Kryp­to-Regu­lie­rung 2026: Die wich­tigs­ten aktu­el­len Ent­wick­lun­gen in EU, Deutsch­land und den USA

Bei der Kryp­to-Regu­lie­rung pas­siert gera­de beson­ders viel in der EU und den USA.

  • MiCA ist jetzt end­gül­tig in der Durch­set­zungs­pha­se. Die EU-wei­te Über­gangs­frist für bestehen­de Kryp­to-Dienst­leis­ter ende­te spä­tes­tens am 1. Juli 2026. Anbie­ter ohne MiCA-Zulas­sung dür­fen EU-Kun­den grund­sätz­lich nicht wei­ter bedie­nen und sol­len ihre Akti­vi­tä­ten geord­net abwi­ckeln.
  • MiCA könn­te bereits nach­ge­bes­sert wer­den. Die EU-Kom­mis­si­on über­prüft der­zeit, ob MiCA ange­sichts der bis­he­ri­gen Erfah­run­gen noch „fit for pur­po­se“ ist. Die Kon­sul­ta­ti­on läuft bis 30. Sep­tem­ber 2026; dar­aus könn­ten spä­ter Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen der Ver­ord­nung ent­ste­hen.
  • Deutschland/BaFin: Für Kryp­to-Dienst­leis­ter steht inzwi­schen die MiCA-Zulas­sung im Mit­tel­punkt. Die BaFin ver­langt unter ande­rem, dass Antrag­stel­ler bereits im Lizenz­ver­fah­ren die Anfor­de­run­gen von DORA zur IT- und ope­ra­tio­nel­len Resi­li­enz nach­wei­sen. Eine erteil­te MiCA-Lizenz kann anschlie­ßend über Pass­port­ing für Geschäf­te in ande­ren EU-Staa­ten genutzt wer­den.
  • Sta­b­le­co­ins wer­den stär­ker beauf­sich­tigt. Die EBA arbei­tet aktu­ell an einer ein­heit­li­chen Metho­dik für Geld­bu­ßen gegen Emit­ten­ten bedeu­ten­der Asset-Refe­ren­ced Tokens bzw. E‑Money Tokens; die Kon­sul­ta­ti­on läuft bis 28. Sep­tem­ber. Gleich­zei­tig wächst der insti­tu­tio­nel­le Sta­b­le­co­in-Markt: 21 gro­ße Finanz­in­sti­tu­te, dar­un­ter Gold­man Sachs, Bank of Ame­ri­ca, Citi und Deut­sche Bank, pla­nen einen Dol­lar-Sta­b­le­co­in für 2027.
  • USA bewe­gen sich wei­ter Rich­tung kla­re­rer Regeln. Die SEC schlug am 18. August die neue „Regu­la­ti­on Cryp­to Assets“ vor. Vor­ge­se­hen sind unter ande­rem spe­zi­el­le Aus­nah­men für bestimm­te Token-Ange­bo­te bis zu 5 Mio. USD bzw. 75 Mio. USD und ein mög­li­cher Safe Har­bor; Kom­men­ta­re sind bis 20. Okto­ber mög­lich. Am 1. Sep­tem­ber folg­te außer­dem ein Vor­schlag zur Moder­ni­sie­rung der Trans­fer-Agent-Regeln, der aus­drück­lich Block­chain und toke­ni­sier­te Wert­pa­pie­re berück­sich­tigt. (SEC)

Für Anle­ger ist momen­tan beson­ders rele­vant: In Euro­pa wird die Fra­ge „Hat mei­ne Bör­se eine MiCA-Lizenz?“ immer wich­ti­ger. In den USA dage­gen geht der Trend der­zeit eher in Rich­tung kla­re­rer Regeln und regu­la­to­ri­scher Öff­nung für Toke­ni­sie­rung und Kryp­to-Kapi­tal­märk­te. Sta­b­le­co­ins sind auf bei­den Sei­ten des Atlan­tiks eines der zen­tra­len regu­la­to­ri­schen The­men.

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