Die Drucksache enthält die Antwort der Bundesregierung (31.08.2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema Anti‑Schwarzer Rassismus in Deutschland. Die Anfrage verweist auf zahlreiche Studien, die strukturellen, institutionellen und gesellschaftlichen Rassismus gegenüber Schwarzen Menschen dokumentieren.
Hauptpunkte der Anfrage (kurz)
Die Fragesteller betonen:
- Anti‑Schwarzer Rassismus ist strukturell, nicht individuell.
- Schwarze Menschen sind in Deutschland überproportional von Diskriminierung betroffen (Bildung, Polizei, Behörden, Gesundheitssystem).
- Es gibt keine staatliche systematische Erfassung von rassistischer Gewalt oder Todesfällen in Gewahrsam.
- Zivilgesellschaftliche Organisationen leisten zentrale Arbeit, werden aber prekär finanziert.
- Sicherheitsbehörden weisen laut Studien strukturelle Risiken rassistischer Gewalt auf.
- Forderung nach unabhängigen Ermittlungsstellen, besserer Datenerfassung, Reformen im AGG, mehr Bildung über Kolonialismus und Rassismus.
Hauptaussagen der Bundesregierung
1. Keine staatliche Datenerfassung zu Todesfällen Schwarzer Menschen
- Es existieren keine Statistiken zu Todesfällen Schwarzer Menschen in Gewahrsam.
- Daher kann die Bundesregierung keine belastbare Einschätzung geben.
2. Keine Pläne zur Schließung der „Data Gap“
- Die Bundesregierung plant keine neuen Erfassungsinstrumente für rassistische Polizeigewalt oder Todesfälle.
3. Bewertung zivilgesellschaftlicher Berichte
- Berichte werden „zur Kenntnis genommen“, aber nicht öffentlich bewertet.
- Fehlverhalten kann über bestehende Beschwerdewege geprüft werden.
4. Unabhängige Ermittlungsstellen
- Verweis auf den Polizeibeauftragten des Bundes (seit 2024) als unabhängige Stelle.
- Keine weiteren Initiativen geplant.
5. Racial Profiling
- Polizei handle ausschließlich nach gesetzlichen Grundlagen.
- Schulungen sollen Diskriminierung verhindern.
- Hautfarbe sei kein Kriterium für Kontrollen.
6. Diskriminierung in Sozialbehörden
- Bundesagentur für Arbeit setzt auf Schulungen, Sensibilisierung und interne Ansprechstellen.
7. Diskriminierung Schwarzer Geflüchteter
- Bundesregierung hat keine spezifischen Erkenntnisse.
- ADS meldet jedoch hohe Fallzahlen zu Anti‑Schwarzem Rassismus im Bereich staatlichen Handelns.
8. Erklärungen für hohe Diskriminierungswerte
- Bundesregierung nimmt keine Stellung zu Studienergebnissen.
9. Reformen des AGG
- Geplant: Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen (von 2 auf 4 Monate).
- Weitere Maßnahmen erst nach Abschluss des Verfahrens.
10. Kolonialismus & Rassismus in Schulen
- Themen werden im Rahmen von „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ behandelt.
- Lehrpläne sind Ländersache → Bund greift nicht ein.
11. Diskriminierung im Bildungswesen
- Neue Förderlinie (2025) zu Modellprojekten gegen Rassismus, Schwerpunkt ASR und Bildung.
12. Gesundheitliche Folgen von Rassismus
- Forschungsförderung im Rahmen der Richtlinie zu Rechtsextremismus und Rassismus (2023–2027).
13. Regelfinanzierung Schwarzer Organisationen
- Keine klare Zusage; Verweis auf Haushaltsrichtlinien.
14. Fördermittel für Anti‑ASR‑Organisationen
- 2022–2026:
- Antirassismusbeauftragte: 537.475 €
- Bundeszentrale für politische Bildung: 897.414 €
- Anteil am Gesamtbudget nicht bestimmbar.
15. UN‑Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
- Anliegen sollen im neuen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus berücksichtigt werden.
16. Mitbestimmung marginalisierter Communities
- Keine Reform geplant.
- Förderentscheidungen sollen nicht „extern beeinflusst“ werden.
Gesamtfazit
Die Bundesregierung erkennt Rassismus als Problem an, verweist aber überwiegend auf bestehende Strukturen und Maßnahmen. Viele Forderungen der Fragesteller*innen – insbesondere zu Datenerfassung, unabhängigen Ermittlungsstellen, struktureller Finanzierung und Bildungsreformen – werden nicht aufgegriffen oder nur sehr eingeschränkt beantwortet.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7790