Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu finanziell geförderten Ausreisen und Reintegrationsprogrammen für Rückkehrende nach Afghanistan.
1. Programme zur freiwilligen Rückkehr & Reintegrationsunterstützung
- REAG/GARP (Bund-Länder-Programm)
- Seit Januar 2025 wieder für Afghanistan möglich.
- Bis 2023 durch IOM umgesetzt, seit 2024 durch BAMF.
- IOM hatte Afghanistan seit August 2021 ausgesetzt.
- Refinanzierungsverfahren
- Ermöglichte 2022–März 2025 die Förderung über Länder.
- Wurde eingestellt, da REAG/GARP wieder verfügbar ist.
- EURP (European Reintegration Programme)
- EU-finanziert, Umsetzung durch IRARA.
- Bietet Reintegrationsleistungen im Zielland.
2. Leistungen für Rückkehrende
REAG/GARP (vor Ausreise in Deutschland)
- Reisekosten & Transport
- Reisebeihilfe:
- 200 € pro Person
- 100 € für Minderjährige
- Medizinische Zusatzkosten: bis 2.000 €
- Starthilfe:
- 1.000 € pro Person
- 500 € für Minderjährige
- max. 4.000 € pro Familie
EURP (nach Ankunft in Afghanistan)
- Kurzzeitunterstützung (innerhalb 14 Tage):
- 615 € pro Person (bar oder Sachleistung)
- Langzeitunterstützung (innerhalb 12 Monate):
- 2.000 € für Hauptantragsteller
- 1.000 € pro Familienmitglied
- ausschließlich Sachleistungen nach Reintegrationsplan
3. Auszahlung & Organisation vor Ort
- Rückkehrende müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei IRARA melden.
- Identitätsprüfung anhand der deutschen Unterlagen.
- Sachleistungen werden innerhalb von 3 Monaten bereitgestellt.
- Reintegrationspartner legt Verwendungsnachweise gegenüber BAMF/Frontex vor.
4. Umsetzung in Afghanistan
- Hauptumsetzung durch IRARA.
- Keine systematischen Daten zu regionalen Einschränkungen.
- Identitätsdokumente der Ausreise müssen vorgelegt werden.
- Anzahl der Anlaufstellen: keine Daten.
5. Zahlen zu geförderten Rückreisen
REAG/GARP
- 2025: 69 Personen (62 m / 7 w, 4 Minderjährige)
- 2026 (bis 31.03.): 19 Personen (16 m / 3 w, 6 Minderjährige)
Refinanzierungsverfahren (2023–03/2025):
- 142 Personen
- Geschlechterverteilung nach Jahren angegeben
EURP-Reintegrationsleistungen
- 2025: 7 Personen
- 2026 (bis 31.03.): 18 Personen
6. Abschiebungen nach Afghanistan
26. Februar 2026 (Charterflug)
- 20 Personen abgeschoben
- Herkunftsbundesländer u. a.: BW, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
- Keine Zwangsmittel eingesetzt
- 57 Bundespolizisten begleiteten den Flug
- Fluggesellschaft ist VS – nur für den Dienstgebrauch
Weitere Abschiebungen 2026 (Jan–März)
- Mehrere Linienflüge + ein weiterer Charterflug am 28.04.2026
- Insgesamt: ca. 25 Personen
Daten zu den Abgeschobenen
- Aufenthaltsdauer in Deutschland:
- 1 Person <1 Jahr
- 3 Personen 1–2 Jahre
- 1 Person 2–3 Jahre
- 1 Person 3–5 Jahre
- 5 Personen 5–10 Jahre
- 8 Personen >10 Jahre
- Altersgruppen:
- Mehrheit 21–40 Jahre
7. Kosten
- Charterflug am 26.02.2026: 366.160 €
- Kosten von beteiligten Bundesländern getragen
8. Kontrolle der Reintegrationshilfen
- BAMF & Frontex prüfen mittels Verwendungsnachweisen, ob Leistungen ankommen.
Quelle: Bundestagsdrucksache 21/5996