Worum es insgesamt geht
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den finanziellen und organisatorischen Auswirkungen des neuen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab 1. August 2026 stufenweise eingeführt wird. Die Fragen betreffen Kosten, Personal, Umsetzungsschwierigkeiten, kommunale Belastungen und sozialpolitische Folgen.
1. Kostenannahmen & Belastbarkeit
- Die ursprünglichen Kostenannahmen stammen aus Modellrechnungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) von 2019.
- Seitdem sind Bau- und Personalkosten deutlich gestiegen, was die Belastbarkeit der alten Modelle infrage stellt.
- Eine Evaluation der tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten läuft seit 2024 und soll 2027 und 2030 Ergebnisse liefern.
- Eine externe Plausibilisierung der Kosten ist nicht vorgesehen.
2. Investitions- und Betriebskosten
- Ursprüngliche Schätzungen:
- 7,5 Mrd. € Investitionskosten für zusätzliche Plätze.
- 4,5 Mrd. € jährlich Betriebskosten bei Vollauslastung.
- Viele Kommunen können die Bundesinvestitionshilfen (3,5 Mrd. €) nicht abrufen, weil sie den Eigenanteil nicht finanzieren können oder an Bürokratie scheitern.
3. Umsetzung durch Kommunen
- Die Bundesregierung verweist auf Monitoringberichte, die den Ausbaustand dokumentieren.
- Konkrete Daten darüber, welche Kommunen den Anspruch nicht fristgerecht erfüllen können, liegen nicht vor.
- Grundlage für die Annahme einer fristgerechten Umsetzung sind die Berichte der Länder und die bisherigen Ausbaustände.
4. Auswirkungen auf andere kommunale Investitionen
- Es gibt keine belastbaren Erkenntnisse, ob Kommunen wegen des Ganztagsausbaus andere Investitionen zurückstellen.
- Der Bund verweist auf ein 100-Mrd.-€-Infrastrukturprogramm, das Kommunen flexibel nutzen können.
5. Veranlassungskonnexität (Wer bestellt, bezahlt)
- Die neue Bund-Länder-Vereinbarung von 2026 gilt nur für Gesetze nach dem 1. Oktober 2026.
- Das Ganztagsförderungsgesetz fällt nicht darunter.
- Eine nachträgliche Anpassung ist nicht geplant.
6. Sozialpolitische Begründung
- Der Rechtsanspruch soll:
- Teilhabechancen von Kindern verbessern
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken
- Gleichberechtigung fördern
- Das Inkrafttreten wurde bereits um ein Jahr verschoben und wird stufenweise eingeführt.
7. Personal: Teilzeit, Befristung, Minijobs
- Für schulische Ganztagsangebote und Horte verweist die Bundesregierung auf das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025.
- Konkrete Daten zu:
- Teilzeitquote
- Befristungsquote
- Minijobs liegen nicht vollständig vor.
- Löhne im Bereich der Kinderbetreuung sind seit 2021 um 16 % gestiegen (Median 4.077 € für Vollzeit 2024).
- Keine Daten zur Tarifbindung freier Träger.
8. Personalbedarf 2026/2027
- Der Bedarf wird in einer DJI/TU Dortmund-Publikation von 2025 berechnet.
- Konkrete Zahlen nach Bundesländern stehen dort, nicht in der Antwort.
9. Erwerbsbeteiligung von Eltern
- Die Annahme, dass Ganztagsbetreuung die Erwerbsarbeit von Müttern erhöht, stützt sich auf:
- DIW-Gutachten
- Studien zu Ganztagsschule & Hort
- Modellrechnungen zu fiskalischen Wirkungen
10. Arbeitsmarktprogramme
- Die Bundesagentur für Arbeit bietet keine speziellen Programme für den Ganztagsbereich.
- Qualifizierungen können über allgemeine Weiterbildungsinstrumente gefördert werden.
- Daten zu Integrationen in den Ganztagsbereich liegen nicht vor.
11. Keine Einschränkung des Anspruchs nach Erwerbsbedarf
- Der Anspruch gilt für alle Kinder, nicht nur für Familien mit beruflichem Bedarf.
- Begründung: Teilhabe- und Bildungschancen stehen im Vordergrund.
12. Keine zusätzlichen Transferleistungen für Eltern, die keinen Ganztagsplatz nutzen
- Ein „Familiengeld“ oder ähnliche Zahlungen sind nicht geplant.
- Verweis auf bestehende Leistungen:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Kinderzuschlag (insgesamt über 60 Mrd. € jährlich)
Kernbotschaft der Bundesregierung
Die Bundesregierung hält am Rechtsanspruch fest, verweist auf laufende Evaluationen, sieht die Hauptverantwortung für die Umsetzung bei Ländern und Kommunen und plant keine grundlegenden Änderungen an Finanzierung, Anspruchsberechtigung oder Zeitplan.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/7794