Situa­ti­on der Opfer von Ter­ro­ris­mus im Inland

Situa­ti­on der Opfer von Ter­ro­ris­mus im Inland und Tätig­keit des Bun­des­op­fer­be­auf­trag­ten

Die Bun­des­re­gie­rung beant­wor­tet eine Klei­ne Anfra­ge von Bünd­nis 90/Die Grü­nen zur Unter­stüt­zung von Opfern ter­ro­ris­ti­scher und extre­mis­ti­scher Anschlä­ge.

Wich­tigs­te Ergeb­nis­se

1. Zahl der betreu­ten Betrof­fe­nen Seit 2016 wur­den nach Anga­ben der Geschäfts­stel­le ins­ge­samt 2.948 Betrof­fe­ne ver­schie­de­ner ter­ro­ris­ti­scher und extre­mis­ti­scher Anschlä­ge erfasst und infor­miert.

Die größ­ten Fall­zah­len:

  • Mag­de­bur­ger Weih­nachts­markt (2024): 1.650 Per­so­nen
  • Anschlag auf die Ver­di-Demons­tra­ti­on in Mün­chen (2025): 259 Per­so­nen
  • Mes­ser­an­griff im ICE Regens­burg (2021): 186 Per­so­nen
  • Ber­li­ner Breit­scheid­platz (2016): 163 Per­so­nen

2. Kei­ne Stu­di­en zu Lang­zeit­fol­gen Die Bun­des­re­gie­rung ver­fügt nach eige­ner Aus­sa­ge über kei­ne Stu­di­en oder For­schungs­er­geb­nis­se zu den lang­fris­ti­gen sozia­len, gesund­heit­li­chen oder wirt­schaft­li­chen Fol­gen ter­ro­ris­ti­scher Anschlä­ge für Betrof­fe­ne. Neue Stu­di­en sind der­zeit nicht geplant.

3. Kei­ne Daten zu Ent­schä­di­gungs­an­trä­gen Die Bun­des­re­gie­rung hat kei­ne Kennt­nis dar­über,

  • wie vie­le Opfer Anträ­ge nach dem SGB XIV gestellt haben,
  • wie vie­le Anträ­ge abge­lehnt wur­den,
  • aus wel­chen Grün­den Ableh­nun­gen erfolg­ten.

Die­se Daten wer­den von den Län­dern nicht getrennt für Ter­ro­ris­mus­op­fer erfasst.

4. Zustän­dig­keit des Bun­des­op­fer­be­auf­trag­ten Der Bun­des­op­fer­be­auf­trag­te betreut Betrof­fe­ne von Anschlä­gen im Inland, wenn Gesund­heit oder Leben kon­kret bedroht wur­den und ein ter­ro­ris­ti­scher oder extre­mis­ti­scher Hin­ter­grund vor­liegt.

5. Kei­ne fes­te zeit­li­che Begren­zung der Betreu­ung Es gibt kein defi­nier­tes Ende der Betreu­ung. Auch Jah­re nach einem Anschlag kön­nen Betrof­fe­ne Unter­stüt­zung erhal­ten.

6. Geplan­tes Bun­des­op­fer­be­auf­trag­ten­ge­setz Die Bun­des­re­gie­rung will das Amt des Bun­des­op­fer­be­auf­trag­ten auf eine gesetz­li­che Grund­la­ge stel­len. Eine wesent­li­che Erwei­te­rung oder Ein­schrän­kung der bis­he­ri­gen Zustän­dig­kei­ten ist jedoch nicht vor­ge­se­hen.

7. Per­so­nal der Geschäfts­stel­le Die Geschäfts­stel­le ver­füg­te zuletzt über 9,75 Stel­len. Eine dau­er­haf­te per­so­nel­le Auf­sto­ckung ist der­zeit nicht geplant. Bei grö­ße­ren Anschlags­la­gen kann Per­so­nal aus dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz kurz­fris­tig hin­zu­ge­zo­gen wer­den

8. Betei­li­gung der Betrof­fe­nen Der Opfer­be­auf­trag­te tauscht sich regel­mä­ßig mit Betrof­fe­nen aus, etwa bei Nach­sor­ge­tref­fen, Gedenk­ver­an­stal­tun­gen und Gesprä­chen. Die Ein­rich­tung eines dau­er­haf­ten Bei­rats ist nicht geplant, da die Betrof­fe­nen­grup­pen sehr unter­schied­lich sind und zusätz­li­cher Auf­wand ent­stün­de.

9. Anschlä­ge vor 2016 oder im Aus­land Auch Per­so­nen außer­halb des eigent­li­chen Zustän­dig­keits­be­reichs wen­den sich gele­gent­lich an den Bun­des­op­fer­be­auf­trag­ten. Die­se wer­den an die zustän­di­gen Stel­len wei­ter­ver­mit­telt. Eine Erwei­te­rung der Zustän­dig­keit ist nicht vor­ge­se­hen.

10. Natio­na­ler Gedenk­tag Seit 2022 gibt es jähr­lich am 11. März den Natio­na­len Gedenk­tag für Opfer des Ter­ro­ris­mus. Die­ser soll auch die Ver­net­zung von Betrof­fe­nen ver­schie­de­ner Anschlä­ge för­dern.

Kern­aus­sa­ge

Die Bun­des­re­gie­rung bewer­tet den Bun­des­op­fer­be­auf­trag­ten als zen­tra­le Anlauf­stel­le für Betrof­fe­ne ter­ro­ris­ti­scher und extre­mis­ti­scher Anschlä­ge und möch­te das Amt gesetz­lich absi­chern. Gleich­zei­tig zeigt die Druck­sa­che erheb­li­che Wis­sens­lü­cken: Es gibt weder belast­ba­re Daten zu lang­fris­ti­gen Fol­gen noch zu Ent­schä­di­gungs­ver­fah­ren von Ter­ror­op­fern.


Quel­le: Druck­sa­che 21/8761

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