Situation der Opfer von Terrorismus im Inland und Tätigkeit des Bundesopferbeauftragten
Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Unterstützung von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge.
Wichtigste Ergebnisse
1. Zahl der betreuten Betroffenen Seit 2016 wurden nach Angaben der Geschäftsstelle insgesamt 2.948 Betroffene verschiedener terroristischer und extremistischer Anschläge erfasst und informiert.
Die größten Fallzahlen:
- Magdeburger Weihnachtsmarkt (2024): 1.650 Personen
- Anschlag auf die Verdi-Demonstration in München (2025): 259 Personen
- Messerangriff im ICE Regensburg (2021): 186 Personen
- Berliner Breitscheidplatz (2016): 163 Personen
2. Keine Studien zu Langzeitfolgen Die Bundesregierung verfügt nach eigener Aussage über keine Studien oder Forschungsergebnisse zu den langfristigen sozialen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen terroristischer Anschläge für Betroffene. Neue Studien sind derzeit nicht geplant.
3. Keine Daten zu Entschädigungsanträgen Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber,
- wie viele Opfer Anträge nach dem SGB XIV gestellt haben,
- wie viele Anträge abgelehnt wurden,
- aus welchen Gründen Ablehnungen erfolgten.
Diese Daten werden von den Ländern nicht getrennt für Terrorismusopfer erfasst.
4. Zuständigkeit des Bundesopferbeauftragten Der Bundesopferbeauftragte betreut Betroffene von Anschlägen im Inland, wenn Gesundheit oder Leben konkret bedroht wurden und ein terroristischer oder extremistischer Hintergrund vorliegt.
5. Keine feste zeitliche Begrenzung der Betreuung Es gibt kein definiertes Ende der Betreuung. Auch Jahre nach einem Anschlag können Betroffene Unterstützung erhalten.
6. Geplantes Bundesopferbeauftragtengesetz Die Bundesregierung will das Amt des Bundesopferbeauftragten auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Eine wesentliche Erweiterung oder Einschränkung der bisherigen Zuständigkeiten ist jedoch nicht vorgesehen.
7. Personal der Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle verfügte zuletzt über 9,75 Stellen. Eine dauerhafte personelle Aufstockung ist derzeit nicht geplant. Bei größeren Anschlagslagen kann Personal aus dem Bundesministerium der Justiz kurzfristig hinzugezogen werden
8. Beteiligung der Betroffenen Der Opferbeauftragte tauscht sich regelmäßig mit Betroffenen aus, etwa bei Nachsorgetreffen, Gedenkveranstaltungen und Gesprächen. Die Einrichtung eines dauerhaften Beirats ist nicht geplant, da die Betroffenengruppen sehr unterschiedlich sind und zusätzlicher Aufwand entstünde.
9. Anschläge vor 2016 oder im Ausland Auch Personen außerhalb des eigentlichen Zuständigkeitsbereichs wenden sich gelegentlich an den Bundesopferbeauftragten. Diese werden an die zuständigen Stellen weitervermittelt. Eine Erweiterung der Zuständigkeit ist nicht vorgesehen.
10. Nationaler Gedenktag Seit 2022 gibt es jährlich am 11. März den Nationalen Gedenktag für Opfer des Terrorismus. Dieser soll auch die Vernetzung von Betroffenen verschiedener Anschläge fördern.
Kernaussage
Die Bundesregierung bewertet den Bundesopferbeauftragten als zentrale Anlaufstelle für Betroffene terroristischer und extremistischer Anschläge und möchte das Amt gesetzlich absichern. Gleichzeitig zeigt die Drucksache erhebliche Wissenslücken: Es gibt weder belastbare Daten zu langfristigen Folgen noch zu Entschädigungsverfahren von Terroropfern.
Quelle: Drucksache 21/8761