ÖRR pri­va­ti­sie­ren oder abschaf­fen!

Die Debat­te über die Zukunft des ZDF berührt eine grund­sätz­li­che Fra­ge der deut­schen Medi­en­ord­nung: Braucht ein öffent­lich-recht­li­ches Sys­tem auch künf­tig zwei gro­ße bun­des­wei­te Fern­seh­an­bie­ter, die in vie­len Berei­chen ähn­li­che Auf­ga­ben erfül­len? Kul­tur­staats­mi­nis­ter Wolf­ram Wei­mer hat die­se Fra­ge neu zuge­spitzt, indem er eine Pri­va­ti­sie­rung des ZDF ins Gespräch brach­te und zugleich eine deut­lich schlan­ke­re Struk­tur des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks for­der­te. Die Idee ist nicht völ­lig neu. Auch inner­halb libe­ra­ler und ande­rer medi­en­po­li­ti­scher Reform­de­bat­ten gibt es seit Län­ge­rem Stim­men, die ent­we­der eine Pri­va­ti­sie­rung oder sogar die Abschaf­fung des ZDF in sei­ner heu­ti­gen Form ver­lan­gen.

Im Zen­trum der Befür­wor­ter­ar­gu­men­ta­ti­on steht zunächst der Vor­wurf unnö­ti­ger Dop­pel­struk­tu­ren. ARD und ZDF ver­fü­gen jeweils über umfang­rei­che Nach­rich­ten­re­dak­tio­nen, Kor­re­spon­den­ten­net­ze, Unter­hal­tungs­an­ge­bo­te, Sport­be­richt­erstat­tung, Ver­wal­tungs­ap­pa­ra­te, Media­the­ken und tech­ni­sche Infra­struk­tu­ren. Aus Sicht der­je­ni­gen, die eine grund­le­gen­de Neu­ord­nung ver­lan­gen, stellt sich des­halb die Fra­ge, wes­halb ein bei­trags­fi­nan­zier­ter Rund­funk zwei gro­ße bun­des­wei­te Voll­pro­gram­me mit teil­wei­se ähn­li­chen Auf­ga­ben benö­tigt. Eine Kon­zen­tra­ti­on des natio­na­len öffent­lich-recht­li­chen Auf­trags auf eine ein­zi­ge Struk­tur könn­te nach die­ser Argu­men­ta­ti­on Ver­wal­tungs- und Pro­duk­ti­ons­kos­ten redu­zie­ren und zugleich die Zustän­dig­kei­ten kla­rer ord­nen. Genau mit die­sem Gedan­ken wird etwa die Her­aus­lö­sung des ZDF aus dem öffent­lich-recht­li­chen Sys­tem begrün­det.

Damit ver­bun­den ist das Argu­ment der finan­zi­el­len Ent­las­tung. Das ZDF finan­ziert sich zu einem erheb­li­chen Teil aus dem Rund­funk­bei­trag und ist damit unab­hän­gig davon abge­si­chert, wie vie­le Zuschau­er ein­zel­ne Ange­bo­te tat­säch­lich errei­chen. Kri­ti­ker des bestehen­den Sys­tems sehen dar­in einen Mecha­nis­mus, der den wirt­schaft­li­chen Anpas­sungs­druck begrenzt. Ein pri­va­ti­sier­tes ZDF müss­te sich dage­gen stär­ker über Wer­bung, Abon­ne­ments, Lizen­zen oder ande­re markt­ba­sier­te Erlös­mo­del­le finan­zie­ren. Befür­wor­ter erwar­ten davon einen höhe­ren Effi­zi­enz­druck und eine kon­se­quen­te­re Aus­rich­tung von Struk­tu­ren und Pro­gram­men an tat­säch­li­cher Nach­fra­ge. Ob dar­aus tat­säch­lich nied­ri­ge­re Gesamt­kos­ten oder ein gerin­ge­rer Rund­funk­bei­trag resul­tie­ren wür­den, hin­ge aller­dings ent­schei­dend von der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung einer Reform ab.

Ein wei­te­res Argu­ment betrifft den Wett­be­werb mit pri­va­ten Medi­en­un­ter­neh­men. Pri­va­te Fern­seh­sen­der und jour­na­lis­ti­sche Anbie­ter müs­sen ihre Ange­bo­te über­wie­gend am Markt finan­zie­ren, wäh­rend öffent­lich-recht­li­che Anbie­ter auf eine gesetz­lich abge­si­cher­te Bei­trags­fi­nan­zie­rung zurück­grei­fen kön­nen. Wei­mer sieht dar­in ange­sichts des zusätz­li­chen Kon­kur­renz­drucks durch inter­na­tio­na­le Platt­form­kon­zer­ne eine pro­ble­ma­ti­sche Kon­stel­la­ti­on. Sei­ne Dia­gno­se lau­tet, dass tra­di­tio­nel­le pri­va­te Medi­en zuneh­mend zwi­schen gro­ßen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men auf der einen und bei­trags­fi­nan­zier­ten öffent­lich-recht­li­chen Anbie­tern auf der ande­ren Sei­te unter Druck gera­ten. Eine Pri­va­ti­sie­rung des ZDF könn­te aus die­ser Per­spek­ti­ve einen Teil die­ses Wett­be­werbs neu ord­nen und einen gro­ßen Anbie­ter den­sel­ben wirt­schaft­li­chen Risi­ken aus­set­zen, denen pri­va­te Medi­en­un­ter­neh­men bereits heu­te unter­lie­gen.

Befür­wor­ter ver­bin­den mit einer Pri­va­ti­sie­rung außer­dem die Hoff­nung auf eine kla­re­re Tren­nung zwi­schen öffent­li­chem Auf­trag und kom­mer­zi­el­lem Medi­en­markt. Ein ver­blei­ben­der öffent­lich-recht­li­cher Kern könn­te sich stär­ker auf Nach­rich­ten, poli­ti­sche Infor­ma­ti­on, Bil­dung, Kul­tur, regio­na­le Bericht­erstat­tung und gesell­schaft­lich rele­van­te Ange­bo­te kon­zen­trie­ren. Unter­hal­tung, gro­ße Sport­rech­te oder ande­re For­ma­te, für die bereits ein funk­ti­ons­fä­hi­ger pri­va­ter Markt exis­tiert, könn­ten dage­gen stär­ker kom­mer­zi­el­len Anbie­tern über­las­sen wer­den. In einem ent­spre­chen­den FDP-Par­tei­tags­an­trag wird die­se Logik aus­drück­lich mit einer Kon­zen­tra­ti­on des bun­des­wei­ten öffent­lich-recht­li­chen Auf­trags bei der ARD ver­bun­den. Gleich­zei­tig sol­len Sport­rech­te begrenzt, Ver­wal­tungs­struk­tu­ren zen­tra­li­siert und wei­te­re Kos­ten­po­si­tio­nen über­prüft wer­den.

Hin­zu kommt ein insti­tu­tio­nel­les Argu­ment. Die heu­ti­ge Struk­tur von ARD und ZDF ent­stand in einer Medi­en­welt, in der Fre­quen­zen knapp waren, Fern­seh­sen­der nur in gerin­ger Zahl exis­tier­ten und das Inter­net kei­ne rele­van­te Rol­le spiel­te. Die digi­ta­le Medi­en­ord­nung des Jah­res 2026 sieht grund­le­gend anders aus. Nach­rich­ten, Doku­men­ta­tio­nen, Unter­hal­tung und Live­über­tra­gun­gen wer­den über Strea­ming­diens­te, sozia­le Netz­wer­ke, Media­the­ken, Nach­rich­ten­por­ta­le und inter­na­tio­na­le Platt­for­men ver­brei­tet. Befür­wor­ter einer radi­ka­len Reform fol­gern dar­aus, dass his­to­ri­sche Struk­tu­ren nicht allein des­halb dau­er­haft erhal­ten wer­den müss­ten, weil sie sich über Jahr­zehn­te eta­bliert haben. Statt­des­sen müs­se regel­mä­ßig über­prüft wer­den, wel­che öffent­lich finan­zier­ten Ange­bo­te in einer viel­fäl­ti­gen digi­ta­len Medi­en­land­schaft noch not­wen­dig sei­en und wel­che Leis­tun­gen auch der Markt bereit­stel­len kön­ne.

Ein wei­te­rer Strang der Debat­te betrifft die poli­ti­sche und insti­tu­tio­nel­le Unab­hän­gig­keit. Bereits vor Jah­ren hat­te Wei­mer die Fra­ge auf­ge­wor­fen, ob ein kom­mer­zi­ell orga­ni­sier­tes ZDF stär­ker aus poli­ti­schen Ein­fluss­struk­tu­ren her­aus­ge­löst wer­den könn­te. Hin­ter die­sem Argu­ment steht die Vor­stel­lung, dass ein pri­vat­wirt­schaft­li­cher Sen­der weder über Rund­funk­bei­trä­ge finan­ziert noch über die bis­he­ri­ge öffent­lich-recht­li­che Gre­mi­en­struk­tur orga­ni­siert wäre. Aller­dings wür­de eine Pri­va­ti­sie­rung poli­ti­sche Ein­fluss­fra­gen nicht auto­ma­tisch besei­ti­gen. An die Stel­le öffent­lich-recht­li­cher Gre­mi­en könn­ten Eigen­tü­mer­inter­es­sen, wirt­schaft­li­cher Druck oder die Kon­zen­tra­ti­on von Medi­en­macht tre­ten. Die Fra­ge lau­tet daher weni­ger, ob Ein­fluss voll­stän­dig ver­meid­bar ist, son­dern wel­che Form insti­tu­tio­nel­ler Kon­trol­le und Abhän­gig­keit gesell­schaft­lich vor­zu­zie­hen wäre.

Die wei­test­ge­hen­de Posi­ti­on ver­langt des­halb nicht ledig­lich eine Pri­va­ti­sie­rung, son­dern die voll­stän­di­ge Abschaf­fung des ZDF als eigen­stän­di­ge Insti­tu­ti­on. Anhän­ger die­ses Modells gehen davon aus, dass die öffent­lich-recht­li­che Grund­ver­sor­gung auch ohne einen zwei­ten bun­des­wei­ten Vollan­bie­ter gewähr­leis­tet wer­den könn­te. Nach­rich­ten, Kul­tur, Bil­dung und regio­na­le Bericht­erstat­tung könn­ten in einer refor­mier­ten ARD bezie­hungs­wei­se einer neu orga­ni­sier­ten öffent­lich-recht­li­chen Struk­tur gebün­delt wer­den. Das ZDF wür­de ent­we­der ver­kauft, in ein pri­vat­wirt­schaft­li­ches Unter­neh­men über­führt oder orga­ni­sa­to­risch auf­ge­löst. Ein aktu­el­ler FDP-Par­tei­tags­an­trag for­mu­liert die­se Alter­na­ti­ve aus­drück­lich als „Pri­va­ti­sie­rung oder Abschaf­fung des ZDF“ und ver­bin­det sie mit einer zen­tra­le­ren Orga­ni­sa­ti­on der ARD. Dabei han­delt es sich um einen Par­tei­tags­an­trag des hes­si­schen Lan­des­ver­bands, nicht auto­ma­tisch um die ver­bind­li­che Posi­ti­on der gesam­ten FDP.

Die poli­ti­sche Hür­de für ein sol­ches Pro­jekt wäre aller­dings erheb­lich. Die Rund­funk­ord­nung liegt in Deutsch­land wesent­lich in der Kom­pe­tenz der Län­der, und das ZDF beruht auf einem von ihnen getra­ge­nen Staats­ver­trag. Eine Pri­va­ti­sie­rung oder Abschaf­fung könn­te daher nicht allein von der Bun­des­re­gie­rung oder dem Kul­tur­staats­mi­nis­ter beschlos­sen wer­den. Die zustän­di­gen Län­der haben Wei­mers aktu­el­len Vor­stoß bis­lang über­wie­gend zurück­ge­wie­sen. Auch Jour­na­lis­ten­ver­bän­de und Gewerk­schaf­ten war­nen vor einer Schwä­chung des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks und ver­wei­sen ins­be­son­de­re auf des­sen Funk­ti­on für unab­hän­gi­ge Infor­ma­ti­on und gesell­schaft­li­che Öffent­lich­keit.

Damit ist die Debat­te grö­ßer als die Fra­ge nach einem ein­zel­nen Fern­seh­sen­der. Hin­ter der For­de­rung nach Pri­va­ti­sie­rung oder Abschaf­fung des ZDF steht ein alter­na­ti­ves Modell der Medi­en­ord­nung: weni­ger bei­trags­fi­nan­zier­te Insti­tu­tio­nen, stär­ke­re Kon­zen­tra­ti­on des öffent­lich-recht­li­chen Auf­trags, mehr Wett­be­werb und eine grö­ße­re Rol­le pri­vat­wirt­schaft­li­cher Anbie­ter. Die Gegen­po­si­ti­on befürch­tet dage­gen den Ver­lust publi­zis­ti­scher Viel­falt und eine stär­ke­re Abhän­gig­keit von kom­mer­zi­el­len Inter­es­sen. Ob eine Pri­va­ti­sie­rung tat­säch­lich effi­zi­en­ter, kos­ten­güns­ti­ger oder plu­ra­lis­ti­scher wäre, lässt sich aus den bis­he­ri­gen Vor­schlä­gen allein nicht ablei­ten. Klar ist jedoch, dass die Dis­kus­si­on inzwi­schen über blo­ße Spar­maß­nah­men hin­aus­geht und die insti­tu­tio­nel­le Grund­struk­tur des deut­schen Rund­funks betrifft.


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