­len Lie­fer­be­trieb ein. Das Fahr­zeug besitzt kei­ne klas­si­sche Fah­rer­ka­bi­ne, kei­nen Fah­rer und kei­ne Begleit­per­son an Bord. Es pen­delt zwi­schen einem Ver­teil­zen­trum und einer Filia­le und soll wäh­rend eines zunächst vier­mo­na­ti­gen Tests bis zu drei Lie­fer­fahr­ten täg­lich absol­vie­ren. Per­spek­ti­visch soll der Lkw auch meh­re­re Sta­tio­nen einer Rou­te selbst­stän­dig anfah­ren kön­nen.

Gera­de des­halb ist die­ses Pro­jekt mehr als nur eine tech­ni­sche Kurio­si­tät. Es zeigt, dass auto­no­me Mobi­li­tät in Deutsch­land nicht mehr aus­schließ­lich aus For­schungs­fahr­zeu­gen, abge­sperr­ten Test­stre­cken und Zukunfts­stu­di­en besteht. Ein Fahr­zeug ohne Fah­rer befin­det sich im tat­säch­li­chen Logis­tik­be­trieb auf öffent­li­chen Stra­ßen. Das ist ein sicht­ba­rer Schritt von der Demons­tra­ti­on hin zur wirt­schaft­li­chen Anwen­dung.

Dabei beginnt die Geschich­te des auto­ma­ti­sier­ten Fah­rens in Deutsch­land kei­nes­wegs erst heu­te. Beson­ders Mer­ce­des-Benz gehört seit Jah­ren zu den tech­no­lo­gi­schen Vor­rei­tern. Mit DRIVE PILOT ver­fügt der Her­stel­ler über ein zuge­las­se­nes Sys­tem des SAE-Levels 3. Das Sys­tem darf unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auf deut­schen Auto­bah­nen die Fahr­auf­ga­be über­neh­men und inzwi­schen mit Geschwin­dig­kei­ten von bis zu 95 km/h ein­ge­setzt wer­den. Die Geneh­mi­gung dafür erteil­te das Kraft­fahrt-Bun­des­amt Ende 2024. Damit gehört Deutsch­land zu den Län­dern, in denen hoch­au­to­ma­ti­sier­tes Fah­ren in Seri­en­fahr­zeu­gen bereits recht­lich und tech­nisch Rea­li­tät ist.

Der ent­schei­den­de Unter­schied liegt aller­dings zwi­schen hoch­au­to­ma­ti­sier­tem und voll­stän­dig fah­rer­lo­sem Betrieb. Bei Level 3 bleibt ein Mensch im Fahr­zeug und muss grund­sätz­lich in der Lage sein, die Fahr­auf­ga­be wie­der zu über­neh­men. Ein fah­rer­lo­ser Logis­tik-Lkw ver­folgt dage­gen ein ande­res Kon­zept: Inner­halb eines genau defi­nier­ten Ein­satz­be­reichs soll das Fahr­zeug ohne Fah­rer funk­tio­nie­ren. Gera­de für Trans­por­te zwi­schen Ver­teil­zen­tren, Fabri­ken, Häfen oder Filia­len ist die­ses Modell beson­ders inter­es­sant, weil die Stre­cken häu­fig wie­der­keh­rend und gut plan­bar sind.

Deutsch­land ver­fügt dafür bereits seit 2021 über einen gesetz­li­chen Rah­men für auto­no­me Fahr­zeu­ge in fest­ge­leg­ten Betriebs­be­rei­chen. Die recht­li­che Grund­la­ge exis­tiert also frü­her, als häu­fig ange­nom­men wird. Die eigent­li­che Her­aus­for­de­rung beginnt dort, wo aus ein­zel­nen Pilot­pro­jek­ten ein flä­chen­de­cken­des Sys­tem wer­den soll. Ein auto­no­mer Lkw auf einer fest­ge­leg­ten Stre­cke lässt sich tech­nisch über­wa­chen und regu­la­to­risch begren­zen. Tau­sen­de Fahr­zeu­ge, die zwi­schen Städ­ten, Bun­des­län­dern und euro­päi­schen Staa­ten ver­keh­ren, benö­ti­gen dage­gen ein­heit­li­che Zulas­sungs­ver­fah­ren, gemein­sa­me tech­ni­sche Stan­dards und eine gegen­sei­ti­ge Aner­ken­nung der Geneh­mi­gun­gen.

Genau dar­in liegt eines der zen­tra­len euro­päi­schen Pro­ble­me. Die Auto­mo­bil­in­dus­trie for­dert inzwi­schen selbst stär­ker har­mo­ni­sier­te Regeln für Level-4-Anwen­dun­gen. Der Ver­band der Auto­mo­bil­in­dus­trie weist dar­auf hin, dass auto­no­me Mobi­li­tät nur dann in grö­ße­rem Umfang wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den kann, wenn Geneh­mi­gun­gen und Ver­fah­ren grenz­über­schrei­tend funk­tio­nie­ren. Natio­na­le Ein­zel­lö­sun­gen rei­chen für einen euro­päi­schen Ver­kehrs­markt lang­fris­tig nicht aus.

Auch die häu­fig ver­mu­te­te Front zwi­schen Indus­trie und Regu­lie­rung ist des­halb weni­ger ein­deu­tig. Tei­le der Auto­mo­bil­in­dus­trie for­dern nicht weni­ger auto­no­me Tech­nik, son­dern schnel­le­re und ein­heit­li­che­re Rah­men­be­din­gun­gen für deren Ein­satz. Gleich­zei­tig sind Sicher­heits­an­for­de­run­gen, Haf­tungs­fra­gen und tech­ni­sche Nach­wei­se bei Fahr­zeu­gen, die ohne Fah­rer unter­wegs sind, zwangs­läu­fig umfang­reich. Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet daher weni­ger, ob regu­liert wird, son­dern wie effi­zi­ent die­se Regu­lie­rung gestal­tet ist.

Hin­zu kommt die sozia­le Dimen­si­on. Auto­no­me Nutz­fahr­zeu­ge kön­nen lang­fris­tig Tätig­kei­ten ver­än­dern, die heu­te von Berufs­kraft­fah­rern über­nom­men wer­den. Dar­aus ent­ste­hen nach­voll­zieh­ba­re Inter­es­sen von Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen und Gewerk­schaf­ten. Gleich­zei­tig lei­det die Trans­port­bran­che seit Jah­ren unter Schwie­rig­kei­ten bei der Beset­zung von Fah­rer­stel­len. Auto­no­me Sys­te­me könn­ten des­halb je nach Ein­satz­ge­biet sowohl Arbeits­plät­ze ver­än­dern als auch bestehen­de Per­so­nal­eng­päs­se abfe­dern. Wie groß der jewei­li­ge Effekt tat­säch­lich sein wird, hängt stark davon ab, wel­che Stre­cken und Tätig­kei­ten auto­ma­ti­siert wer­den und wel­che neu­en Auf­ga­ben etwa in Leit­stel­len, War­tung und Flot­ten­über­wa­chung ent­ste­hen.

Eine wei­te­re Hür­de ist wesent­lich pro­fa­ner: die Infra­struk­tur. Für eine gro­ße Flot­te elek­tri­scher Schwer­last­fahr­zeu­ge wer­den leis­tungs­fä­hi­ge Lade­punk­te und aus­rei­chen­de Netz­an­schlüs­se benö­tigt. Auch im Zusam­men­hang mit dem Lidl-Pro­jekt wird auf die­sen Eng­pass hin­ge­wie­sen. Ein tech­nisch auto­no­mer Last­wa­gen bringt wenig wirt­schaft­li­chen Nut­zen, wenn er anschlie­ßend lan­ge auf einen frei­en oder aus­rei­chend leis­tungs­fä­hi­gen Lade­punkt war­ten muss.

Gera­de des­halb könn­te das Lidl-Pro­jekt eine inter­es­san­te Signal­wir­kung ent­fal­ten. Es ver­bin­det meh­re­re Ent­wick­lun­gen, die bis­her häu­fig getrennt betrach­tet wur­den: Elek­tro­mo­bi­li­tät, künst­li­che Intel­li­genz, auto­ma­ti­sier­tes Fah­ren und moder­ne Logis­tik. Bemer­kens­wert ist dabei, dass der sicht­ba­re Impuls nicht von einem tra­di­tio­nel­len deut­schen Fahr­zeug­her­stel­ler aus­geht, son­dern von einem Han­dels­un­ter­neh­men zusam­men mit einem spe­zia­li­sier­ten Tech­no­lo­gie­an­bie­ter. Genau dar­in liegt auch die Kri­tik, die im Zusam­men­hang mit dem Pro­jekt gegen­über der deut­schen Nutz­fahr­zeug­in­dus­trie geäu­ßert wird.

Für Deutsch­land und Euro­pa wird des­halb weni­ger die Fra­ge ent­schei­dend sein, ob die Tech­no­lo­gie grund­sätz­lich funk­tio­niert. Vie­les davon ist bereits demons­triert, zuge­las­sen oder sogar im Ein­satz. Ent­schei­dend wird sein, ob erfolg­rei­che Ein­zel­pro­jek­te schnell genug in einen ska­lier­ba­ren Regel­be­trieb über­führt wer­den kön­nen. Gelingt das, könn­te Deutsch­land sei­ne bestehen­de tech­no­lo­gi­sche und regu­la­to­ri­sche Erfah­rung tat­säch­lich in einen wirt­schaft­li­chen Vor­teil umset­zen. Gelingt es nicht, besteht das Risi­ko, dass hier ent­wi­ckel­te oder früh erprob­te Tech­no­lo­gien andern­orts schnel­ler indus­tria­li­siert und in gro­ßen Stück­zah­len ein­ge­setzt wer­den.


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